07-04-2024 21:25
09-04-2024 17:48
09-04-2024 17:25 - bearbeitet 09-04-2024 17:26
Hallo @equinox234
ich kann mich hier @perfect-sally nur anschließen, du solltest dir dein handeln mal durch den Kopf gehen lassen.
Aus deinen Beschreibungen ein Satz: "Habe die Taschen als Mitarbeitergeschenk gekauft,mich dann aber unentschieden."
Wenn man Mitarbeitergeschenke kauft betreibt man i.d.R. ein Gewerbe, diese Geschenke dann als "Privatperson" weiter zu verkaufen und es auch noch offen auszuschreiben, ist sehr mutig.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
09-04-2024 17:06
09-04-2024 16:35
Natürlich gibt es die Käuferbewertung! Nur kann seit 2008 der Käufer nicht mehr negativ bewertet werden.
Und ob ebay der Sache nachgeht, daran glaube ich erst wenn der Fall zu deinen Gunsten geschlossen wird. Kann natürlich auch sein, dass die Käuferin mal wieder eine Erstattung aus Kulanz bekommt wie es in letzter Zeit so Sitte ist bei ebay.
09-04-2024 16:22
07-04-2024 21:46
Wenn ein Käufer reklamiert dann erwartet ebay, dass du zurücknimmst und auch den Rückversand bezahlst. Das hast du nicht gemacht und somit wird auch ebay die Bewertung nicht löschen.
Die Käuferin kann allerdings noch immer eine Rückgabe öffnen wegen eines nicht der Beschreibung entsprechenden bzw. defekten Artikels solange keine 30 Tage seit Lieferung vergangen sind. Und wenn du dann auch keinen Rücksendeschein stellst wird ebay eingreifen und du bist Geld und Ware los. Zusätzlich bekommst du einen Mangel ins Konto.
Vielleichst solltest du deinen nicht so ganz privaten Taschenhandel mit Neuware doch lieber sein lassen bevor es auch noch Abmahnungen gibt. Die sind dann noch teurer!