Schlechte Bewertung aufgrund irrtümlich falschem Preis
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19-02-2025 10:50
wollte mein Handy verkaufen. Hab bei dem Preis eine 0 vergessen. Doof ist aber passiert. Das es keine Absicht war liegt denke klar auf der Hand.
Hab es erst gemerkt als der Käufer gekauft hatte. Habe daraufhin den Kauf abgebrochen und dem Käufer sowie Ebay informiert.
Zwischen Anzeigen Start und Kauf lag keine Stunde. Nachricht an Käufer erfolgt unmittelbar.
Käufer gab daraufhin sofort eine negative Bewertung ab. In einer weiteren Antwort betitelte er mich sogar als Lügner.
Die Behauptung die Ware wurde nicht erhalten stimmt insofern nicht da Kauf und Bewertung unmittelbar hintereinander erfolgt und aufgrund meiner Feststellung sowie Informationen an ihnen erfolgte.
Für mich ist das eine Frustbewertung und keine sachliche Bewertung. Zudem ist das üble Nachrede mich als Lügner zu betiteln da denke klar auf der Hand liegt, daß ein Irrtum Vorlag und ich direkt reagiert habe.
Wie seht ihr da? Klar mit dem Irtum ist doof aber denke passiert. Ich finde aber, da kann man anders reagieren.
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19-02-2025 16:28
Ja klar, so meine ich es auch.
Wann hätte ich denn sonst schreiben sollen?
Habt ihr die Zeiten gesehen? Nich mal eine Stunde seit Einstellung und Kauf.
Ich habe den Artikel eingestellt und dann Mittagessen gemacht und dann war er schon verkauft.
Es war ein Versehen und keine Absicht. Wenn es so gewollt wäre würde ich mich ja nicht beschweren.
Normalerweise vergehen ein paar Tage damit man eine Äußerung machen kann wie bezahlt und nich verschickt...
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19-02-2025 16:00
So wie du schreibst und so wie ich die Bewertung verstehe, hast du abgebrochen und dann erst den Käufer kontaktiert! Das war der Fehler den du dir ankreiden musst.
Wundert mich dann nicht, dass der Käufer eine negative Bewertung hinterlässt. Über den Wortlaut des Kommentars kann man streiten, aber die Bewertung selbst verstößt meines Erachtens nicht gegen Grundsätze.
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19-02-2025 15:55 - bearbeitet 19-02-2025 15:59
Sehe ich nicht so,
klar hat er gekauft und bezahlt. Ist ja Sinn der Plaform und ist ein vereinfachter Prozess dem jedem zur Verfügung stehen.
Es ist ja nich so das er bezahlt hat und ich mich Tage oder garnicht gemeldet habe. Nicht erhalten kann man ja garnich äußern da es is der kurzen Zeit zu keinem Versand kommen kann...
Storniert ohne Grund stimmt auch nich da ich ihn darüber informiert habe unmittelbar.
Nachricht an Verkäufer, andere Zeiten sieht man ja im Artikel und wann bewertet.
Nachricht 8. Feb 2025 13:41
Hallo, Angebot enthielt einen
Preisfehler und daher hab
ich den Verkauf
abgebrochen. Ebay hab ich
dies bereits gemeldet.
Lg
Das ich ein Fehler gemach habe, dazu stehe ich aber sicherlich mich nicht als Lügner dahin stellen.
Klar ist das eine Frustbewertung.
Jeder macht einen Fehler und ich hätte sicherlich nicht so reagiert da man sich doch klar denken kann ,dass das nich sein kann.
Ich hätte es auf sich beruhen lassen oder zumindest Neutral bewertet.
Aber Bewertungen sind nicht dazu um seinen Unmut raus zu lassen weil der andere einen Fehler gemacht hat und so tut als wäre man ein schlechter Verkäufer oder es wäre absichtlich und man würde immer so handeln. Es sei den, im Vorfeld wäre es öfter dazu gekommen.
Bei einer Auktion sehe das anders aus, weil die eine gewisse Zeit läuft und man reagieren könnte. Wenn ich dann nicht verkaufen würde und dann eine schlechte Bewertung erhalten hätte, das könnte ich dann verstehen.
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19-02-2025 15:14
Tagchen @vr6toni
also gut, nehmen wir*s mal auseinander. Die rote Bewertung
Artikel gekauft und bezahlt, nicht erhalten, einfach storniert ohne Rückmeldung, nicht zu empfehlen!
Teil 1 stimmt doch? Gekauft, bezahlt und nicht erhalten.
Storniert ohne Rückmeldung können wir nicht beurteilen weil wir den Nachrichtenverlauf nicht kennen und auch nicht wissen, wer wann was schrieb.
nicht zu empfehlen ist aus Käufersicht auch nachvollziehbar, er wollte nicht sein Geld auf Rundreise schicken sondern die Ware haben. Die du nicht verschickst weil du einen Einstellfehler hattest.
DU kommentierst das als Frustbewertung, ja soll er dir auch noch dankbar sein? Aus Käufersicht ist er da noch saurer geworden, für mich auch nachvollziehbar.
Nächstes Mal Füsse still halten und solche Kommentare unterlassen, du siehst doch wie das ausufert. Jeder setzt noch einen drauf und durch deine Kommentierungen fällt das ganze nun noch mehr auf.
Es war DEIN Fehler, dann steh auch dazu.
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19-02-2025 14:22 - bearbeitet 19-02-2025 14:23
Darum geht es ja nich.
Es war ja keine Auktion wo man nicht mit dem Preis zufrieden war oder es sich anders überlegt hat. Entweder hat es so sein sollen oder es war sein Irrtum. Das ganze hat sich innerhalb von 2 Stunden abgespielt und nich Tagen...
Seine Bewertungen sind nicht sachlich und entsprechen nicht der Wahrheit und verstößt gegen den Grundsatz der wahrheitsgemäßen Angaben.
Nach § 7 Abs. 2 der eBay-AGB sind Sie verpflichtet, in den von Ihnen abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die von Ihnen abgegebenen Bewertungen müssen sachlich sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Insbesondere dürfen Bewertungskommentare keine vulgären, obszönen, diskriminierenden, rassistischen, nicht jugendfreien oder im strafrechtlichen Sinne beleidigenden Bemerkungen enthalten.
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19-02-2025 14:01
Hallo @vr6toni
Ich habe die Bewertung zur Prüfung weitergegeben.
Du wirst per E-Mail über das Ergebnis informiert.
Danke für eure Hilfe @raffke2012 und @oskar_der_wikinger
Liebe Grüße
Samantha
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19-02-2025 13:55
wenn noch nicht geschehen setze den Käufer auf deine Sperrliste, nicht das er nochmal bei dir kauft.
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19-02-2025 13:50
ich habe unmittelbar und zeitnah dem Käufer mitgeteilt, dass mir ein Fehler unterlaufen ist und ich den Kauf abgebrochen hab.
Denke damit habe ich erklärt und das es nicht im meinem Sinne war ein Handy was über 200€ Wert ist für 25€ zu veräußern. Fehler können passieren, rechtfertigen aber nicht so eine Bewertung wo falsche Tatsachen drin stehen.
Man kann doch nichts sagen er hat die Ware nicht erhalten, wenn er sie grad erst vor einer halben Stunde ersteigert hat!?
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19-02-2025 13:32
@vr6toni schrieb:
Hallo zusammen,
wollte mein Handy verkaufen. Hab bei dem Preis eine 0 vergessen. Doof ist aber passiert. Das es keine Absicht war liegt denke klar auf der Hand.
Hab es erst gemerkt als der Käufer gekauft hatte. Habe daraufhin den Kauf abgebrochen und dem Käufer sowie Ebay informiert.
Zwischen Anzeigen Start und Kauf lag keine Stunde. Nachricht an Käufer erfolgt unmittelbar.
Käufer gab daraufhin sofort eine negative Bewertung ab. In einer weiteren Antwort betitelte er mich sogar als Lügner.
Die Behauptung die Ware wurde nicht erhalten stimmt insofern nicht da Kauf und Bewertung unmittelbar hintereinander erfolgt und aufgrund meiner Feststellung sowie Informationen an ihnen erfolgte.
Für mich ist das eine Frustbewertung und keine sachliche Bewertung. Zudem ist das üble Nachrede mich als Lügner zu betiteln da denke klar auf der Hand liegt, daß ein Irrtum Vorlag und ich direkt reagiert habe.
Wie seht ihr da? Klar mit dem Irtum ist doof aber denke passiert. Ich finde aber, da kann man anders reagieren.
Hallo @vr6toni
das ein Irrtum vorlag liegt nicht unbedingt klar aúf der Hand, anders sähe es aus wenn du den Artikel als 1,- € Sofortkaufangebot gestartet hättest.
Das du mehr als 25,- € haben möchtest kann ich zwar nachvollziehen, aber mit Kenntnis deines Irrtums hättest du dich auf § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" berufen sollen.
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19-02-2025 13:20
Hallo,
man kann ja den Nachrichtenverlauf einsehen und dazu fragen wir samantha@ebay ob die Bewertung/Zusatzkommentar gelöscht werden kann.