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Wie ist das rechtlich? Preisvorschlag vom Verkäufer erhalten und angenommen, nun Kauf abgebrochen

hi, 
hier wirds ja immer lustiger. 
Folgender Sachverhalt: Verkäufer hat einen Artikel eingestellt, bietet nun Preisvorschlag an, ich aktzeptiere da der Vorschlag seehr gut war. Bezahlt .. fertig.
Verkäufer bricht den Verkauf ab: Redet sich raus: er hat keinen Preisvorschlag gesendet, war ebay. 
( er wollte es dann doch nicht soo günstig verkaufen ) 🙂 Wo bleibt da mein Käuferschutz? 

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Betreff: Wie ist das rechtlich? Preisvorschlag vom Verkäufer erhalten und angenommen, nun Kauf abgeb


@dodo1086  schrieb:

hi, 
hier wirds ja immer lustiger. 
Folgender Sachverhalt: Verkäufer hat einen Artikel eingestellt, bietet nun Preisvorschlag an, ich aktzeptiere da der Vorschlag seehr gut war. Bezahlt .. fertig.
Verkäufer bricht den Verkauf ab: Redet sich raus: er hat keinen Preisvorschlag gesendet, war ebay. 
( er wollte es dann doch nicht soo günstig verkaufen ) 🙂 Wo bleibt da mein Käuferschutz? 


 

Tagchen @dodo1086  der Käuferschutz bezieht sich auf nicht erhaltene Artikel wenn der Verkäufer nicht versendet, nicht aber auf einen Kaufabbruch. Verkäufer haben schlussendlich ja auch einen Verkäuferschutz nur weil der Käufer es sich anders überlegt 😉

 

Du kannst den Verkäufer bei ebay melden

 

https://www.ebay.de/help/action?topicid=4022

 

Auf Erfüllung des Kaufvertrags musst aber du den Vk verpflichten, notfalls eben unter Zurhilfenahme rechtlicher Instanzen.

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