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Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Der Fall:

Von mir angeboten, Gitarre, neuwertig, bespielbar, gekauft von Käufer, von Käufer angesehen und als "defekt" befunden. Der Käufer will nach einem Tag das Instrument zurück geben.

Ich lehne die Rücknahme ab weil der Käufer falsche Angaben macht: Das Instrument war nicht defekt sondern voll bespielbar.

 

Laut Käufer (aber nur Behauptung, nicht belegt) stecke ein winziges Stück Rest Saite in einer der Tunnel am Steg, wo die Saiten aufgezogen werden, und dies könne man nicht entfernen.

Der Käufer muß anscheinend zwei linke Hände und drei kaputte Füße haben, ich bin 40 Jahre Musiker und habe so etwas noch nie gehört, bzw. es ist mir so noch  nie vorgekommen.

 

Der Ebay-Verkäuferschutz sagt dazu, Zitat: "

„Unzulässige Verhaltensweisen: Der Käufer behauptet, der erhaltene Artikel weiche erheblich von der Beschreibung ab, um den Artikel kostenlos zurückgeben zu können, weil der Verkäufer keine kostenlosen Rückgaben anbietet.“"

Gefunden hier: https://www.ebay.de/help/policies/rules-policies-buyers/grundsatz-zu-missbruchlichem-kuferverhalten?...

 

Jetzt hat ebay trotz meines mehrfachen Widerspruchs, daß die Gitarre nicht defekt war,  dem Käufer den Kaufbetrag plus Versandkosten zurück erstattet. Ich will das Instrument aber auch nicht zurück haben, ich will sie auch nicht annehmen, sie befindet sich wohl gerade im Postversand.

 

Der ebay Kundenservice am Telefon verwies mich genau auf diesen Punkt: Man habe dem Käufer das Geld zurück erstattet, deshalb solle ich den Artikel annehmen. Parallel dazu will man mein Konto belasten.

Dies habe ich mir verbeten.

 

Mit dem Hinweis, wenn ebay nicht prüfe wer da was zurück schicken will und aus welchem Grund, sei das nicht mein Problem.

 

Offensichtlich glaubt man da dem Käufer, obwohl der Käufer nichts belegen kann, und obwohl der Käufer falsche Angaben macht.

 

Meinungen dazu?

 

Nachricht 28 von 28
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27 ANTWORTEN 27

Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

"Es ist aber wohl nicht für jeden selbstverständlich, sich mal vorher die AGB hier anzusehen."

 

doch, habe ich, diese beinhalten einen VERKÄUFERSCHUTZ.

Das erzähle ich hier schon ein paar Tage. Ist dir aber anscheinend als ach so erfahrenem Mentor unbekannt. Wie kommt das?

Weil hier immer alles zugunsten des Käufers geregelt wird, DAS ist der Grund!

 

"Ach, und wer hat die Bilder 1 bis 4 so hochgeladen, wenn nicht du selbst?"

 

Die Gitarre war schon auf anderen Verkaufsplattformen mit Fotos zu sehen.  Ich kann nachweisen daß die ersten vier Fotos von 2015 sind, und die ohne Seiten, die Fotos danach, sind von 2020. Die habe ich nämlich auf meinem Rechner, fein säuberlich sortiert. Und Fotos haben immer so eine Art "Auskunft", das nennt sich "Eigenschaften", da kann man sehen von wann die Fotos sind.

Ist aber auch für den Sachverhalt weitergehend relativ uninteressant, denn die Fotos OHNE Saiten sind ja die, um die es geht. Und darauf kann man sauber erkennen, das da nichts irgendwo drin steckt.

Bzw, hier kommen wir wieder zum umgekehrten Beweis: Wenn ich als VERKÄUFER ebay solche Fotos zeige, muß der KÄUFER beweisen, wo denn der ominöse "Saitenrest" ist.

Der Käufer hat mir ja auch Fotos geschickt.  Blöd nur daß man da auch nichts sieht.

 

Und jetzt kommt meine Musikererfahrnung, die du mir ja schon die ganze Zeit versuchst, abzusprechen: Ich spiele 40 Jahre Gitarre und daß  ein Saitenrest in so einem Mini-Löchlein drin stecken bleibt, gibt es praktisch nicht. Und falls doch, nimmt man einen dünnen Draht und holt das da raus. Oder falls man dafür zwei Linke Hände hat, geht man halt, wie beschrieben, zum Fachmann, der hat das in drei Minuten raus.

 

Aber dazu war der KÄUFER ja nicht bereit. Er hat eine sehr teure Gitarre gekauft, nebst Tonabnehmer, schon alleine der kostet mind.  50 Euro, und das war dem KÄUFER dann schon zuviel. Dann plärrt man lieber rum: "Defekt" und will umtauschen.

 

Eine defekte Gitarre ist eine mit einem Loch in der Decke oder einem Riß im Hals, oder eine defekte Mechanik. DAS nenne  ich "defekt". Ein Mini-winziger Saitenrest - so er denn da überhaupt noch drin steckt - ist kein Defekt.

Das ist was für Doofe. Und für Leute, die mich ver**Autsch**en wollen.

 

"

Der Käufet muss auf Ebay nicht zurücksenden, wenn du dich querstellst und keinen Einigungswillen zeigst und kein bezahltes Rücksendelabel an den Käufer übermittelst.

Da kannst du lange auf die Rücksendung warten."

 

Dann kriegt Ebay auch kein Geld von mir. Ganz einfach. Die wollen ja auch die 67,99 Euro abbuchen, das ist das Geld für die Gitarre plus Versandkosten.

 

Wer trotz Widerspruch des Konto-Inhabers versucht, abzubuchen, macht sich strafbar.

Ganz abgesehen von  den  Fotos,  die ich als Urheber der Fotos gerne gelöscht hätte, nicht, weil ich was zu verbergen habe, sondern aus Prinzip.

 

 

 

 

Nachricht 1 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

@maschuff_90 

 

Ich habe mir alle Bilder angesehen. 

Das ist für mich selbstverständlich.

Es ist aber wohl nicht für jeden selbstverständlich, sich mal vorher die AGB hier anzusehen.

Ach, und wer hat die Bilder 1 bis 4 so hochgeladen, wenn nicht du selbst?
Der Käufet muss auf Ebay nicht zurücksenden, wenn du dich querstellst und keinen Einigungswillen zeigst und kein bezahltes Rücksendelabel an den Käufer übermittelst.

Da kannst du lange auf die Rücksendung warten.

 

Weder auf Bild 5 noch 6 kann man erkennen, was eventuell im Inneren der Durchführung für die Saiten steckt oder nicht steckt.

 

Ich gebe es aber auf.... wenn't nich boddern will, denn boddert dat nich.

 

 

 

Nachricht 2 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Tja, meine angeblich zurück geschickte Gitarre ist immer noch nicht da. Drei Wochen ist das Ganze nun her.

 

Ebay versucht aber immer noch, von meinem Konto Geld abzubuchen, was ich mir mehrfach per E-mail verbeten habe.

 

Die  Fotos sind auch immer noch online.

 

Das Ganze ist nun langsam nicht mehr lustig. Natürlich bekommt Ebay von mir kein Geld, so lange die Gitarre nicht wieder unversehrt bei mir eingetroffen ist.

 

Irgendwie ist der ganze Verein eine riesengroße ABZOCKE.

Nicht mal fähig, ein paar Fotos anzusehen, und zu entscheiden, daß der Käufer gelogen hat.

Nachricht 3 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

"Die Fotos sind nicht mehr online?
Ach ja?
https://www.ebay.de/itm/386497091955"

 

Ja, gut, dann hat mich der Ebay-Kundendienst halt falsch informiert. Weil ich versucht habe, die Fotos zu löschen, habe ich den angerufen, und bekam die Auskunft, die Fotos seien online ja nur noch für mich sichtbar.

 

Wenn das nicht stimmt, ist dies ein weiterer Grund, gegen ebay vorzugehen.

 

Die Fotos 1 - 4 sind nicht von mir hier so hoch geladen worden. Diese Fotos sind alt, von 2015, und stammen von einer anderen internet-Seite. Ich habe die Gitarre 2020 OHNE Saiten neu fotografiert, was man auch anhand der jetzt noch bei ebay stehenden Fotos ab Foto Nummer 5, das mit dem Steg und dem Tonabnehmer, erkennen kann. Da sind keine Saiten mehr drauf.

 

Foto Nummer 6 zeigt den Tonabnehmer einzeln, da ist alles in Ordnung, es steckt auch kein Saitenrest mehr drin. Foto Nr. 8 zeigt das Schallloch mit dem innen liegenden Etikett ohne Saiten, anders kann man solch ein Foto auch gar nicht machen.

 

Aber so weit hast du mit Sicherheit nicht geschaut. Ist ja zuviel Arbeit für dich.

 

Fazit: Auf Foto Nr 5 und 6 kann man erkennen, daß in dem Loch, wo die A-Saite durchgezogen wird, nichts drin steckt.

 

Fazit: Der  Käufer lügt.

 

So einfach ist das. Nur nicht hier bei Ebay.

 

Nachricht 4 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

Die Fotos sind nicht mehr online?
Ach ja?
https://www.ebay.de/itm/386497091955

 

Du bist doch mit dem Thema Westerngitarre gekommen...

lass mal.... bleib mal in deinem Paralleluniversum und füge Ebay den Verlust zu, dich hier zu verabscheieden: Eine Aktivität seit 2022...🤓

Nachricht 5 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Ich werde ebay anschreiben und fragen, welche Fotos von der Gitarre vom KÄUFER an ebay geschickt wurden.

Dann stellt sich ja raus, daß hier betrogen wurde.

 

Ich wiederhole nochmal:

Gestern hatte ich keine Fotos mehr online. Außerdem war die Gitarre OHNE Saiten, es konnte also auch kein Saitenrest mehr irgendwo SICHTBAR drin stecken.

 

Wenn ihr mich ver**Autsch**en wollt, müßt ihr früher aufstehen!

Nachricht 6 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Wenn man oben auf "Angebote anschauen" von mir klickt, dann kommt da auch nichts!

 

Welche Fotos hast du gesehen?

 

Das ist ja mal interessant!

 

Wahrscheinlich hat der Käufer irgendwelche Fake-Fotos an Ebay geschickt. Auf meinen Fotos von der Gitarre ist NIRGENDWO ein Saitenrest erkennbar!

Nachricht 7 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Die verkaufte Gitarre ist eine KONZERTGITARRE! Was soll ich mit deinem Foto von einer Westerngitarre?  Die hab ich selber, ich weiß wie die aussieht!

Man man man was hat der KÄUFER der ja immer recht hat, euch denn für Fotos gezeigt? Gefälschte oder was?

Auf meinen Fotos von der verkauften Gitarre ist auch kein Saitenrest zu erkennen!

Das ist ja interessant.

Ich werde den Käufer verklagen wegen Betrug.

Gut daß ich die Fotos noch habe.

 

" Man sieht im Angebot mind. eine Saite, die aus dem Saitenhalter rausschauten und einen fetten Doppelknoten zu haben scheint."

 

Meine Fotos sind nicht mehr online! Das habe ich GESTERN telefonisch mit Ebay geklärt. Du kannst sie also gar nicht gesehen haben.

 

 

"

Du hast in Beitrag 7 geschrieben, der Käufer müsse den Fehler beweisen und ziehst das aus dem Grundsatz zum missbräuchlichen Käuferverhalten.

DAS steht da aber nichts von beweisen."

 

nein das steht da nicht, aber wenn man BEHAUPTET DER ARTIKEL SEI DEFEKT MUSS MAN DAS BEWEISEN.

SONST  LÜGT MAN.

 

Ist dir daran irgendwas unklar?

 

So und jetzt möchte ich die Fotos sehen, die angeblich von der Gitarre sind, die ich hier verkauft habe, die angeblich "defekt" war.

 

"Das heißt, wenn du von einer Beweispflicht des Käufers ausgeht, kannst du nur das BGB meinen, denn Ebay schreibt nichts davon auf den beiden genannten Seiten."

 

Ebay schreibt aber daß KÄUFER NICHT LÜGEN DÜRFEN um einen Artikel umzutauschen.

Das kapierst du aber noch?`Oder soll ich dir das auch per Bild aufmalen?

 

 

 

Nachricht 8 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

Soll ich dir ein Foto meiner Westerngitarre machen? Und das der anderen.

Mensch, Mensch ... Man sieht  im Angebot mind. eine Saite, die aus dem Saitenhalter rausschauten und einen fetten Doppelknoten zu haben scheint.

 

Aber egal... Du hast in Beitrag 7 geschrieben, der Käufer müsse den Fehler beweisen und ziehst das aus dem Grundsatz zum missbräuchlichen Käuferverhalten.

DAS steht da aber nichts von beweisen. 

Erst einmal ein Zitat von der Erklärseite zum "Verkäuferschutz" (https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/grundsatz-zum-verkuferschutz-gilt-nur-bei-ebayde?...😞

 

"Wie werde ich vor Käufern geschützt, die sich missbräuchlich verhalten?

Wenn eBay feststellt, dass sich ein Käufer missbräuchlich verhält, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen gegen den Käufer. Wir entfernen beispielsweise negative und neutrale Bewertungen sowie Mängel, einschließlich geöffneter Fälle, aus den Servicestatistiken."

 

Wo steht da was davon, dass der K die Kohle nicht bekommt?

 

Und auch in dem Text zum missbräuchlichen Käuferverhalten... wo steht da eine Silbe von Beweis?

Eben... gar nicht.

Das heißt, wenn du von einer Beweispflicht des Käufers ausgeht, kannst du nur das BGB meinen, denn Ebay schreibt nichts davon auf den beiden genannten Seiten.

Nachricht 9 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

"Ich kenne den Unterschied zwischen den Gitarrentypen."

 

Nein, denn offensichtlich weißt du nicht daß man bei der Westerngitarre die Saiten hinten mittels Plastik-Pinnchen einsteckt (dazu haben Westerngitarrenseiten auch immer ein kleines Metall-Ende, damit die da drin stecken bleiben) und bei  Konzertgitarren so etwas nicht vorhanden ist, sondern die Saiten hinten nur durchgezogen werden.

 

Noch ein "Fachmann", hahaha ...

Nachricht 10 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

"Nee, das ist nicht am Thema vorbei, weil du dich schon mit der gängigen Praxis hier auseinandersetzen musst. "

 

Die "gängige Praxis" sind die Ebay-Regeln. Nur auf diese habe ich mich bezogen. Auf BGB-Regeln habe ich mich nicht bezogen.  Diese deine Aussage, Zitat: "Du vermengst hier fröhlich dein privates Vertragsverhältnis mit dem Käufer im Rahmen des BGB und das praktische Handeln durch Ebay, das durch AGB beachrieben worden ist und dir vorher bekannt gemacht worden ist." ist also gelogen.

 

Es geht auch nicht darum, was irgend ein deutsches Anwaltsbüro meint. Es gelten hier die EBAY-Richtlinien, die gelten auch für Käufer. Soll ich sie dir nochmal verlinken? Offensichtlich hast du die gar nicht gelesen.

Ebay aber auch nicht!

Ebay hält sich nicht an seine eigenen Regeln.

 

"Tut mir leid, wenn du mir nicht folgen kannst. "

 

LOL DU kannst mir offensichtlich nicht folgen. Dein Textverständnis ist sehr gering.

 

Nochmal: Man kann nicht  einseitig KÄUFERschutz betreiben, wie es Ebay hier tut (und in vielen anderen Fällen, ich habe hier quer gelesen) und den eigenen VERKÄUFERschutz dabei vergessen.

 

Und nochmal:

ICH wurde nicht gefragt.

Ebay hat einfach so, weil der LÜGENDE KÄUFER irgend etwas OHNE BEWEIS behauptet, dem KÄUFER das Geld zurück erstattet.

Und das ist nicht rechtmäßig.

 

Das sollte auch für dich verständlich sein.

Wenn nicht, dann male ich dir demnächst ein paar Bildchen.

 

Nachricht 11 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

@oskar_der_wikinger 

 

Dad halte ich tatsächlich durch das Konstrukt der Abwicklung über Adyen für relativ schwierig.

 

Nachricht 12 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?


@Anonymous  schrieb:

Nebenbei... Ebay lebt derzeit nicht von privaten Verkäufern.


Leichter Widerspruch meinerseits @Anonymous 

auch mit dem einbehalten von Käufergeldern in uns nicht bekannter Höhe läßt es sich auch wirtschaften. 😉


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 13 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

Nebenbei... Ebay lebt derzeit nicht von privaten Verkäufern.

Nachricht 14 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

@maschuff_90  schrieb:

Irgendwie ist das am Thema vorbei.

Wenn der KÄUFER behauptet, die Gitarre sei "defekt", dann muß der KÄUFER das beweisen.

Das ist Fakt.

 

Dann kann ebay nicht hingehen und über meinen Kopf hinweg entscheiden, daß die Gitarre defekt ist und ich sie deshalb zurück nehmen muß.

 

Es geht ja auch nicht um "Nacherfüllung bei Sachmangel", da es auf meiner Seite, der VERKÄUFER-Seite, keinen Sachmangel gegeben hat.

 

"Im BGB muss der K beweisen (bei Kauf von privat), dass ein Fehler schon bei Übergabe bestanden hat.... das war selbst schwierig, wenn ein VK rotzfrech defekte Ware versendet hat."

 

nee, klar, das geht nicht, davon ist aber hier auch nicht die Rede. Der KÄUFER hat ja ausgepackt und dann irgendwas behauptet. Sichtbare Mängel, also welche, die per Bild/Foto belegbar sind, konnte er nicht vorweisen.

 

"ZPO sagt (vereinfacht), man muss beweisen, was für einen günstig ist. Ja... dieser Schwarze Peter liegt jetzt bei dir."

 

wer ist "man"? So eine Aussage sagt genau gar nichts aus. Ich muß auch nichts beweisen, ich habe Fotos vom Artikel, so, wie ich sie verschickt habe, da ist alles in Ordnung. Im Übrigen handelt es sich um eine Konzertgitarre, da werden die Saiten anders eingefädelt als bei einer Westerngitarre.


@maschuff_90 

 

Nee, das ist nicht am Thema vorbei, weil du dich schon mit der gängigen Praxis hier auseinandersetzen musst. Hätte, müsste, sollte hilft dir einfach nicht, wenn Ebay dem Käufer die Kohle erstatten will.

Du vermengst hier fröhlich dein privates Vertragsverhältnis mit dem Käufer im Rahmen des BGB und das praktische Handeln durch Ebay, das durch AGB beachrieben worden ist und dir vorher bekannt gemacht worden ist.

 

Wenn es für dich mit dem "man" und der Beweislast nicht verständlich ist, warum auch immer, kannst du hier nachlesen unter Rz. 11.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/11-das-beweisrecht-i-die-beweislast_idesk...

 

 

Tut mir leid, wenn du mir nicht folgen kannst. Doch in der Praxis für dich jetzt bedeutet der Käuferschutz tatsächlich eine Veränderung der Ausgangslage, wenn man...  oh, geht ja nicht bei dir... wenn ein Handelspartner den anderen verklagen will.

Früher hätte der Käufer aktiv werden müssen. Jetzt aber musst du als VERkäufer aktiv werden, wenn du dir das Geld für die Gitarre wiederholen willst.

Wenn Ebay nämlich das Geld an den Käufer erstattet, ist das so, ob dir das in dein Rechtsempfinden passt oder peng.

 

Ich kenne den Unterschied zwischen den Gitarrentypen.

Nachricht 15 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Ja, danke, diesen link hatte ich schon vom Kundenservice bekommen.

Nachricht 16 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?


@maschuff_90  schrieb:

hallo, das wird aber dann zur Löschung meines Kontos hier führen, denn ich lasse mir nicht von ebay auf der Nase rum tanzen.

Dann kannst du dich für dein weiteres Vorgehen hier schonmal einlesen @maschuff_90 

 

Denn auch dabei sind Verkäufe und Streitfälle zu berücksichtigen.


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Nachricht 17 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

hallo, das wird aber dann zur Löschung meines Kontos hier führen, denn ich lasse mir nicht von ebay auf der Nase rum tanzen.

ebay bevorzugt hier ganz offensichtlich die KÄUFER, obwohl es selbst - also ebay selbst - Grundsätze dafür festgelegt hat, was ein KÄUFER darf und was nicht.

 

Das ist das justiziable an dem Fall.

An Grundsätze hat sich jeder zu halten, auch Käufer.

Und wenn ich nicht mal gefragt werde, werde ich sauer.

Sonst hätte ich die Gitarre evt. anstandslos zurück genommen. Aber was ebay hier macht,  geht gar nicht.

ebay lebt aber vom Verkaufen. Und so kann man mit Verkäufern nicht umgehen.

Nachricht 18 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Irgendwie ist das am Thema vorbei.

Wenn der KÄUFER behauptet, die Gitarre sei "defekt", dann muß der KÄUFER das beweisen.

Das ist Fakt.

 

Dann kann ebay nicht hingehen und über meinen Kopf hinweg entscheiden, daß die Gitarre defekt ist und ich sie deshalb zurück nehmen muß.

 

Es geht ja auch nicht um "Nacherfüllung bei Sachmangel", da es auf meiner Seite, der VERKÄUFER-Seite, keinen Sachmangel gegeben hat.

 

"Im BGB muss der K beweisen (bei Kauf von privat), dass ein Fehler schon bei Übergabe bestanden hat.... das war selbst schwierig, wenn ein VK rotzfrech defekte Ware versendet hat."

 

nee, klar, das geht nicht, davon ist aber hier auch nicht die Rede. Der KÄUFER hat ja ausgepackt und dann irgendwas behauptet. Sichtbare Mängel, also welche, die per Bild/Foto belegbar sind, konnte er nicht vorweisen.

 

"ZPO sagt (vereinfacht), man muss beweisen, was für einen günstig ist. Ja... dieser Schwarze Peter liegt jetzt bei dir."

 

wer ist "man"? So eine Aussage sagt genau gar nichts aus. Ich muß auch nichts beweisen, ich habe Fotos vom Artikel, so, wie ich sie verschickt habe, da ist alles in Ordnung. Im Übrigen handelt es sich um eine Konzertgitarre, da werden die Saiten anders eingefädelt als bei einer Westerngitarre.

Nachricht 19 von 28
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Betreff: Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @maschuff_90 

Man sollte damit aufhören, Ebay mit Organen der Rechtssprechung zu verwechseln.

Das hier ist eine Plattform, die das Kaufen und Verkaufen ermöglicht und die Zahlungsabwicklung übernommen hat.

Für diesen Bereich stellt die Plattform Regeln in Form von AGB und Grundsätzen auf. Und das war es.

Das hat Vor- und Nachteile und weil es eine Plattform für alle ist (gewerbliche und private VK und K), muss man immer irgenfwo Abstriche machen.

 

Beispiele: Ebay ermöglicht hier praktisch nur Rückabwicklung.... eine Nacherfüllung bei  Sachmangel lässt sich schwer regeln... ist aber im BGB erst einmal die erste Wahl.

Abweichung von der vereinbarten Versandart... Hauptsache mit irgendeiner Sendungsverfolgung usw.

Im BGB muss der K beweisen (bei Kauf von privat), dass ein Fehler schon bei Übergabe bestanden hat.... das war selbst schwierig, wenn ein VK rotzfrech defekte Ware versendet hat.

 

ZPO sagt (vereinfacht), man muss beweisen, was für einen günstig ist. Ja... dieser Schwarze Peter liegt jetzt bei dir.

Zu der Gitarre. Meine erste Gitarre bekam ich mit 11.... aber ich habe so eine merkwürdige Anbringung von Saiten am Saitenhalter gesehen, wie ich sie auf deinen Artikelbildern gesehen habe.

 

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