22-02-2024 12:01
Hallo,
ich verkaufe derzeit privat einiges aus einer Entrümpelung.
99% der versendeten Artikel kommen auch (heile) an.
Jetzt habe ich einen Rückläufer erhalten, weil der Paketdienst das Paket nicht ausliefern konnte.
Wie soll ich vorgehen?
Es liegt ja meiner Meinung nach in der Verantwortung des Empfängers, dafür zu sorgen, dass das Paket empfangen werden kann.
Wenn ich es nun noch einmal versende, würden nochmal Versandkosten anfallen (nun mit einem anderen Paketdienst!).
Diese möchte ich gerne vom Käufer erstattet bekommen.
Wie kann ich in so einem Fall vorgehen?
Viele Grüße,
Thomas
22-02-2024 12:07
Hallo @der-mali liegt das Verschulden eindeutig beim Käufer, so zahlt dieser auch nochmals Versandkosten an dich. Diese können aber nicht über ebay gezahlt werden, du darfst in diesem Fall ausnahmsweise deine Bankdaten an den Käufer übermitteln und er darf überweisen.
Tut er das nicht würde ich den Kauf abbrechen und das Geld erstatten.
22-02-2024 12:11
Hallo,
ich sehe das auch so; Paypal könnte man auch versuchen.
Ich warte mal auf die Reaktion des Käufers.
Man sieht in eBay ja die Sendungsnummer und kann als Käufer entsprechend eingreifen beim Tracking, wo das Paket hingehen soll; alternativ Paketshop oder Nachbar.
Ich hatte für den Rückläufer ja auch eine Notiz im Briefkasten und heute habe ich es im Paketshop abgeholt.
Mein Vorteil: ich wohne nur 3 Hausnummern vom Paketshop entfernt; genial für meine Entrümpelung 🙂
Viele Grüße,
Thomas
22-02-2024 12:13
22-02-2024 12:15
22-02-2024 12:16
22-02-2024 14:11
Hallo @der-mali , ich schlage dir vor, dass du dem Rat von @bootyooty folgst. Wenn dir zusätzliche Kosten durch die Rücksendung entstanden sind (Retoure) , kannst du dies bei der Rückerstattung abziehen (noch hättest du die Möglichkeit dazu, da noch keine Anfrage offen).
Liebe Grüße, Sonja
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22-02-2024 16:29 - bearbeitet 22-02-2024 16:31
Moin @bootyooty
moin @der-mali
in solchen Fällen frage ich zunächst den Käufer, woran es gelegen hat. In den meisten Fällen liegt es am Käufer, falsche Adresse, keine Benachrichtung, etc.
Entweder erstatte ich dem Käufer den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten oder, wenn er es möchte, kann er bei mir nochmals "Kosten für den Wiederholten Versand" erwerben.
Das läuft über einen eigenen Artikel, den ich für solche Fälle angelegt habe und läuft ganz offiziell über Ebay. Da ist kein Umweg über Bank oder Paypal nötig und der Kunde erhält über diesen Artikel die neue Sendungsnummer. Er kann hier, da es eine neue Bestellung ist seine Adresse ändern. Das passiert alles zwar relativ selten, ist aber einfach in der Handhabung.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
22-02-2024 21:12
Vielen Dank für Eure Antworten, die ja auch mit meiner Einstellung zu dem Thema übereinstimmen.
Da mir irgendwie von vornherein klar war, dass der Käufer keine Einsicht zeigen wird, habe ich eine Rückerstattung in Höhe des Kaufpreises veranlasst, die Versandkosten aber einbehalten.
Der Käufer ist immer noch der Meinung, dass der Paketdienst schuld ist; schaue ich mir aber die Empfängeradresse an, frage ich mich schon, ich möchte das hier nicht schreiben, ggf. gerne per PM 😉
Ich bin raus aus diesem Verkauf, werde wohl vom Käufer gemeldet werden, aber herumärgern mit einer Neuversendung werde ich mich nicht.
(Heute früh wurde ein anderer Kauf im ggs. Einvernehmen abgebrochen, und eine Stunde später konnte ich den Artikel sogar teurer verkaufen).
Ihr wart mir eine große Hilfe, vielen Dank nochmal.
23-02-2024 07:52
Moin @der-mali
den Verkauf abbrechen, weil mit der Adresse was nicht stimmig ist, danach
setz den Accountnamen auf deine Bietersperrliste
https://www.ebay.de/bmgt/BuyerBlock
damit er nicht nochmals bei dir kaufen kann.
Und auch du kannst den Käufer an ebay melden....
Sie können uns einen Käufer über den folgenden Button melden. Sie können einen Käufer auch in Mein eBay: Verkauft melden. Neben der betreffenden Transaktion findet sich der Button Bewertung abgeben. Im nächsten Schritt können Sie dann den Käufer melden.
Sofern der Käufer dich rot bewertet oder anderweitige Zicken an den Tag legt, melde dich einfach hier wueder.
23-02-2024 07:57
Danke für den Tipp.
Es gibt tatsächlich Leute, die man am besten blockt, wie aber auch bei "Sozialen Netzwerken" haben sie dann ein neues Konto und neben einen dann von woanders.
Ich gehe eigentlich nicht mehr davon aus, dass von dem Käufer nochmal ein Kauf angefragt wird.
Den Käufer melden macht vielleicht auch erst dann Sinn, wenn ich weiter genervt werde, präventiv könnte man das aber tatsächlich machen.