19-01-2024 15:28
Hallo ein Käufer hat gestern bei mir seinen ersteigerten Artikel abgeholt und ich habe kurz darauf den mitgebrachten Code eingegeben, wurde angenommen und in meiner Artikel übersicht steht er auch als Abgeholt drin nur leider steht auch nach fast 20 Stunden unter Zahlungern das Geld wird noch einbehalten weil es keine QR-Code gab. Ich denke das man den 6 Stelligen Code (PC) oder einen QR-Code (Handy) nutzen kann.
Eure Erfahrungen damit?
21-01-2024 10:54
30 Tage ohne Käuferschutz, Hammer!
21-01-2024 11:19
nina@ebay schrieb:...Der Zahlungseinbehalt im Rahmen unserer Zahlungsabwicklung erfolgt auch bei Artikeln die per Abholung verkauft wurden. Diese Zahlungseinbehalte erfolgen bei neuen Verkäufern oder bei Verkäufern mit sehr wenigen/unregelmäßigen Verkäufen.
...
Eine tatsächlich direkte Bestätigung meiner Ansicht,
dass private Verkäufer, welche sich strikt an die Regeln zum privaten Verkauf und in Anlehnung an die Vorgaben des PStTG halten, also unregelmäßig wenig verkaufen,
möglicherweise niemals in den Genuss einer zeitnahen Auszahlung kommen werden (können).
Das wird bestimmt eine Menge Zufriedenheit und eine enge Bindung an ebay als Marktplatz für private Verkäufer zur Folge haben?
Oder vielleicht doch nur für die gewerblichen Verkäufer mit privatem Konto zutreffen, die hier hunderte Angebote zu laufen haben und ähnlich hohe Verkaufszahlen aufweisen.
21-01-2024 11:34
@oskar_der_wikinger schrieb:Wie gesagt meine Meinung, Ebay gibt keinen klaren Faden vor wie mit den Geldern umgegangen wird.
Aus der Hilfe nehme ich mal diese Seite.
Im Grunde ein hätte, wäre, könnte sein aber in meinen Augen keine klare Richtlinie.
Das ist ein Blankoscheck für alles.
21-01-2024 17:03
Also obwohl der Kunde dúrch eine Positive Beurteilung des Artikels bestätigt hat das alles Ok war, behält Ebay das Geld mehrere Wochen ein! Für mich sieht das so das das Ebay mit meinem Geld Zinnserträge erwirtschaftet, dann sollen Sie diese auch mit auszahlen.
22-01-2024 13:57
Laut der Ebay-KI (Assistenten) soll ich damit es schneller geht den Artikel versenden damit der Kunde den Erhalt bestätigen kann, wie kann ich einen bestätigten Abholartikel denn versenden?
Irgendwie ist das noch nicht ausgereift wenn ein Artikel abgeholt wurde.
22-01-2024 17:00
Beim Käufer steht auch das der Artikel am 18.01.2024 angeholt wurde. Nur die Rechnungsstelle hat das wohl nicht mit bekomme 😀
22-01-2024 21:16
23-01-2024 11:55
Also das ist einer der Punkte, warum wir als Familie vom verkaufen bei Ebay weiter Abstand nehmen.
Wir haben uns intensiv mit dem Thema befasst und auch die Empfehlungen von Ebay dazu gelesen und wenn man jetzt das vom Fragesteller liest und das, was Ebay dazu schreibt, da klaffen doch Welten dazwischen.
Lest einfach mal das bei Abholung anbieten. Danach müsste das doch mit der Freigabe schnell gehen.
Wenn Sie diese Codes scannen oder manuell eingeben, wird der Artikel sofort als zugestellt gekennzeichnet. Dadurch wird die Zahlung an Sie als Verkäufer freigegeben.
Wenn Sie den Code während der Abholung nicht gescannt haben, kontaktieren Sie den Käufer, um den Code zu erhalten. Sie können ihn dann manuell in der eBay-App oder am Computer eingeben. Vorteil für Sie ist, dass die Zahlung automatisch nach Eingabe des Codes freigegeben wird.
Aber diese Abhängigkeit, auf Ebay angewiesen zu sein, wann sie sich bequemen, was freizugeben, obwohl man auf den Ebay Seiten in dem Fall was eindeutiges liest, das schreckt einen ja total ab.
23-01-2024 14:19
Hallo Samantha Sturm,
nach wie vor gibt es bei mir das Problem mit dem Einbehalten des Geldes, vermutlich bis zum 14.Februar.
Der Artikel wurde abgeholt und wie Festgestellt hast auch zum System als abgeholt registriert. Sowhl bei mir als dem Käufer steht auch abgeholt drin. Der Käufer hat die Transaktion auch schnon bewertet.
Beim Zahlungssystem steht aber Einbehalten: noch nicht zugestellt.
Wie kann ich aber einen Artikel der Abgeholt wurde versenden damit das Zahlungssystem es als zugestellt erkennt.
Für mich ist das ein Systemfehler, wo warum auch immer das Zahlungsystem nicht erkennt das der Artikel
schon beim Käufer ist.
Was nun?
Danke
23-01-2024 19:58
Hallo ge-ak-we
das ist kein Systemfehler sondern das ist System von ebay . Die halten dein Geld bis zum 14.2. fest und du wirst es vorher nicht bekommen, deshalb verkaufe ich auch nicht mehr! Kaufen auch nicht mehr. Die machen Werbung auf allen Kanälen mit Verkäuferschutz und ebay das seit Ihr und was weiss ich noch alles aber wenn es ans bezahlen geht ist davon keine Rede mehr! Ohne die Ware die die Leute anbieten ist ebay nix, das sollte man nicht vergessen.
lg
24-01-2024 13:57
@ge-ak-we schrieb:
Hallo Samantha Sturm,
nach wie vor gibt es bei mir das Problem mit dem Einbehalten des Geldes, vermutlich bis zum 14.Februar.
Der Artikel wurde abgeholt und wie Festgestellt hast auch zum System als abgeholt registriert. Sowhl bei mir als dem Käufer steht auch abgeholt drin. Der Käufer hat die Transaktion auch schnon bewertet.
Beim Zahlungssystem steht aber Einbehalten: noch nicht zugestellt.
Wie kann ich aber einen Artikel der Abgeholt wurde versenden damit das Zahlungssystem es als zugestellt erkennt.
Für mich ist das ein Systemfehler, wo warum auch immer das Zahlungsystem nicht erkennt das der Artikel
schon beim Käufer ist.
Was nun?
Danke
Hallo @ge-ak-we! Gemeinsam mit den Verantwortlichen für lokales verkaufen bei eBay habe ich mir deine geschilderte Situation inzwischen nochmals angesehen. Wir können nachvollziehen, dass du die Anweisungen und Hinweise in deinem eBay-Konto für diese Transaktion als irreführend empfindest, das tut uns leid.
Du hast hier alles richtig gemacht und es ist schön, dass die Übergabe so reibungslos geklappt hat und positiv bewertet wurde. Natürlich brauchst du den Artikel nicht mehr zu verschicken (wie denn auch?) und es sind deinerseits keine weiteren Schritte mehr notwendig, um die Auszahlung ab dem 14. Februar 2024 zu erhalten. Eine frühzeitige Aufhebung der einbehaltenen Zahlung können wir dir leider nicht ermöglichen.
In den letzten Tagen hat dir unser Community-Support-Team schon aufgezeigt, warum es für dich zu einem Auszahlungseinbehalt kommt, es liegt an dem hochpreisigen Artikel und der für unser System als unregelmäßig eingeschätzten Verkaufshistorie.
Ich darf euch versichern, dass die von dir gemachte Erfahrung bei den Verantwortlichen angekommen ist und aufzeigt, dass es an manchen Stellen noch Optimierungsbedarf hinsichtlich der Nutzungserfahrung gibt. Danke für den wertvollen Austausch hier! 🙂
Liebe Grüße
Miriam
Wegen Krankheit heute leider abwesend.
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24-01-2024 14:27
Genau,
die AGB`s von eBay sind in sehr vielen Bereichen eindeutig zweideutig.
Am Ende wird nach Gutsherrenart entschieden.
Den sogenannten Kaeuferschutz stellt nicht eBay sondern der Verkaeufer.
Gruss
24-01-2024 14:29
Bei mir genau das Gleiche......
24-01-2024 17:17
Es wäre nur fair den Verkäufern gegenüber, die sich jetzt auf Abholung, ohne direkte Barzahlung an sie selbst einlassen, wenn man eine mögliche Verzögerung der Auszahlung auch deutlich dokumentiert von seiten Ebay.
Denn so wie es hier geschrieben steht, sieht das irgendwie anders aus. Da steht nichts von einer eventuellen Verzögerung oder einer unregelmässigen Verkaufshistorie, dass das eine Auszahlung bremsen könnte. Wie soll eine regelmässige Verkaufshistorie auch da sein, wenn jemand nur ab und zu verkauft, dann wartet derjenige ja immer.
Wenn Sie diese Codes scannen oder manuell eingeben, wird der Artikel sofort als zugestellt gekennzeichnet. Dadurch wird die Zahlung an Sie als Verkäufer freigegeben.
Wenn Sie den Code während der Abholung nicht gescannt haben, kontaktieren Sie den Käufer, um den Code zu erhalten. Sie können ihn dann manuell in der eBay-App oder am Computer eingeben. Vorteil für Sie ist, dass die Zahlung automatisch nach Eingabe des Codes freigegeben wird.
Und von automatisch freigeben darf man hier dann wirklich nicht schreiben, denn so wie bei dem Verkäufer hier, ist es ja nicht automatisch freigegeben worden.
Den weiteren Satz nach Vorteil für Sie ist......, empfinde ich als blanken Hohn.
24-01-2024 18:57
@halenka_uwe2xto schrieb:Genau,
die AGB`s von eBay sind in sehr vielen Bereichen eindeutig zweideutig.
Am Ende wird nach Gutsherrenart entschieden.
Den sogenannten Kaeuferschutz stellt nicht eBay sondern der Verkaeufer.
Gruss
Deshalb lässt sich auch so vortrefflich damit werben. Kostet Ebay ja nichts 😊
24-01-2024 19:28
sag ich ja vor dem 14.2 wird er das geld nicht bekommen, da verzichte ich lieber auf ein gutes geschäft und verkaufe LOKAL bei Mitbewerber, da gibt es Geld gegen Ware oder derjenige Dampft ab!
25-01-2024 09:37
Allen Unwegsamkeiten zum Trotz wurde das Geld gestern endlich freigeben und ist inzwischen auch Gutgeschrieben worden. Trotzdem hoffe ich das es ein einmaliges Erlebnis bleibt.