Ich habe eine Artikel ersteigert. Leider war der Artikel stark und unsachgemäß am Gehäuse beschädigt. (Auf einer Kaffeemaschine wurde 18! mal mit einem Messer eingeschnitten). Dies war weder auf den Fotos zu erkennen, noch in der Beschreibung angegeben. Der Verkäufer bot einen kleine Erstattung an und und ein lächerliche Diskussion über Defekt/Gebrauchsspuren hat sich mühsam gezogen. Fotos von den Schäden habe ich hochgeladen. Die Verkäuferin hat auch ohne Scham zugegen, davon gewusst zu haben!!! Keine Einsicht und ziemlich dreiste Behauptungen. Die Kamera sei nicht gut genug, sie wäre kein Profi-fotograf, bei gebrauchten Geräten muss man mit Schäden rechnen, etc.), Am Ende musste ich PayPal/eBay einschalten und einen Fall eröffnen. Ewig warten, dann erste Reaktion von eBay: Artikel wie angegeben, endgültig entschieden. Wie bitte? Habt ihr euch den Fall durchgelesen? Da sind Fotos von Schäden am Gehäuse, der Verkäufer räumt ein diese nicht erkennbar gemacht zu haben. Wo waren die bitte angegeben? Eine Reaktion Richtung "Muss nicht angegeben werden" wäre ja immerhin ein mögliche Antwort, aber "Wie angegeben" ist halt irgendwie keine logische Antwort. Also habe ich Einspruch eingelegt. (Auf eine endgültige Entscheidung...) Kurz warten, dann zweite Reaktion von eBay: Erstattung genehmigt, Artikel nicht wie angegeben. Wie bitte? 180 Grad Wendung eurer Aussage? Schaut ihr erst beim zweiten Mal genauer hin? Aber trotzdem Danke. Irgendwie. Jetzt würde ich gerne den Verkäufer negativ bewerten. Wissentlich Schäden zu verschweigen, ist mir auf eBay ein Dorn im Auge und ich würde zukünftige Käufer warnen. Ihnen die Möglichkeit bieten, eBay bei wiederholten Verstößen eines Verkäufers darauf hinzuweisen, bzw den Mut zu haben zu reklamieren. Oder wie in dem Fall, nur mit PayPal zu zahlen. Leider kann ich den Verkäufer nicht mehr bewerten, weil ich eine Erstattung bekommen habe. Den Button gibt es bei eBay einfach nicht mehr. Das macht doch keinen Sinn, genau für sowas gibt es doch Bewertungen. Der Artikel ist auch unter mein Ebay bei den ausgeblendeten Artikeln. auf der Bewertungs-Gesamtübersicht taucht er auch nicht auf. Wenn ich mir nun die Routine des Verkäufers bei den Nachrichten ansehe, die paar "Neutralen" Bewertungen, bei denen die Käufer wohl nicht reklamiert haben oder den langen Text in der Beschreibung bei denen er zu der "objektivität von Gerüchen Stellung nimmt", dann habe ich den Verdacht, der Verkäufer hat öfters Probleme nach dem Verkauf und muss keine negative Bewertung fürchten, da nach einer Reklamation diese nicht möglich ist. Und wenn ich mir eure Schlichtungssystem anschaue: Hat den Fall beim ersten Mal jemand wirklich geprüft? Wimmelt ihr Probleme durch eine schnelle Entscheidung ab? Warum nennt ihr diese "Endgültig" wenn man Einspruch einlegen kann. Wieso wird dann anders entschieden? Wie viele Käufer leben frustriert mit eurer ersten "Endgültigen" Entscheidung? Liebes eBay Team, wenn ich mit einem Verkäufer streiten muss und ihr mir Recht gebt, wäre es dann nicht zum Schutz der anderen Käufer einen Problem-Verkäufer erkennen zu können? Gab es bereits davor Schlichtungen mit dem Verkäufer. Konnten davor bereits andere Käufer nicht negativ bewerten und mich damit nicht warnen. Hätte mir das sonst viel Ärger erspart? Was sind Bewertung wert, wenn sie nur bei guten Verlauf möglich sind? Wie oft hat sich jemand über diesen Verkäufer aufgeregt? Würdet ihr einer Platform vertrauen, bei denen negative Bewertungen trotz Berechtigung unterdrückt werden? Von dem Unternehmen, welches Provision nur bei erfolgreichen Verkäufen erhält? Das ist ein ziemlicher Vertrauensbruch liebe eBay Team.
... Mehr anzeigen