am 21-11-2023 00:08 - zuletzt bearbeitet am 21-11-2023 16:03 von kh-sandra
Ebay schützte einen Betrüger vor konsequenzen. Ich war leider beim Late Night shoppen auf einen Betrüger reingefallen der gefälschte AirPods Pro 2. gen verkauft. Karton absulut identisch, Produkt absoluter Mist. Da es dafür bei der "Hilfe" Sektion keinen Reiter gibt musste ich meine Beschwerde über einen andere stellen. Diese wurde abgeschmettert, eine diesbetreffende Negative Bewertung zu meinem Kauf, war nach kaum 4 Wochen verschwunden. Und nun ist schon wieder eine Person betrogen worden. Dies kann ich auch nur an einer weiteren negativen Bewertung sehen, die bestimmt auch bald gelöscht sein wird. Ich will weder Geld zurück noch eine Entschädigung von Ebay. Ich will lediglich das diese Person nicht mehr auf eBay verkaufen darf, damit andere nicht auch auf sie reinfallen.
Kennt jemand eine Möglichkeit dies auch wirklich zu erreichen?
21-11-2023 09:25 - bearbeitet 21-11-2023 09:26
Ich will weder Geld zurück noch eine Entschädigung von Ebay.
@doc_hardwood Das verstehe ich jetzt nicht. Keiner kann beurteilen, ob du nun gefälschte Teile bekommen hast, aber du hättest den Kauf rückabwickeln können. Warum verzichtet man freiwillig auf Geld?
Das passt für mich nicht zusammen.
Ich würde hier keinen Verkäufer öffentlich so beschuldigen, wie du das in deinem EP getan hast.
21-11-2023 09:35
Nun ja... mal wieder ein priverblicher Verkäufer hier
https://www.ebay.de/sch/i.html?_ssn=enata-45&LH_Sold=1&LH_Complete=1
21-11-2023 10:32
21-11-2023 10:43
@doc_hardwood schrieb:
Leider brauchte eBay immens lange um mir auf meine Fragen zu dem Sachverhalt zu antworten. So das der rückabwicklungszeitraum verstrich.
@doc_hardwood Tja, das ist dann was anderes. Aber ziehe daraus die Erkenntnis, wenn du nochmal was mit Rückgabe hast, dann denke zuerst an deinen Geldbeutel. Von nichts und niemand hinhalten lassen. Ab dem Zeitpunkt, wo eine Rückgabe möglich ist, dann einleiten.
Mit dem Sachverhalt, ob Fälschung etc. da können sie sowieso nichts dazu sagen.
Und weiteren Aufwand zu betreiben, um gegen den Verkäufer selbst vorzugehen, das wird sich nicht lohnen.
21-11-2023 11:25
21-11-2023 11:36
Hallo @doc_hardwood, ich bedaure sehr, dass du so eine Erfahrung gemacht hast und das du so ein Gefühl von uns vermittelt bekommen hast. Das ist nicht unsere Absicht. Ich habe alle Einzelheiten geprüft und sehe, dass du einen Käuferschutzfall wegen eines nicht erhalten Artikels geöffnet hast und der wurde zugestellt. Aus diesem Grund wurde der Käuferschutzfall geschlossen. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, kannst du eine Rückgabe öffnen. Dies wird dann über eine Rückgabe geprüft.
Hier kannst du eine Rückgabe öffnen. Dein Verkäufer bekommt dann drei Tag Zeit, um eine einvernehmliche Lösung mit dir zu finden. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du gerne die Rückgabe am 4. Tag eskalieren und dann prüfen wir alles erneut und sind dir sehr gerne behilflich.
Liebe Grüße
Claudia
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21-11-2023 12:31
Tagchen @doc_hardwood
Wenn in den Angeboten steht, der Verkäufer habe sie geschenkt bekommen und wisse daher nicht, ob sie echt seien, ist das eher ein Anlass zum Melden als zum Kaufen.
https://www.ebay.de/itm/404458159426?_trksid=p2349526.m43663.l10137&nordt=true&rt=nc&orig_cvip=true
21-11-2023 12:34
Tagchen claudia@ebay
Was passiert denn, wenn ein Käufer die Teile ausgepackt hat? Könnte der VK dann nach Erhalt nicht dokumetieren, dass die Teile ausgepackt sind usw.?
Sind ja auch IN-ear Kopfhörer?
21-11-2023 12:37 - bearbeitet 21-11-2023 12:38
Vor allen Dingen die selben Pods gleich 3x geschenkt bekommen - wie woanders gilt auch hier langsamer an die Sache heran gehen und wenn der Braten nicht vollkommen koscher ist lieber Finger still halten 🙄
21-11-2023 12:40
Hallo @Anonymous ich glaube du meinst das in Bezug auf den Käuferschutzfall, richtig? Also, wenn ein Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde und die Sendungsnummer eine Zustellung aufweist, dann wird der Fall geschlossen. Danach, wenn du das Paket öffnest und merkst, ok es stimmt irgendwas nicht, oder ich möchte es nicht mehr haben, weil mir das zu lange gedauert hat (als Beispiel) dann kannst du eine Rückgabe öffnen und es wird alles über die Rückgabe abgewickelt.
Liebe Grüße
Claudia
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21-11-2023 12:50
Dass die Meldung eines Nichterhaltes nicht passt, wenn der Artikel angekommen ist, ist natürlich klar.
Aber hier geht es um einen neuen Artikel, an den man sicher auch einen gewissen hygienischen Anspruch hat....wenn jetzt der Käufer eine Rückgabe öffnen könnte, und sendet die ursprünglich original verpackten Teile zurück, könnte der VK doch nach Erhalt der Ware dokumentieren, dass er sie sich nicht, wie ursprünglich verschickt erhalten hat, was - nach Angaben von Ebay - den VERkäuferschutz auslösen sollte.
21-11-2023 12:54
@Anonymous vielen Dank für die Erklärung. Wenn deiner Verkäufer die gleiche Mängel nennt, wie der Käufer, dann wäre es kein Käuferschutz. Aber wenn der Verkäufer komplett was anderes nennt, dann natürlich, wird das erst mal geprüft, ob die Aussage vom Verkäufer stimmt.
Liebe Grüße
Claudia
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21-11-2023 12:58
Danke... auch das ist nachvollziehbar.
Ich verstehe das jetzt so:
Der Käufer öffnet eine Rückgabe und sagt: Fake.
Der VK sagt... Artikel ist aber jetzt offen und für mich nicht mehr so zu kaufen.
Damit wäre er nicht auf den Rückgabegrund eingegangen. Und Ebay berücksichtigt das entsprechend...
Ist das so richtig?
21-11-2023 13:12
@bootyooty schrieb:Nun ja... mal wieder ein priverblicher Verkäufer hier
Lass doch mal Deine böswilligen Unterstellungen im Karton.
21-11-2023 13:26
Wieso ist das böswillig?
21-11-2023 15:51 - bearbeitet 21-11-2023 15:51
Mal ganz grundsätzlich:
Bei beiden "Pro 2"-Angebote verzichtet der Verkäufer ganz bewusst auf die Hersteller-Bezeichnung "Apple".
"Pro 2. Generation mit MagSafe Kabellosem Ladecase", in den Artikelmerkmalen nirgend was von Apple, auch in der Artikelbeschreibung nichts zu finden.
Im letzten Angebot dieser Art, verkauft am 15. Sept (eigentlich 14. Sept) ist sogar bezogen auf die Kategorie nicht mehr unter Apple eingestellt gewesen.
Im Gegenteil, dort heißt es auszugsweise wortwörtlich:
"Biete nagelneue & noch verschweißte Air Pro2
Alles Perfekt identisch .. garkein Unterschied zu Pro 2. Generation (MagSafe Version) !!!
Bis aufs kleinste Detail ! Sowohl optisch als auch alle Feature/ Funktionen!"
Möglicherweise wurde deshalb die Bewertung gelöscht und es verläuft alles weitere im Sande?
Weil darüber hinaus wohl nur über VERI der Rechte-Inhaber aktiv werden kann?
21-11-2023 15:54
Wenn die Rechteinhaber nur mal öfter ihren Allerwertesten hochbekämen...
Passiert doch offenbar viel zu selten!
21-11-2023 22:58
@de3trader schrieb:
@bootyooty schrieb:Nun ja... mal wieder ein priverblicher Verkäufer hier
Lass doch mal Deine böswilligen Unterstellungen im Karton.
Das ist weder bösartig, noch eine haltlose Unterstellung. Die "Priverblichkeit" ist bei dem VK in meinen Augen gut begründbar.
21-11-2023 23:06
@doc_hardwood schrieb:... Ich will weder Geld zurück noch eine Entschädigung von Ebay. Ich will lediglich das diese Person nicht mehr auf eBay verkaufen darf, damit andere nicht auch auf sie reinfallen.
Kennt jemand eine Möglichkeit dies auch wirklich zu erreichen?
Ja. Nur kann das niemand für einen machen, man muss selbst aus dem Knick kommen.
Vernünftig dokumentieren, Fakeartikel mitnehmen und selbst ab zur Polizei und dort den Betrugsverdacht äußern.
Mit der Vorgangsnummer dann selbst den Rechteinhaber "Apple" anschreiben und den Fall schildern.
Mit den Unterlagen dann selbst die Steuerfahndung des Kreises Aachen auf den VK hinweisen.
Das kann und wird niemand sonst für Dich erledigen, kein Forenschreiber, nicht Ebay. Das kannst nur Du selbst, wenn es Dir tatsächlich wichtig ist.