13-11-2023 14:47
Hallo,
bin nun nicht mehr so oft hier, habe nun aber mal wieder etwas gekauft.
Allerdings sendet mir ebay zwar das ich gekauft habe, aber ohne die Adresse des Verkäufers.
Ist das jetzt hier so üblich, oder muss man die nun seperat anfordern?
Grüße...
14-11-2023 12:28 - bearbeitet 14-11-2023 12:29
@erwerbsregel, Lieferanschrift! Ja, das stimmt. Ich merke, dass ich echt kompliziert gedacht und formuliert habe. Immer wieder toll, dass ihr so aufmerksam seid!
Liebe Grüße
Claudia
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14-11-2023 12:32
Hallo claudia@ebay !
Bei so einem Vertrag, wo mir die die Anschrift des
Vertragspartners vorenthalten wird, fühle ich mich benachteiligt.
Wo ist hier die Gleichberechtigung zwischen Käufer und Verkäufer?
eBay macht nichts ohne Grund. Warum wird der Grund nicht offen gelegt,
damit man es nachvollziehen kann. So bekommt für mich immer alles ein
Geschmäckle.
Also, bisher war die Anschrift bei mir immer dabei, noch. Ich hoffe, es bleibt so!
LG😊
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
14-11-2023 12:52
Hallo @primanovo sehr gerne. Der Grund dafür sind die Vorschriften des Gesetzesgebers. Bei privaten Verkäufern dürfen die Kontaktdaten nur angefragt werden, sobald eine Beteiligung an der Transaktion vorliegt und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Im Vergleich zu früher, dürfen daher die Adressen von privaten Verkäufern nicht mehr bei den Einzelheiten zum Kauf angezeigt werden. Wir sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, dies auch so anzuwenden.
Liebe Grüße
Claudia
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14-11-2023 12:57
Kommt denn nun KEIN Kaufvertrag mehr mit dem Verkäufer zustande wenn ich etwas bei Ebay kaufe?
Deine Antwort kann ich leider nicht verstehen!
14-11-2023 12:57
Sehe ich auch so, zumal ist eBay nach einiger Zeit raus wenn es Probleme gibt......
14-11-2023 12:58
Es wäre für uns einfachen Nutzer sicherlich von Vorteil wenn du diese Aussage auch mit einer
entsprechenden Quellennennung untermauern könntest 🤔
14-11-2023 12:58
Hallo @*sweet-melody* , ich kann deine Perspektive absolut nachvollziehen und verstehe, was du meinst. Bei gewerblichen Verkäufern ist es über das Impressum zu sehen. Allerdings ist es so, dass wir bei privaten Verkäufern anders vorgehen, da wir uns an die Vorschriften des Gesetzgeber halten. Solltest du z.B. die Kontaktdaten von deinem Verkäufer benötigen, kannst du diese bei uns anfragen. Sobald eine erfolgreiche Transaktion nachvollziehbar ist, darf es an den Käufer weitergegeben werden.
Liebe Grüße
Claudia
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14-11-2023 13:02
Hier mal zwei Darstellungen aus der ebay-email "xxxxx, Ihre Bestellung wurde bestätigt" aus 2023:
Links gewerblicher, rechts privater Verkäufer, beide in Deutschland ansässig.
14-11-2023 13:03
Hallo @primanovo, doch klar. Es kommt ein Kaufvertrag zustande. Sobald es zustande gekommen ist und das auch nachweisbar ist, kannst du die Kontaktdaten deines Verkäufers anfragen. Es wird lediglich nicht in den Einzelheiten angezeigt. Das hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber es uns so vorschreibt.
Liebe Grüße
Claudia
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14-11-2023 13:05
Für mich als KÄUFER ist eine Transaktion erfolgreich sobald ich BEZAHLT habe.
Dann erwarte ich auch die Daten des Verkäufers in Einzelheiten zum Kauf.
14-11-2023 13:06
Wann ist denn dan eine "erfolgreiche Transaktion nachvollziehbar" ??
Bei Kauf? Bei Bezahlung? Bei erfolgreicher Lieferung? Oder?
Fuer mich alles eindeutig zweideutig...
Gruss
14-11-2023 13:10
"Bei gewerblichen Verkäufern ist es über das Impressum zu sehen".
Dann prueft das doch mal.......
14-11-2023 13:13
@erwerbsregel schrieb:
Es wäre für uns einfachen Nutzer sicherlich von Vorteil wenn du diese Aussage auch mit einer
entsprechenden Quellennennung untermauern könntest 🤔
************************************************************************************
Hallo @erwerbsregel !
Genau das wollte ich auch fragen.😊
https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/privatverkauf
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
14-11-2023 13:14
claudia@ebay schrieb:Hallo @primanovo sehr gerne. Der Grund dafür sind die Vorschriften des Gesetzesgebers. Bei privaten Verkäufern dürfen die Kontaktdaten nur angefragt werden, sobald eine Beteiligung an der Transaktion vorliegt und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Im Vergleich zu früher, dürfen daher die Adressen von privaten Verkäufern nicht mehr bei den Einzelheiten zum Kauf angezeigt werden. Wir sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, dies auch so anzuwenden.
Liebe Grüße
Claudia
Tagchen claudia@ebay
Mich würde brennend interessieren, wo steht, dass diese Daten nicht übermittelt werden dürfen!
Zudem würde mich interessieren, warum VK meine Telefonnummer bekommen, wenn sie das selbst nicht einmal als erforderlich angehakt haben und die Lieferart auch erkennbar keine Telefonnummer braucht.
Denn damit handelt Ebay zuwider der eigenen Datenschutzerklärung.
14-11-2023 13:14
" Sobald es zustande gekommen ist und das auch nachweisbar ist, kannst du die Kontaktdaten deines Verkäufers anfragen"
Viel zu umständlich,da es keinen "Button" dafür gibt.
Soll ich da wirklich über "Ebay Impressum" anfragen?
Das kann doch eigentlich nicht euer Ernst sein!
Ich kaufe einfach nichts mehr von privat was Wert hat. nur noch echte "Schnapper" bei denen mir auch ein Totalverlust nicht wehtut.
14-11-2023 13:16
@erwerbsregel sehr gerne.
Information zum Datenschutz: https://www.ebayinc.com/company/privacy-center/de/
Informationen zu unserem Rechtsportal: https://pages.ebay.de/rechtsportal/index.html
Kontaktaufnahme mit Verkäufern: https://www.ebay.de/help/buying/resolving-issues-sellers/verkufer-kontaktieren?id=4021#section1
Und unsere Hilfeseite, falls die Kontaktdaten vom privaten Verkäufer angefordert werden wollen: https://www.ebay.de/help/home
Liebe Grüße
Claudia
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14-11-2023 13:17
Solange ich keinen Nachweis über diese angebliche gesetzliche Verpflichtung erhalte,
bezeichne ich dies als hanebüchenen Unfug.
Das einzige, was meines Wissens nach der Gesetzgeber verlangt:
Dass sich ein Unternehmen an die eigenen Datenschutzvereinbarungen halten muss.
Das macht ebay somit wohl, weil dies Vorgehen dort gemäß der eigenen Vereinbarung so interpretiert werden kann.
Aber der Gesetzgeber verlangt meiner Kenntnis nach nicht die Anonymisierung der Geschäftspartner im privaten Bereich bis zu einer erforderlichen Abfrage.
Vielleicht entscheidet ebay dann noch, unter welchen Gegebenheiten man mir die Adresse nennt?
Und verweigert mir die Herausgabe ohne Vorliegen einer polizeilichen Ermittelung, oder wie?
14-11-2023 13:19
Danke für deine Antwort claudia@ebay !
Hier habe ich folgendes gefunden.....
Zitat:
Bei einem Privatverkauf kann der Kaufvertrag schriftlich oder online geschlossen werden. Auch mündliche Kaufkaufverträge sind möglich, im Streitfall steht jedoch Aussage gegen Aussage. Halten Sie daher einen Privatverkauf immer anhand von Dokumenten fest! Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen aussehen muss.
In der Regel sollte ein Kaufvertrag jedoch mindestens die folgenden Punkte enthalten:
Quelle: https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/privatverkauf
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
14-11-2023 13:23
@*sweet-melody* @viersektoren-verbannt
claudia@ebay schreibt dazu etwas von "gesetzlichen Vorgaben" und nennt auf Nachfrage nach einer Quelle nur ebay-Links - will ebay sich damit jetzt über den Gesetzgeber stellen?
Diese Anmaßung wäre dann wohl echt nicht mehr zu toppen 😱
14-11-2023 13:27
Mal im Ernst, das sind keine Vorgaben des Gesetzgebers, sondern von Euch erschaffene.
Der Sinn erschließt sich mir nicht, da wie schon geschrieben nach Bezahlung ein eindeutiger Kaufvertrag
geschlossen wurde und Ihr euch trotzdem sperrt die Kontaktdaten zu übermitteln.
Ich glaube dieses Vorgehen würde Euch bei einer Klage regelrecht um die Ohren gehauen.