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Klebefallen

Hallo,

auf ebay werden Klebefallen angeboten, die für das Fangen und Vernichten von Ratten und Mäusen beworben werden (19 Treffer am 29.10.23). Obwohl diese Klebefallen gegen den ebay-Grundsatz zu Tierfallen und das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) verstoßen und an ebay gemeldet wurden, werden diese Angebote nicht gelöscht. Auch ein eindeutiger Warnhinweis fehlt bei diesen verbotenen "Produkten" obwohl die Rechtslage klar ist:

Wer Klebefallen gegen Mäuse oder Ratten oder andere Wirbeltiere verwendet, verstößt gegen das deutscheTierschutzgesetz (TierSchG). Schon das bloße Auslegen dieser Fallen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Verfängt sich ein Tier in der Falle, ist sogar der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, welcher mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet wird.

Siehe Anhang. Warum reagiert ebay nicht? Ratlos ...

 

Beispielangebote Klebefallen:

Beispiel 1 

Beispiel 2 

Beispiel 3 

Nachricht 1 von 94
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93 ANTWORTEN 93

Betreff: Klebefallen

Genaugenommen müsstest Du nur eine Möglichkeit finden, deine Meldung des (potentiellen) Rechtsverstoßes zu dokumentieren. Bei dem Button im Angebot isses ja so, dass es kein Feedback gibt, dass die Meldung tatsächlich angekommen ist. Demnach könnte ebay die Kenntnis des rechtswidrigen Inhaltes einfach abstreiten und es würde genau NIX passieren.

Siehe auch:
https://haerting.de/wissen/haftung-von-online-plattformen-fuer-fremde-rechtsverletzungen-stoerer-ode...

Es ist dem Plattformbetreiber demnach grundsätzlich nicht zumutbar, jedes fremde Angebot vor Veröffentlichung im Internet anlasslos auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen, wenn ansonsten sein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährdet oder die Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert wäre. Er ist vielmehr verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu beseitigen, sobald er Kenntnis von dem Verstoß erlangt („Notice-and-Take-Down-Prinzip“) und sodann weitere gleichartige Rechtsverletzungen zu verhindern. Kommt er dieser Verpflichtung nach, hat er keine weitergehende Haftung für diesen Rechtsverstoß zu befürchten.

Nachricht 41 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

@centsationell  schrieb:

Genaugenommen müsstest Du nur eine Möglichkeit finden, deine Meldung des (potentiellen) Rechtsverstoßes zu dokumentieren. Bei dem Button im Angebot isses ja so, dass es kein Feedback gibt, dass die Meldung tatsächlich angekommen ist. Demnach könnte ebay die Kenntnis des rechtswidrigen Inhaltes einfach abstreiten und es würde genau NIX passieren.

Siehe auch:
https://haerting.de/wissen/haftung-von-online-plattformen-fuer-fremde-rechtsverletzungen-stoerer-ode...

Es ist dem Plattformbetreiber demnach grundsätzlich nicht zumutbar, jedes fremde Angebot vor Veröffentlichung im Internet anlasslos auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen, wenn ansonsten sein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährdet oder die Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert wäre. Er ist vielmehr verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu beseitigen, sobald er Kenntnis von dem Verstoß erlangt („Notice-and-Take-Down-Prinzip“) und sodann weitere gleichartige Rechtsverletzungen zu verhindern. Kommt er dieser Verpflichtung nach, hat er keine weitergehende Haftung für diesen Rechtsverstoß zu befürchten.


War doch klar, dass sich immer irgendwo ein Schlupfloch verbirgt. 

 

Nicht zumutbar usw.🙄

Dann darf man sich auch fragen, wozu gibt es eigentlich Grundsätze?

 

Die werden dann nach dem Giesskannenprinzip angewandt.

 

 

Nachricht 42 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich finde schon, dass das so seine Berechtigung hat. Aber man muss schon auch ansehen, auf was Ebay (von wem) verklagt worden ist und wie die Begründung des Urteils ist.

 

Hier geht es ja nun aber gerade nicht um geschicktes Einstellen von an sich jugendgefährdendem Material und die Frage, ob das nicht auch im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen den Anbieter abgestellt werden könnte, während der Betreiber in der Fülle der Angebote Detektivarbeit leisten muss.

Hier geht es darum, dass die Artikel gezielt für einen in D verbotenen Zweck beworben werden und ganz klar als Klebefallen Ratten oder Mäuse zu finden sind.

 

 

 

Nachricht 43 von 94
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Betreff: Klebefallen

Ein interessanter Rechts-Artikel den @centsationell verlinkt hat. Aber als angagierter Hobbyjurist mit solidem Halbwissen bzw. gefährlichem Viertelwissen, schließe ich mich der Einschätzung von @Anonymous an.

 

Der Verkauf dieser scheußlichen Fallen ist wahrscheinlich sogar erlaubt, nur die Anwendung würde geahndet werden (Ordnungswidrigkeit, Straftat).

 

Aber wenn ebay seine eigenen Grundsätze zu Tierfallen beachtet, müßten sie die Angebote löschen oder auf Änderung drängen. Allerdings könnten die geschönten Klebefallen-Angebote dann wie bei amason aussehen ... auch mit/ohne Warnhinweis auf die deutsche Rechtslage verkaufen sich insbesondere die Buchformat-Klebefallen wie geschnitten Brot.

 

Nur bei den **beep**-Angeboten kann man wenigstens eine negative Bewertung mit Hinweisen einstellen. Was ich auch permanent mache ...

 

Aber den meisten Käufern sind die möglichen Rechtsfolgen und die Tiere ("Schädlinge") anscheinend egal. Die entsorgen die festgeklebten Tiere auch noch lebend in der Mülltonne ...

 

Nachricht 44 von 94
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Betreff: Klebefallen

Oder Meisen oder andere Wildvögel kleben daran ... eine hab ich begleitet, die ist elendig verreckt - wir haben sie nicht befreit bekommen, ohne den ganzen Vogel mit Speiseöl einzuschmieren. Mir blieb nur ne Überdosis Schmerzmittel für die Kleine, damit sie gehen kann, als sie schon restlos erschöpft war.  Dass die Tiere Todesangst haben, ist Menschen, die sowas benutzen, komplett egal. Es ist mir unbegreiflich, wie so viel davon verkauft werden kann. Und bitte auch nochn paar Steingärten mehr. Man sollte die Menschheit abwählen ... 😢😭😭

Nachricht 45 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

@ainja2006  schrieb:

Oder Meisen oder andere Wildvögel kleben daran ... eine hab ich begleitet, die ist elendig verreckt - wir haben sie nicht befreit bekommen, ohne den ganzen Vogel mit Speiseöl einzuschmieren. Mir blieb nur ne Überdosis Schmerzmittel für die Kleine, damit sie gehen kann, als sie schon restlos erschöpft war.  Dass die Tiere Todesangst haben, ist Menschen, die sowas benutzen, komplett egal. Es ist mir unbegreiflich, wie so viel davon verkauft werden kann. Und bitte auch nochn paar Steingärten mehr. Man sollte die Menschheit abwählen ... 😢😭😭


 

Dem braucht man nichts mehr hinzufügen.

 

Der Mensch ist das Übel, nicht die Tiere.

Nachricht 46 von 94
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Betreff: Klebefallen

Hallo @Anonymous ,

die Krux ist doch, dass es so einiges gibt (und nicht nur bei eBay), was zwar Verkauft bzw. Erstanden,

aber halt nicht eingesetzt werden darf, sofern man sich vom Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder

Straftat schuldlos halten möchte.

Wer kauft sich denn so etwas auf Vorrat, damit es im Keller oder auf dem Dachboden vergammelt?

Ich habe bestimmt auch noch ein 3er-Pack Socken im Original-Bundle im Kleiderschrank.

Die werden auch zu gegebener Zeit genutzt.

Artikel, die man laut unserer Gesetzgebung nicht einmal funktionsbereit vorhalten darf, werden in

der Regel unmittelbar nach Erhalt genutzt.

Sonst würde wohl kaum eine/einer auf die Idee kommen, dafür Geld auszugeben.

Ebay hat für alles Ferkel-Filter, was gegen amerikanische Vorstellungen von Moral, Ethik und Staats-

räson verstößt. Siehe Post #13 von @sunrise1605 

Bei solchen Angelegenheiten ist die KI noch ohne Futter.

Wahrscheinlich ist das auch so gewollt.

 

Gruß

Nachricht 47 von 94
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Betreff: Klebefallen

Hallo @klein999vieh ,

kleines Update.

Genau eines der zehn von mir gestern gemeldeten Angebote ist verschwunden.

Es war Dein Beispiel 2.

Immerhin etwas, jedoch erbärmlich.

Was sagt uns das?

Wenn lediglich einer hier was meldet, wandert diese vermutlich unbeachtet in die Rundablage.

Leider.

 

Gruß

Nachricht 48 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

@klein999vieh Schreib doch nur "Mitbewerber".

 

Aber Khoros ist was anderes als Ebay selbst.

Wenn Ebay denn wollte, könnten sie einiges an fragwürdigen Angeboten rausfiltern.

Könnten.....

Preisfrage: Aber was wiegt schwerer?

Nachricht 49 von 94
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Betreff: Klebefallen

Wobei der Seitenbetreiber kaum aus eigenen Stücken alle Mitbewerber namentlich entfremdet und Links nicht zulässt,

sondern dies doch wohl einzig auf Wunsch ebay's durchführt.

 

Sonderbar ist es nur, dass zu diesem Thema in der Nettiquette nichts zu finden ist. Es wäre ja mal schön, wenn man "Umgehung der in der Community nicht zugelassenen Begriffe anhand der Nutzung von Umschreibungen oder Sonderzeichen." etwas präzisieren könnte, damit man weiß, was genau man nicht umgehen darf?

 

Denn gemäß dieser Beschreibung "bewerben von Websites, Gruppen oder Foren außerhalb von eBay oder Vorschläge, die Nutzer*innen dazu ermutigen, eBay zu verlassen"

muss man doch durch bloße Nennung eines dieser Namen nicht die Absicht vermuten, man wolle dadurch Nutzer auf andere Plattformen leiten.

 

Es wäre ja wohl bei weitem nicht so, dass niemand den großen Mitbewerber kennt und dieser nur durch einen Beitrag hier bekannt würde.

Was wohl auf die meisten anderen, kleineren Mitbewerber ebenfalls zutreffen dürfte.

 

ebay selbst dürfte aktuell durch mannigfaltige Fehlfunktionen und Änderungen dafür sorgen, dass man sich nach Alternativen umsieht.

 

Nachricht 50 von 94
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Betreff: Klebefallen

Hallo @sinmarfi,

hatte dir gerade eine Dankes-Antwort für dein aktives Melden geschrieben und die weiteren 16 von mir gefundenen Klebefallen-Angebote zum allgemeinen beobachten und melden verlinkt ... abgeschickt ... kurz gesehen ... und verschwunden. Vermutlich ausgefiltert ... bin begeistert. 😁

 

Tja, der Überbringer der schlechten Nachrichten ...

Nachricht 51 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

Es ist dem Plattformbetreiber demnach grundsätzlich nicht zumutbar, jedes fremde Angebot vor Veröffentlichung im Internet anlasslos auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen, wenn ansonsten sein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährdet oder die Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert wäre. Er ist vielmehr verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu beseitigen, sobald er Kenntnis von dem Verstoß erlangt („Notice-and-Take-Down-Prinzip“) und sodann weitere gleichartige Rechtsverletzungen zu verhindern. Kommt er dieser Verpflichtung nach, hat er keine weitergehende Haftung für diesen Rechtsverstoß zu befürchten.

 

Gerade mal nachgesehen und von den 3 Artikeln im EP ist bis jetzt nur einer entfernt. Ich nehme an, etliche Leute haben das hintereinander gemeldet und so gesehen liegt die Kenntnis seit dem 30.10. vor und zwar mehrfach. Aber verschwunden sind die Artikel bis jetzt- bis auf den einen- nicht. 

Deshalb kann da eigentlich kein ernsthaftes bemühen dahinterstecken und befürchten müssen sie gar nichts.

Und für den einen gelöschten Artikel sind vermutlich wieder neue dazugekommen. Aber eine Kontrolle von vornherein ist ja nicht zumutbar.....

 

Hier ist es wie ein Tropfen auf den heissen Stein. Frustrierend.

 

 

Nachricht 52 von 94
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Betreff: Klebefallen

Hallo @ainja2006,

schlimme Geschichte. Ja, so "funktionieren" diese grausamen Fallen. Wurde denn der Verursacher angezeigt, damit er/sie eine gerechte Strafe erhält? Schließlich war es bereits eine Straftat ... 👨‍⚖️

Nachricht 53 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @sinmarfi 

 

Ja, das ist aber auch extrem halbgar... was man alles verkaufen darf, aber nicht anwenden darf.

Das hat viel damit zu tun, dass andere Länder innerhalb der EU das anders halten und man in der EU gewisse Dinge nicht erschweren darf usw.

Aber wir haben seit ewigen Zeiten das Problem, dass Staat mehr und mehr Verantwortung abwälzen will und beim Personal dank veränderter Tarifstruktur wenigstens in Zeiten, in denen die Konjunktur gut läuft, nur noch das Personal bekommt, das man eigentlich nicht haben will.

 

Zuständigkeits-Schwarzer-Peter ist eine Folge davon. Dennoch bleibt hier letztlich nur das Nerven der Behörden. Nur die können und werden das eindämmen können.

Eine andere Möglichkeit wäre schlechte Presse für das Unternehmen. Aber das hat auch den Nachteil, dass man damit unter Umständen noch diese Art von Fallen bewirbt.

Nach meiner persönlichen Erfahrung sind manche Stellen, die sich Tierschutz auf die Fahne schreiben, auch nicht alle überengagiert, wenn man sich an sie wendet.

Bei den Abmessungen dieser Klebefallen geht es nicht um Insekten. Wer ermitteln will, wer sowas kauft, kann das ermitteln. 

 

Uns fehlt an vielen Stellen einfach Motivation und Einsatz.

 

 

 

 

Nachricht 54 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

@viersektoren-verbannt  schrieb:

Wobei der Seitenbetreiber kaum aus eigenen Stücken alle Mitbewerber namentlich entfremdet und Links nicht zulässt,

sondern dies doch wohl einzig auf Wunsch ebay's durchführt.

 

Sonderbar ist es nur, dass zu diesem Thema in der Nettiquette nichts zu finden ist. Es wäre ja mal schön, wenn man "Umgehung der in der Community nicht zugelassenen Begriffe anhand der Nutzung von Umschreibungen oder Sonderzeichen." etwas präzisieren könnte, damit man weiß, was genau man nicht umgehen darf?

 

Denn gemäß dieser Beschreibung "bewerben von Websites, Gruppen oder Foren außerhalb von eBay oder Vorschläge, die Nutzer*innen dazu ermutigen, eBay zu verlassen"

muss man doch durch bloße Nennung eines dieser Namen nicht die Absicht vermuten, man wolle dadurch Nutzer auf andere Plattformen leiten.

 

Es wäre ja wohl bei weitem nicht so, dass niemand den großen Mitbewerber kennt und dieser nur durch einen Beitrag hier bekannt würde.

Was wohl auf die meisten anderen, kleineren Mitbewerber ebenfalls zutreffen dürfte.

 

ebay selbst dürfte aktuell durch mannigfaltige Fehlfunktionen und Änderungen dafür sorgen, dass man sich nach Alternativen umsieht.

 


Ich habe durchaus wahrgenommen, dass es hier im Laufe der Jahre viele unterschiedliche Anbieter gegeben hat, welche die Forenstruktur geboten und betreut haben.

Das ist nun auch so eine Branche, in der jeder mal einen Preis bekommt und damit indirekt zum hippen und innovativen Unternehmen gekürt wird... die Produkte wollen dann viele haben.

Aber egal, welches Unternehmen was gestaltet und betreut: Das Personalproblem ist ein erhebliches Problem - einmal mehr, wenn durch merkwürdige gesetzliche Vorgaben eine Löschkultur etabliert wird. Denn eine Anforderung an die Qualifikation ist praktisch nicht gegeben.

Das merkt man leider überall.

Wie streng die Vorgaben wirklich sind, wird man uns schwerlich auf die Nase binden.

Wie fit die Leute im Hintergrund sprachlich sind, wie eng gefasst sie das verstehen und umsetzen... wissen wir alle nicht und viel wichtiger... wie meldefreudig manche agieren, wissen wir auch nicht.

Ich meine jedoch durchaus einen Unterschied der jeweils zuständigen Personen erkennen zu können und dann noch eine gewisse Tagesform. 

Nachricht 55 von 94
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Betreff: Klebefallen

Ob das immer eine KI ist? Ich wage das zu bezweifeln. 

Nachricht 56 von 94
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Betreff: Klebefallen

Nachdem dieses Thema hier bereits längere Zeit eifrig diskutiert wird, könnte man eigentlich davon ausgehen, daß der Plattformbetreiber von den besagten Verstößen mittlerweile Kenntnis erlangt hat. Und

sei es nur indirekt in Form seines Community-Teams, die so etwas sicher weiterleiten. Sonst bleibt ja

auch kein falsch gesetztes Komma unbemerkt. Also.....?🤔

Nachricht 57 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

Um beim Thema zu bleiben, von den drei Meldungen sind ja immer noch zwei Artikel online. Und aufgrund des ansehens bekomme ich jetzt Nachrichten, dass ich mir das angesehen habe. Grade bei dem Thema echt übel. 

Nach mehr als 2 Tagen ist man nicht in der Lage, das  zu entfernen?

Das ist ein so schwaches Bild und lässt mich am Sinn und Zweck einer Meldefunktion zweifeln.

 

Oder das löschen ist wie eine Lostrommel, wer gezogen wird, kommt raus und hat gewonnen..... 

Nachricht 58 von 94
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Betreff: Klebefallen

+++Eilmeldung+++Eilmeldung+++Eilmeldung+++

 

Anscheinend werden doch so langsam Klebefallen-Angebote gelöscht. Von den seit Sonntag von mir abgespeicherten 20 Angebote werden aktuell (17:30) 7 nicht mehr gefunden ...

 

ebay! Löscht weiter fleißig und ihr gehört bald wieder zu den Guten ... 😎

Nachricht 59 von 94
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Betreff: Klebefallen

Anonymous
Nicht anwendbar

ebay! Löscht weiter fleißig und ihr gehört bald wieder zu den Guten .

 

Langsam.

 

Erst wenn sie so was überhaupt nicht mehr einstellen lassen oder gleich entfernen.

Nachricht 60 von 94
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