Negativer Schufa - bei negative Bewertung oder Artikelrückgabe
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21-12-2024 16:29
Guten Abend,
schade das ich erneut eine Frage habe, sehe allerdings eine gewisse Brisanz
Der letzte Verkäufer hat die Drohung, dass er mich bei der Schufa meldet,
wenn ich ihn negative Bewertung erteile.
Auch andere negative Bewertungen sprechen von solch einer Verkäuferbewertung.
Nun zitiere mal eine negative Bewertung aus diesem Jahr:
" . . . Nach einer verzögerten Lieferung reagierte er unhöflich und drohte mit einer unbegründeten Schufa-Meldung, was inakzeptabel ist. Ich habe dies bereits bei Schufa und eBay gemeldet. Andere negative Bewertungen bestätigen, dass dies kein Einzelfall ist. Käufer sollten vorsichtig sein. "
Anderer Account des Verkäufers:
" . . . Die Ware war nicht wie im Angebot beschrieben. Verkäufer hat mir bei Rückversand mit Schufa Eintrag gedroht. Musste EBay einschalen, damit ich zu meinem Recht komme . . . "
Zunächst dachte ich - Nötigung aber nichts dahinter.
Allerdings erklärt der Verkäufer in Beantwortung der negativen Bewertung:
" . . . Aufgrund negativen Käuferverhalten, haben wir Meldung bei der Schufa gemacht. .. "
Nun das finde ich jetzt nicht so lustig.
Ein negativer Eintrag bei der Schufa Holding hat enorme soziale und wirtschaftliche Nachteile.
Ich als Privatperson kann nicht nachvollziehen, ob der Verkäufer (mehrere tausend Artikel verkauft)
eine Geschäftsbeziehung zur Schufa hat und welcher Art Inhalt die Meldung ist.
Es ist allerdinge richtig, dass der Käufer im Vorfeld einer Schufa-Meldung zwingend informiert werden muss.
Es scheinen laut Bewertung auch andere Nutzer betroffen und es Ebay gemeldet haben.
Scheinbar war die Reaktion von Ebay so, dass der Verkäufer hier weiter verwerfliche Nötigungen aussprechen kann. Ich sehen hier Ebay sehr unbekümmert, wenn es um die Rechte der Käufer geht.
Ich habe diesbezüglich schon mit der Schufa-Holding Wiesbaden telefoniert.
Da ich Dringlichkeit für geboten halte, habe ich den Verkäufer heute morgen ausgefordert, mir noch HEUTE mitzuteilen, ob er Drohung aufrecht erhält.
Meine Frage ist hier tatsächlich, wie es sein kann, dass ein Verkäufer über einen langen Zeitraum, den Käufern mit schweren wirtschaftlichen und m.e. sozialen Nachteilen (bedeutet ein Negativeintag) drohen kann, ohne das durch Ebay etwas passiert, was den Verkäufer zum einlenken bringt.
Allein eine solche Ansage zwingt hier Käufer in einem gewissen Abstand eine Schufa-Auskunft für sich einzuholen, um zu überprüfen ob eine Meldung vorliegt., welche er spätestens bei der nächsten Kreditanfrage spüren würde.
Falls jetzt jemand denkt, Drohung und so und ist nicht so schlimm und so, man soll sich nicht so haben,
sollte bedenken, dass es genügend Beispiele von falschen Schufa-Einträgen gibt, die sicher im Vorfeld nicht erst genommen wurden. Und alles die sich zurücklehnen und sagen: der schon wieder,
wer sagt einen denn, dass der Verkäufer eine eventuelle Ebay-Rückbuchung nach Zahlungsstreitfall aus Verärgerung als einen negativen Zahlungsvorfall sieht und meldet.
Sollte es stimme was der Verkäufer sagt, hätte es nicht nur negative Auswirkungen auf Negativbewerter sondern auch gravierende Folgen für Nichtzahler.
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21-12-2024 16:31
Garade gesehen,
dass der Verkäufer auf meine Bewertung im Bewerungssystem geschrieben hat,
dass ein Schufa-Meldung erfolgt ist.
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21-12-2024 16:42 - bearbeitet 21-12-2024 16:43
1. Käufer können nur positiv bewertet werden
2. Käufernamen sind in den Profilen anonymisiert und können nur von ebay, Käufer selbst und Verkäufer in gänze gelesen werden
3. steht der Satz des Verkäufer lediglich unter deinen abgegebenen roten Bewertung an ihn, so gesehen hat er dich nicht bewertet, deine nur kommentiert.
4. was hat die Schufa damit zu tun? Wenn gezahlt wurde, interessiert es die nicht.
5. und warum drohst du dann auch mit Schufa und ebay?
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21-12-2024 16:46
Danke für die Antwort.
Nicht ich habe mit der Schufa gedroht.
Ich habe eine negative Bewertung abgegeben und der Verkäufer hat kommentiert,
das ER mich an die Schufa gemeldet hat.
NaGut dann gabe ich den Kommentar erhalten, dasd ich gemeldet werde.
Und vorher gab es auch einen Schriftverkehr ausserhalb des Bewertungssystem.
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21-12-2024 17:04
Hallo bootyooty,
ich glaube es nicht die Frage, die Formulierungsfrage
ob der Verkäufer mich nach meiner Bewertung negativ bewertet oder negativ kommentiert.
Ich glaube das Brisante ist, dass Käufern hier mit der Schufa gedroht wird.
Ich glaube das Brisante ist, dass ein Verkäufer schreibt eh kommentiert, dass eine Schufa-Meldung erfolgt ist.
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21-12-2024 17:28
Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was einem so erzählt wird.
Das mal vorab.
Meine Frage ist hier tatsächlich, wie es sein kann, dass ein Verkäufer über einen langen Zeitraum, den Käufern mit schweren wirtschaftlichen und m.e. sozialen Nachteilen (bedeutet ein Negativeintag) drohen kann, ohne das durch Ebay etwas passiert, was den Verkäufer zum einlenken bringt.
Erstmal macht der das (zumindest mal als Androhung), weil ihm bisher niemand ordentlich auf die Finger geklopft hat.
Und sollte der das wirklich machen, der bekäme so dermaßen Ärger mit mir, der würde sich wünschen, nie geboren worden zu sein.
Und dann, woher soll Ebay das alles wissen?
Die lesen sich doch nicht alle Bewertungen und Nachrichten durch.
Wurde dieser Verkäufer von allen Betroffenen gemeldet?
Vermutlich auch nicht, wäre dies doch die Einzige Möglichkeit, Ebay über dieses unglaubliche Verhalten zu informieren.
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21-12-2024 17:43
Es dürfen jedoch nur die Vertragspartner der Schufa Anfragen bei der Gesellschaft stellen bzw. Ihre Daten an die Schufa übermitteln.
So gehts schon mal los.
Dass da so ein kleiner Händler Zugang hat, ist mehr als fraglich.
Aber allein diese Androhung ist ahndungswürdig.
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21-12-2024 17:49
Guten Abend sunrise1605
Du hast es gut getroffen,
vor mir haben auch schon andere in Ihren Bewertungen klar geschrieben, dass sie das Verhalten des Verkäufers an Ebay gemeldet haben.
Vielleicht ist ja etwas passiert: 57 geänderte Bewertungen sprechen dafür.
Allerdings scheinen die "Massnahmen" von Ebay ohne jede Bedeutung für das Handeln des Verkäufers zu sein und wir wissen beide nicht, ob er bei z.b. Rückabwicklungen einen negativen Zahlungsvorfall sieht
und das der Schufa-Holding meldet. Auch wenn das rechtswirdrig ist, aber selbst die Drohung ist es ja auch.
Anmerkung: Es ist nach Rechtsprechung selbst Inkassounternehmen untersagt mit Negativ-Eintrag zu drohen.
Kleine Anmerkung: Gehe jetzt zu einer Weihnachtsparty und kann heute nicht mehr antworten.
Einen schönen Abend und beste Grüße
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22-12-2024 01:03 - bearbeitet 22-12-2024 01:07
@olra_9139 schrieb:Garade gesehen,
dass der Verkäufer auf meine Bewertung im Bewerungssystem geschrieben hat,
dass ein Schufa-Meldung erfolgt ist.
Halte ich persönlich für Bull ....
Mit welcher Begründung - weil er eine Krawatte schiebt?
Einen negativen Schufa-Eintrag erhalten Sie beispielsweise bei negativem Zahlungsverhalten
Ergüsse in seinen Bewertungsantworten...
- Schufa und der Kreditreform
- Strafbehörden und die Schufa einschalten
- So sind Sie eben die Deutschen.! Schreien nach Umweltschutz, aber keiner will mit machen und die die sich an die EU Vorgaben halten, werden verunglimpft und verprügelt!
- Da wir für die Zustellung nicht verantwortlich sind, konnte diesem erpresserischen Wunsch nicht entsprochen werden
-Meldung für negativer Einkaufsverhalten wurde an die Schufa gemeldet.
Weiterhin: Geänderte Bewertungen: 57
Bei dieser Menge Roten und dem richtig-richtig merkwürdigen Verhalten des Verkäufers, denke ich mal, die liegen bei der Schufa schon vor Lachen unter´m Schreibtisch !!!
SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA ist ein Unternehmen mit der Aufgabe, seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben...
Lehne Dich entspannt zurück - Du hast ja bezahlt.
DAS kann er gar nicht alles melden 😎
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22-12-2024 09:34
Eventuell kann sich samantha@ebay 🌸 am Adventssonntag mit dem Verkäuferprofil und dessen sinnentleerten Kommentaren auf erhaltene mal befassen.
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22-12-2024 10:22
Danke für das Einschalten von Ebay.
Bin allerdings gespannt, ob der Verkäufer weiterhin Käufer mit Noetigungen und Drohungen versuchen darf, Käufer von Ihren Rechten abhalten.
Persönlich bin ich mir nicht so sicher, das keine Schufa-Meldung erfolgt ist.
Der Verkäufer hat es ja geschrieben und man muss schon davon ausgehen, das es stimmt was er schreibt.
Und weil Ebay nunmal eingeschaltet ist:
Kann Ebay mal herausfinden, ob es nur rechtswidrige Noetigungen sind oder sogar rechtswidrige Meldungen gibt.
Die Lösung ist es ja nicht, das weiter nur Bewertungen gelöscht werden und es geht munter weiter.
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22-12-2024 11:04
Vielleicht ist ja etwas passiert: 57 geänderte Bewertungen sprechen dafür.
Da ist auch etwas passiert, aber vermutlich anders als du denkst.
Denn diese 57 geänderten Bewertungen bedeuten, dass eben diese Käufer ihre Bewertung bereits geändert haben. Von negativ oder neutral in positiv.
Schade ist mal wieder, dass dieser Verkäufer Ebay dann wohl schon mehrfach gemeldet wurde, dies aber keine Konsequenzen nach sich zog.
... und wir wissen beide nicht, ob er bei z.b. Rückabwicklungen einen negativen Zahlungsvorfall sieht
und das der Schufa-Holding meldet.
Wenn das nicht mal alle Inkassofirmen dürfen, sondern nur Vertragspartner der Schufa, dann gehe ich mal davon aus, dass das ne leere Drohung ist.
Und Käufern, die berechtige Reklamationen starten und entsprechend bewerten wenn es nicht rund läuft, so zu drohen, ist einfach ein Unding.
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22-12-2024 11:07
Persönlich bin ich mir nicht so sicher, das keine Schufa-Meldung erfolgt ist.
Der Verkäufer hat es ja geschrieben und man muss schon davon ausgehen, das es stimmt was er schreibt.
Eben nicht. Warum willst du das glauben?
Er kann das gar nicht melden, also nur eine Drohung, die ja auch bei dir zu verfangen scheint.
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22-12-2024 11:59
Ja Drohungen von Inkassounternehmen mit einem Negativ-Eintrag sind nicht erlaubt.
Laut Wiki.... eintrag zur Schufa gab es 2014 über 9000 Vertagspartner.
Es sind 10 Jahre vergangen und es dürften inzwischen wesentlich mehr sein.
Und es können auch Online-Händler (Handelsverkehr im Internet) als Vertragspartner melden.
Ich weiss nicht ob der Verkäufer (ich habe 2 Account unter seinem Namen gefunden)
nicht oder doch Vertagspartner ist. Bei Ebay allein über hunderttausend Verkäufe.
Wir wissen beide nicht ob er ausserhalb von Ebay eine gross aufgezogenen Internethandel
und dadurch vielleicht Zugang zur Schufa-Holding hat.
Jetzt warten wir mal die Antwort von Ebay ab,
wobei keine Antwort ja auch eine Antwort ist.
Der Überhammer wäre in diesem Zusammenhang, wenn Ebay nun die negativen Bewertungen löscht
und er dadurch einen besseren Durchschnitt der positiven Bewertungen erreicht
und er so weiter machen darf.
.
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22-12-2024 12:55
Moin @olra_9139
die Antwort des Verkäufers solltest du melden, eventuell wird sie wegen Nichtbeachtung der Kriterien entfernt.
"Wir haben dem Käufer ein Rücksendeetikett und die Erstattung des Kaufpreis angeboten!!! Hat er abgelehnt. es ist wohl wichtiger rum zu motzen, als den Hintern von der Couch zu bringen, um den Artikel zurück zusenden. Meldung für negativer Einkaufsverhalten wurde an die Schufa gemeldet."
Die Ausdrucksweise ist beleidigend und ehrverletzend, dazu kommt das es Ebay nicht mag wenn mit Anwälten oder Strafverfolgungbehörden gedroht wird.
Vielleicht kann die diensthabende Communitybetreuung samantha@ebay es auch entsprechend weiterleiten. Sie wurde weiter oben ja auch schon markiert.
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22-12-2024 13:06
Hallo @olra_9139 und Hallo @oskar_der_wikinger
Ich bin bereits dabei Rücksprache zu halten wegen der allgemeinen Situation.
Sobald ich mehr weiß, komme ich wieder auf euch zu.
Danke für deine Markierung @bootyooty
Liebe Grüße
Samantha
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22-12-2024 17:04
Und selbst wenn der ein Vertragspartner der Schufa wäre, dann kann man trotzdem gegen den und den Eintrag vorgehen, denn er missbraucht ja diese Möglichkeit, die mit negativem Käuferverhalten im Sinne der Schufa nichts zu tun hat.
Da geht es darum, das Rechnungen nicht bezahlt werden usw. und nicht darum, Ebaykäufer zu erpressen, damit sie dem keine negative Bewertung geben.
Ich finde das echt unglaublich von diesem Händler.
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22-12-2024 17:43
Aber er hat das Fähnchen " ebay Top-Service "
Von den letzten 10 Bewertungen sind 3 Negativ,
fragt sich nur wie lange das so ist.
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22-12-2024 18:39
Mal eine Frage zu deinem gekauften Artikel @olra_9139
Sind die Sägeblätter denn jetzt TIN beschichtet oder nicht, das kannst du doch sehen.
Das sie aus Hochleistungsschneidstahl (HSS) sind ist logisch, aber sind sie blank oder farbig, sprich beschichtet oder nicht.
Oder hast du dich nur von der Bedruckung der Verpackung leiten lassen.
Hast du ggf. bereits einen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet, hier im Thread ging es bis jetzt ja nur um die Vorwürfe was die Schufa angeht.
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22-12-2024 19:45
Die Sägeblätter sehen genauso aus, wie die HSS-Sägeblätter die bei Ebay angeboten werden.
Selbst die Beschriftung der Blätter ist identisch. HSS. Keine Beschichtung erkennbar.
Abbildung des Verkäufers weicht extrem vom gelieferten Material ab.
Der Verkäufer hat im Angebot die Verpackung nicht abgebildet, allerdings befindet sich auch kein Vermerk zur Titanbeschichtung auf der gelieferten Original-Verpackung. Wenn es so hochwertig ist hätte es auf der Verpackung gestanden.
Auf meine Mail an den Verkäufer hat er geantwortet - ich zitiere:
" Wir weisen in der Beschreibung auf die Möglichkeit der Produktänderung hin.Die Farbe hat nichts mit der Qualität zu tun.Der härtegrad wird beim brennvorgang erzielt. . . . "
Keine Aussage zur Beschichtung, aber Info über Produktänderungs-Vorbehalt
Und da bin ich mir sicher, wenn diese beschichtet sind, hätte es der Verkäufer spätestens mit sehr hoher W**Autsch**einlichkeit in seinem Kommentar erwähnt, nach dem Motto haben richtig geschickt nur Kunde ist blind oder so.
Nein ich habe keinen abweichenden Artikel gemeldet.
Mein Grund war die Bewertung, die ein Käufer direkt vor mir geschrieben hat:
" Zurückgesendeter Artikel anscheinend nicht angekommen oder übersehen worden . . . "
Soll ja vorkommen und bestimmte Sachen muss man sich nicht geben.
Mir geht es hier auch nicht um das Produkt sondern um Nötigung.