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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Per Mail wurde ich gestern über die Änderung der AGB zum 11.02.24 informiert.
In den aktuellen und noch geltenden AGB wird in den Schlussbestimmungen lediglich von wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen der AGB geschrieben. Und davon, wie diese zu erfolgen haben.
Dazu heißt es:
„Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.“
„Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).“

In der Mitteilung mit dem Hinweis auf die Änderung wurde aber weder um meine ausdrückliche Zustimmung gebeten, noch wurde ich über das Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht informiert.
Gibt es neben wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen noch eine 3. Art der Änderungen, die in den AGB nicht aufgeführt wird und bei denen kein Zustimmungsersuchen und keine Informationspflicht zu Rechten, Pflichten und Folgen der Versäumnis nötig ist? Entspricht die Mitteilung über die Änderung der AGB so ÜBERHAUPT den AGB?
Danke

Nachricht 1 von 22
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21 ANTWORTEN 21

Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Solange ebay die Freiheit hat, oder sich diese herausnimmt,

selber zu entscheiden, wie "Wesentlich" oder "Unwesentlich" zu definieren sei,

 

solange wird diese unwesentliche Änderung der AGB wohl als solche durchgehen.

 

Jedenfalls sähe ich persönlich diese Änderungen in der künftigen AGB als nicht wesentlich an.

Es wurden diverse Punkte verfeinert und zutreffender bezeichnet, sowie einige Abläufe besser strukturiert.

Ich habe überschlägig keine Änderungen wahrgenommen, die weitere Einschränkungen beinhalten, sondern bereits vorhandene Vorgaben einfach nur klarer und strukturierter hervorheben:

Vergleichsversion AGB | eBay.de

 

Zumal das Kündigungsrecht dazu ja noch und weiterhin besteht:

 

"Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber eBay in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu (siehe § 5 Abs. 3 dieser eBay-AGB). eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin."

 

"Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1)."

 

Was sich dazu geändert hat:

Es wird nicht mehr auf ein "kostenfreies" Kündigungsrecht hingewiesen (so ich es richtig überblickt habe),

dafür jedoch nach wesentlichen und unwesentlichen AGB-Änderungen unterschieden (wonach zuvor nicht differiert wurde wie es mir scheint).

Nachricht 2 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Danke erstmal für die Rückmeldung. Ich schätze aber, Du hast mich da mißverstanden. Mir ging es nicht wirklich um die Frage, ob die Änderungen wesentlich oder nicht wesentlich sind. Offensichtlich gibt es nur diese beiden Kategorien von Änderungen und in jedem Fall - wesentliche oder nicht wesentliche Änderung - hätte die Infomail dazu Folgendes enthalten müssen:
Die Bitte um die Zustimmung zu den Änderungen durch den Nutzer….
OOOOODER… die Information über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers.

Die Infomail zu den Änderungen enthält jedoch nichts davon. Deswegen zweifle ich daran, daß die Änderung - zumindest jedoch die Form der Infomail - den aktuellen AGB entspricht.
Nachricht 3 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Da haben Sie Recht, @jokebold !

 

Das Fehlen dieses Hinweises in der Ausspielung per email, aber auch in den ebay-Nachrichten direkt im ebay-Konto fiel mir bei der Gesamt-Durchsicht auch auf. 

 

Denn in der noch bis 10. Februar 2024 gültigen Fassung der AGB wird ausdrücklich unter § 11 Schlussbestimmungen, Absatz 3, Satz 4 darauf hingewiesen: 

"eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin."

 

Es wird in der noch gültigen AGB noch nicht gewichtet bzw. nicht unterschieden nach Änderungsgründen wesentlich/unwesentlich, wodurch dieser Hinweis wohl auf jede AGB-Änderung anzuwenden und umzusetzen wäre. 

 

Das ist nicht der Fall, hier verstößt ebay nach meinem Empfinden gegen die eigene AGB, miriam@ebay oder steffi@ebay !

Dies ist der gesamte Text dieser Nachricht ohne eben diesen Hinweis auf das Ablehnungsrecht: 

 

AGB.PNG

 

 

Einzig in der neuen AGB wird dann in dem oberen orange umrahmten Kästchen auf den Umstand des Widerspruchs durch Kündigung hingewiesen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste | eBay

 

Was aber gemäß der eigenen AGB nicht ausreichend ist (weil nicht dauerhaft vermerkt bereits in der Nachricht). 

 

"Können Sie uns gerne kontaktieren" als Schlusssatz oberhalb der der Grußformel dürfte dazu ebenfalls nicht ausreichend erscheinen. 

 

Somit könnte möglicherweise die gesamte neue AGB keine Wirkung entfalten, wenn die Grundlagen nicht gegeben sind. 

Auch das Datum des Inkrafttretens in der AGB selbst wird wohl mit der zu erwartenden formvollendeten Mitteilung angepasst werden müssen, um die in der AGB benannte Frist "... spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens" einhalten zu können. 

 

Weil der neue und korrekte Hinweis ja erst frühestens am 13. Januar zu erwarten wäre, somit auch der Beginn der Gültigkeit später eintritt. 

Die mögliche Kündigungsfrist/Widerspruchsfrist müsste auch nach hinten verlagert werden, wenn der Widerspruch "innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden" ja erst mit der überarbeiteten Nachricht sachgerecht übermittelt würde.  

 

Vielleicht wird hier ja mal tatsächlich mit Hochdruck nachgebessert. 

Davon gehe ich jedenfalls aus. 

Nachricht 4 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Geht schon ein wenig runter wie Öl, ab und an mal richtig zu liegen und mit seiner Rechtsvorstellung offensichtlich nicht allein zu sein. Es wundert mich eigentlich, daß das scheinbar sonst niemandem aufgefallen zu sein scheint. Zumindest sehe ich hier auf den 1. Blick keine entsprechenden Beiträge.🥹

Sie (viersektoren) schrieben:
„Es wird in der noch gültigen AGB noch nicht gewichtet bzw. nicht unterschieden nach Änderungsgründen wesentlich/unwesentlich, wodurch dieser Hinweis wohl auf jede AGB-Änderung anzuwenden und umzusetzen wäre.“

Daß in den noch gültigen/aktuellen AGB noch nicht nach wesentlichen oder nicht wesentlichen Änderungen unterschieden wird… liest sich auf der aktuellen AGB-Seite (https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...) aber anders.


§ 16 Schlussbestimmungen

3. „eBay kann dem Nutzer mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens jederzeit in Textform (z.B. per E-Mail) eine Änderung dieser eBay-AGB vorschlagen. Die dem Nutzer angebotene Änderung tritt nur in Kraft, wenn der Nutzer den Änderungen wie folgt zustimmt:

- Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.

- Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).“

Mal sehen, wann ebay mich mit einer Millionenklage wegen meiner Erbsenzählerei überzieht.🫢
Nachricht 5 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Ihr Zitat aus § 16 ebay-AGB bzgl. der wesentlichen oder unwesentlichen Änderungen stammt aber aus der neuen, aufgrund des Formfehlers möglicherweise noch nicht mal zum 11. Februar inkrafttretenden AGB.

 

In der aktuell noch gültigen Fassung ist diese Schlussbestimmung unter § 11 gelistet (rechte Seite der Vergleichsversion), dort wird nicht unterschieden: 

Vergleichsversion AGB | eBay.de

 

Gleich ist beiden Versionen, dass bereits in der Nachricht gesondert auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen ist, was eben nicht gegeben ist.

 

Noch aktuell, somit anwendbar:

"eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin."

 

Ein weiterer Fehler könnte übrigens vorliegen:

Wenn ich, der ich noch mit der alten AGB beglückt bin, direkt über ebay die "ebay-AGB" aufrufe,

sehe ich bereits die neue AGB.

Die ist doch momentan (noch) gar nicht gültig für mich?

 

Nun steht zwar oben in dem orangefarbenen Kästchen geschrieben:

"Diese eBay-AGB treten für alle über die deutschen eBay-Dienste angemeldeten Nutzer ab dem 11. Februar 2024 in Kraft, sofern der Nutzer der Geltung der neuen eBay-AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Nutzer, die sich ab dem 11. Januar 2024 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die eBay-AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben."

 

Ganz unten, um zu der für mich noch geltenden AGB zu gelangen, steht jedoch folgendes vermerkt:

"Lesen Sie hier unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Frühere AGB - gültig bis einschließlich 10. Januar 2024"

 

Falsch, für mich immer noch gültig! Nicht nur wegen des Formfehlers.

 

Widersprüchliche Angaben, ob das so durchgehen kann?

Aber so kennt man ja ebay.

Immer den zweiten Schritt vor dem ersten, ohne nachzudenken.

 

Anstatt man je nach Mitglied die zutreffende AGB, bei "Altmitgliedern" also auch noch die alte Version darstellt und oberhalb der alten, jedoch noch gültigen Fassung den Hinweislink zur neuen AGB einspielt ,

wird hier das Pferd mal wieder von hinten aufgezäumt.

 

Die neuen Mitglieder, die bereits der neuen AGB "in der Fassung, der sie bei der Anmeldung" zugestimmt haben, können dann problemlos a) die neue Fassung aufrufen und b) die Version der sie zugestimmt haben jederzeit einsehen.

 

Lassen Sie mich raten:

Wer wird wohl AGB-technisch den Löwenanteil der Mitglieder darstellen?

Sollte es tatsächlich mehr Neu- als Altmitglieder geben?

Niemals 😁

Nachricht 6 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Da habe ich ja was losgetreten. 🫢Ich kann aber tatsächlich besser schlafen, wenn ich weiß, daß wegen mir irgendwo Köpfe rollen.😂
Nachricht 7 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Ich würde gern mal etwas spenden, für die zusätzliche Mühe, die sich der ein oder andere sich mit den AGBs macht 😉

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 8 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?


@jokebold  schrieb:
Per Mail wurde ich gestern über die Änderung der AGB zum 11.02.24 informiert.
In den aktuellen und noch geltenden AGB wird in den Schlussbestimmungen lediglich von wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen der AGB geschrieben. Und davon, wie diese zu erfolgen haben.
Dazu heißt es:
„Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.“
„Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).“

In der Mitteilung mit dem Hinweis auf die Änderung wurde aber weder um meine ausdrückliche Zustimmung gebeten, noch wurde ich über das Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht informiert.
Gibt es neben wesentlichen und nicht wesentlichen Änderungen noch eine 3. Art der Änderungen, die in den AGB nicht aufgeführt wird und bei denen kein Zustimmungsersuchen und keine Informationspflicht zu Rechten, Pflichten und Folgen der Versäumnis nötig ist? Entspricht die Mitteilung über die Änderung der AGB so ÜBERHAUPT den AGB?
Danke


So aller drei Jahre werden die Mieten erhöht und die AGB, bei oder von wen wem auch immer, geändert. 

Nachricht 9 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

@voli-maus
Den Hintergrund meines Eingangsbeitrages hast Du inhaltlich aber schon verstanden?
Ich habe da gerade so meine Zweifel.🤔
Nachricht 10 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Stillschweigen gilt als Annahme, @jokebold .

Oder was möchtest du lesen ? 

Nachricht 11 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

@voli-maus
Auf meine Frage bezogene Antworten….
Nachricht 12 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Was möchtest du lesen ?
Nachricht 13 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Ich behaupte, den Anfragenden verstanden zu haben.

Sein Anliegen geht ja aus den nachgereichten Hinweisen und meinen Antworten hervor:

 

Dass ebay AGB-konform die neuen AGB ankündigt und bereits in der Nachricht selbst auf das besondere Widerspruchsrecht hinweist. So wie es eben in der alten und auch der neuen AGB verankert ist.

 

Was ebay aber nicht umgesetzt hat.

Von daher ist es völlig unwichtig, ob "Stillschweigen als Annahme" gilt.

 

Als kleines Extra der betreffende Auszug aus der (noch aktuellen) AGB:

"eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin."

 

In der Nachricht wird aber auf nichts hingewiesen, nur in der veränderlichen AGB selbst.

Somit: Verstoß gegen die eigene AGB.

 

 

 

Es gibt eben immer diejenigen, die AGB's nicht lesen können oder wollen,

und solche, die das darin Geschriebene nicht verstehen können oder wollen.


Mich durchaus gelegentlich eingeschlossen, falls extrem verklausuliert wird und selbst nach dreimaligem Lesen und Springen zu anderen bezogenen Unterpunkten nur mit viel Aufwand der Sinn und Zusammenhang erkennbar wird.

Nachricht 14 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

@viersektoren-verbannt 

das ist nicht lustig 😮

"Es gibt eben immer diejenigen, die AGB's nicht lesen können oder wollen."

oder doch?

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 15 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Nein, das ist wahrlich nicht lustig, @dmary56 

 

Wie oft liest man hier immer wieder Beiträge,

aus denen klar hervorgeht, dass AGB's und andere Klauseln wie z.B. die Nutzungsbedingungen zur ebay-Zahlungsabwicklung nicht gelesen werden.

Weil es nicht gekonnt oder gewollt wird. "Können" ist dabei übrigens extrem vielschichtig, "Wollen" hingegen eher nicht.

 

Und es wird auch immer wieder in der hiesigen Gemeinschaft angemerkt, dass man sich diese vorher bitte schön zu Gemüte zu führen hätte. Was ich mit meiner Aussage nur unterstrich.

 

Da ich mich nicht nur auf die AGB von ebay beziehe bzw. auf derer zwei Versionen,

wäre der Plural AGB's vielleicht ausnahmsweise statthaft? 😁

Zumindest aufgeführt werden im Duden auch AGBs und FAQs.

 

Gruß, und ein schönes Wochenende noch ...

Nachricht 16 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

@viersektoren-verbannt
AGB‘s = Allgemeine Geschäfts Bedingung(en)s? Da macht imho weder das „ ‘ “ noch das „ s “ einen Sinn.

FAQs als Kürzel für Frequenzly Asked Questions empfinde ich hingegen als absolut korrekt.

Das nur zu meinem Verständnis von nachvollziehbarer Rechtschreibung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder gar politische Korrektheit.

Und nun wollen wir das eigentlich ausreichend abgehandelte Thema nicht ins Philosophische abgleiten lassen.🤣
Nachricht 17 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?


@viersektoren-verbannt  schrieb:

Da haben Sie Recht, @jokebold !

 

Das Fehlen dieses Hinweises in der Ausspielung per email, aber auch in den ebay-Nachrichten direkt im ebay-Konto fiel mir bei der Gesamt-Durchsicht auch auf. 

 

Denn in der noch bis 10. Februar 2024 gültigen Fassung der AGB wird ausdrücklich unter § 11 Schlussbestimmungen, Absatz 3, Satz 4 darauf hingewiesen: 

"eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin."

 

Es wird in der noch gültigen AGB noch nicht gewichtet bzw. nicht unterschieden nach Änderungsgründen wesentlich/unwesentlich, wodurch dieser Hinweis wohl auf jede AGB-Änderung anzuwenden und umzusetzen wäre. 

 

Das ist nicht der Fall, hier verstößt ebay nach meinem Empfinden gegen die eigene AGB, miriam@ebay oder steffi@ebay !

Dies ist der gesamte Text dieser Nachricht ohne eben diesen Hinweis auf das Ablehnungsrecht: 

 

AGB.PNG

 

 

Einzig in der neuen AGB wird dann in dem oberen orange umrahmten Kästchen auf den Umstand des Widerspruchs durch Kündigung hingewiesen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste | eBay

 

Was aber gemäß der eigenen AGB nicht ausreichend ist (weil nicht dauerhaft vermerkt bereits in der Nachricht). 

 

"Können Sie uns gerne kontaktieren" als Schlusssatz oberhalb der der Grußformel dürfte dazu ebenfalls nicht ausreichend erscheinen. 

 

Somit könnte möglicherweise die gesamte neue AGB keine Wirkung entfalten, wenn die Grundlagen nicht gegeben sind. 

Auch das Datum des Inkrafttretens in der AGB selbst wird wohl mit der zu erwartenden formvollendeten Mitteilung angepasst werden müssen, um die in der AGB benannte Frist "... spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens" einhalten zu können. 

 

Weil der neue und korrekte Hinweis ja erst frühestens am 13. Januar zu erwarten wäre, somit auch der Beginn der Gültigkeit später eintritt. 

Die mögliche Kündigungsfrist/Widerspruchsfrist müsste auch nach hinten verlagert werden, wenn der Widerspruch "innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden" ja erst mit der überarbeiteten Nachricht sachgerecht übermittelt würde.  

 

Vielleicht wird hier ja mal tatsächlich mit Hochdruck nachgebessert. 

Davon gehe ich jedenfalls aus. 


Hallo @viersektoren-verbannt, ich spreche das gerade mit unserer Rechtsabteilung ab und melde mich wieder, wenn ich eine Rückmeldung dazu habe.

Lieben Gruß,

Steffi


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Nachricht 18 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

steffi@ebay
Da bin ich als Threadstarter und mutmaßlicher Whistleblower aber gespannt.
Was mich tatsächlich wundert… warum fällt das Dilemma einer Dumpfbacke wie mir auf?
Ist das ein Indiz dafür, daß die Leute derartige Mails - wenn überhaupt - nur oberflächlich lesen? Oder dafür, daß die schlauen Nutzer bei Ebay schon von Bord gegangen sind?
Zumindest fühle ich mich als „Anschei*er“ nicht wohl, sehe mich auf der Straße dauernd nach verdunkelten Kleinbussen um.🫢
Nachricht 19 von 22
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Ist die Änderung der AGB AGB-konform?

Ich sag es mal so:

Da sich für meine Interessen die neue im Vergleich zur alten Version nicht wesentlich unterschied,

im Gegenteil sogar einige bislang vernachlässigte Unterpunkte präzisiert hat und teils verständlicher ausdrückt,

 

war für mich persönlich der bereits in der Nachricht notwendigerweise anzubringende, hier aber fehlende Ablehnungshinweis völlig marginal.

 

 

Wenn man nun ein wenig ablehnend ebay gegenüber stünde, könnte man aufgrund des eventuellen Formfehlers sogar von einer möglicherweise ungültigen Fassung profitieren.

 

Wenn denn ein solcher unbemerkter Formfehler grundsätzlich und auf lange Zeit gesehen aufschiebende Wirkung auf das Inkrafttreten hätte.

 

Sollte sich unsere Vermutung wirklich bestätigen,

dann zumindest von meiner Seite aus:

 

Bitte sehr, ebay! Gerne geschehen!  😉

Weil ich vermutlich unter Augenreiben einiger nicht zu den ebay-Hassern gehöre, sondern diese einstmals hervorragende Seite nur zu gerne mit ein wenig nützlicher im Sinne von "brauchbarer" in den Abläufen gestalten möchte.

Trotz all der teils unsäglichen Änderungen der letzten 2-3 Jahre.

 

Und gelänge der Zeigefinger dabei noch so tief in die Wunde: Holt man dabei den Fremdkörper heraus, kann Heilung gelingen.

Keine Sorge: So wichtig nehme ich mich nicht wirklich. Aber ohne Hinweise des Fußvolkes wie mir und anderen Mitstreitern verkommt das hier zusehends.

Nachricht 20 von 22
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