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Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

Hallo,

wie oben beschrieben wurde eine Stornierung (Abbruch) abgelehnt, obwohl bisher die Ware noch nicht verschickt wurde. Da Einfuhrzölle und Gebühren anfallen (Ware aus Nicht-EU), würde ich gerne wissen, wie man jetzt richtig verfahren sollte, um nicht auf etwaige Kosten sitzenzubleiben.

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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

@bootyooty 

Danke für deine Antwort, ...genau das wollte ich wissen. 😊

 

Schöne Woche noch. 😎

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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

Hey @matu1804  schön, dass alles geklappt hat, ich muss dir trotzdem noch auf diese Frage antworten, weil ganz wichtig:

 

Kann ich die Annahme verweigern

 

Nein auf gar keinen Fall, weil du dann keine Rückgabe hast und auch keine Sendungsnummer sondern einfach nur die Annahme verweigerst.

In diesem Fall könnte dir eine Rückerstattung durch ebay dann versagt bleiben weil du nicht ebaykonform zurück gesandt hättest.

 

 

Nachricht 2 von 9
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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

EDIT: Der Verkäufer hat seine Ablehnung zurückgezogen und die Rückerstattung angewiesen und durchgeführt. 😀

Die Frage nach der besten Methode für Rückabwicklungen mit Zollgebühren würde mich für die Zukunft aber trotzdem interessieren. 😎

 

Danke an alle, die hier mitgemacht haben. 💓

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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

Hallo Mia,

Danke für die ausführliche Antwort.

Da ja die Ware über 150 € liegt, kommen beim Zoll weitere Kosten auf mich zu, was mir vorher natürlich klar war. Kann ich die Annahme verweigern und so die Ware wieder zurückschicken lassen (ohne Begleichung der Zollrechnung) oder muss ich das komplett durchspielen mit Rückversand und Rückerstattung der Zollkosten? Meine Frage zielt nur darauf ab, wie man nun richtig und kostengünstig die Rückabwicklung durchführen sollte (rechtlich sicher).

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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

Hallo Oskar,

rechtlich ist das absolut richtig, aber warum ablehnen, wenn der Käufer eh eine Rückgabe durchführen wird. 

Kann wirklich nur sein, dass er keinen Zugriff mehr hat, das wäre eine denkbare Situation.

Meine Frage zielte eher auf nun mögliche Annahmeverweigerungen beim Zoll oder bei DHL und ob es dann etwaige Kosten für mich gäbe. 

 

Nachricht 5 von 9
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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

mia@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @matu1804

vielen Dank für Deinen Beitrag. 

Vielen gewerbliche Händler haben ein voll automatisiertes Lager. Auch wenn Dein Paket bei uns im System noch keine Sendungsnummer hat, ist es möglicherweise bereits gepackt und kann nicht mehr aussortiert werden. 

Du hast bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler das Recht, den Artikel als Widerruf zurück zu senden. Wenn Du einen Artikel zurück sendest, erhältst Du auch eine Rückerstattung für die Umsatzsteuer und Du musst das Paket außerdem als Rückgabe kennzeichnen, damit der Verkäufer keine Umsatzsteuer abführen muss.  

In Deinem Fall ist es allerdings, dass der Käufer den Rückversand selber zahlen muss. (siehe AGB vom Verkäufer) Da solltest du rechnen, was günstiger ist.

Für die Zukunft empfehle ich Dir, Deine Suchabfrage zu erweitern. Du kannst zum Beispiel den Artikelstandort auswählen oder Du filterst nach einem kostenlosen Rückversand. Dann kann es nicht mehr passieren, dass zusätzliche Kosten anfallen. 

@oskar_der_wikinger -Danke für die Markierung 

Liebe Grüße 

Mia 

 

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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?

Moin mia@ebay  schaust du hier mal bitte.


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Betreff: Abbruch vom Verkäufer abgelehnt; Ware noch nicht verschickt (Nicht-EU); Was tun?


@matu1804  schrieb:

Hallo,

wie oben beschrieben wurde eine Stornierung (Abbruch) abgelehnt, obwohl bisher die Ware noch nicht verschickt wurde. Da Einfuhrzölle und Gebühren anfallen (Ware aus Nicht-EU), würde ich gerne wissen, wie man jetzt richtig verfahren sollte, um nicht auf etwaige Kosten sitzenzubleiben.


Hallo @matu1804 

was für einen Artikel hast du bei wem gekauft?

Ein Verkäufer braucht nicht abzubrechen, ihr habt einen rechtskräftigen Kaufvertrag.


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