12-01-2024 20:14
Ich habe einen angeblich neuen, unbenutzten Artikel (Wurstwärmer) von Privat per Preisvorschlag gekauft.
Leider musste ich feststellen, dass das Gerät bereits benutzt wurde (der Verschmutzungsgrad war ersichtlich).
Das wäre mir noch egal, beim Funktionstest musste ich aber feststellen, dass das Gerät nicht heizt, also defekt ist.
Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert, der sich bei mir jedoch nicht meldete.
Heute habe ich dann plötzlich eine vollständige Rückerstattung bekommen, inkl. ein paar "netten" Worte des Verkäufers. Er meinte auch, er hätte mich blockiert und ich könne ihm keine Nachrichten mehr schicken.
Ich sollte im Laufe des Vormittags aber einen Versandschein bekommen, um das Gerät zeitnah zurück zu schicken. Das würde ich auch gerne tun, nur habe ich bisher keinen Versandschein bekommen.
Wie geht es nun weiter? Kann der Verkäufer mir überhaupt noch einen Paketschein zusenden, nachdem er bereits die komplette Rückerstattung veranlasst hat?
Ich selbst kann über "Mein eBay" keine Rücksendung beantragen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
12-01-2024 22:58
Wenn du jetzt ein Label bekommen hast, ist es ja gut. Darauf wollte ich hinaus.
Leg dir die Sendungsverfolgung nach Zustellung dauerhaft als Bild ab. Nur vorsichtshalber.
12-01-2024 21:43
12-01-2024 21:37
@smokingsoks Dafür müsste eine Rückgabe geöffnet sein. Es kann sein, dass dir der Verkäufer ein Etikett über das Nachrichtensystem zukommen lässt, was er dann als Bild versenden könnte. Da gehe ich aber nicht von aus. Ich schreibe deinem Verkäufer gerne kurz, dass du ein Versandetikett von uns erhalten hast und er bald seinen Artikel zurück erhalten wird. Dann sind wir auf der sicheren Seite.
Ganz liebe Grüße
Anna
12-01-2024 21:31
12-01-2024 21:21
12-01-2024 21:14
@Anonymous Der Käufer kann mit seiner Sendungsnummer nachweisen, dass er den Artikel an den Verkäufer versendet hat.
Liebe Grüße
Anna
12-01-2024 21:12
Nein, aber kann den Artikel weiter einfordern.
12-01-2024 21:11
Sehr gerne @smokingsoks .
Melde dich gerne das nächste Mal direkt bei unserem Kundenservice oder bei uns in der Community, dann schauen wir uns an, falls es nochmal passieren sollte, warum du keine Rückgabe öffnen kannst. Da du deinen Betrag bereits zurückerhalten hast, brauchst du in diesem Fall keine öffnen. Dein Verkäufer kann dir den Betrag nicht mehr wegnehmen.
Ganz liebe Grüße
Anna
12-01-2024 21:05
12-01-2024 20:53
Hallo @smokingsoks,
da du einen Artikel erhalten hast, der von der Beschreibung des Verkäufers abweicht, sollte dieser für die Versandkosten aufkommen oder dir ein kostenloses Versandetikett zur Verfügung stellen. Ich sehe aber auch, dass du bisher keine Rückgabe geöffnet hast. Damit du den Artikel schnell und unkompliziert versenden kannst, habe ich dir soeben ein kostenloses Versandetikett an deine hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Zukünftig empfehle ich dir, eine Anfrage über eBay zu öffnen, damit du Käuferschutz hast.
Sag mir gerne Bescheid, wenn du noch offene Fragen hast.
Hab einen tollen Abend und ganz liebe Grüße
Anna
12-01-2024 20:39
Ja, das siehst du richtig.
12-01-2024 20:36
12-01-2024 20:21
Tagchen @smokingsoks
Ja, hat er falsch gemacht. Vielleicht wollte er um die Versandkosten herumkommen.
Guten Abend anna_s@ebay
Kannst du bitte für den TE ein Rücksendelabel generieren? Der VK kann ja leider weiterhin auf Rücksendung pochen. Für Ebay ist das an sich durch, aber für den Käufer kann das sehr lästig werden.
Wenn das nicht klappen sollte, schreib dem VK, dass du die Ware gerne zurücksendest, sobald er dir ein Label übermittelt oder zahlt. Dafür darfst du ihm auch eine alternative Zahlmethode nennen.
Andernfalls würde ich das Teil bis Ende 2027 für ihn aufbewahren (Verjährung).