Hallo Mitstreiter, wie ja bekannt sein dürfte, ist der Herr "Rechtsanwalt" Sandhage wieder unterwegs mit Abmahnungen. U.a. für die Firma Sachse Vetriebs Marlen und Swen Sachse GbR. U.a. wegen der Registrierung bei Lucid u.a. Grundsatz für eine Abmahnung ist aber, das der Abmahner die gleichen Vorraussetzungen erfüllt wie der Abgemahnte, ansonsten ist es Abmahnmissbrauch : Er/sie müssen tatsächlich geschäftlich tätig sein und in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich ähnliche Waren oder Dienstleistungen wie der Abgemahnte vertreiben oder nachfragen. Vereine ebenfalls nur dann, wenn sie mehrere Anforderungen erfüllen, insbesondere Branchenbezug aufweisen, und sich beim Bundesamt für Justiz registrieren lassen (sog. qualifizierte Wirtschaftsverbände). Bisher durften Mitbewerber Klagen aufgrund von Wettbewerbsverstößen nicht nur am Sitz des Beklagten, sondern auch am Handlungsort erheben (Fliegender Gerichtsstand - forum shopping). Da so bei Internetverstößen jedes Landgericht in Deutschland zuständig sein konnte, konnten Kläger vom Sitz des Gegners weit entfernte Gerichte aussuchen oder solche, die voraussichtlich in ihrem Sinne entscheiden würden. Nunmehr ist das forum shopping für Abmahnungen wegen Verstößen im Internet beseitigt: Künftig sind hier nur Klagen am Sitz des Beklagten zulässig. Das Gesetz gibt dem Abgemahnten erstmals einen Gegenanspruch: Er kann nun seine eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden zurückfordern, wenn die Abmahnung missbräuchlich oder inhaltlich unberechtigt ist oder nicht die formalen Anforderungen erfüllt. Der Gegenanspruch ist beschränkt auf die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs des Gegners. Das heißt im Klartext, wenn jemand wegen dem Artikel xyz abgemahnt wurde, prüft nach, ob der Händler, der euch durch Sandhage abmahnen lässt, tatsächlich gleichwertige Produkte einstellt oder schon verkauft hat. Sollte dies nicht so sein oder es wurde kurz mal ein ähnlicher Artikel eingestellt, um die Abmahnung überhaupt erstellen zu könnt, wehrt euch. Ihre braucht dazu keinen Anwalt oder eine Mitgliedschaft bei Händlerbund (diese zahlt sich aber bei größeren Händlern aus über das Jahr). Es gibt vorgefertigte Texte im Internet. Des Weiteren macht es Sinn, den Abmahner, in diesem Falle die Sache GbR wegen gewerbmässigen Betruges anzuzeigen. Wir haben es gemacht und die Staatsanwaltschaft ist jetzt sehr aufmerksam bei diesem Thema. Wenn das noch mehr Händler machen, kann man diesen Typen vielleicht endlich mal das Handwerk legen.
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