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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich habe es am 30.12.2022 nicht für möglich gehalten, was ich da für einen Mammutthread anwerfe.

 

Sicherlich ein Thema das für viel Interesse und Furore sorgt, aber so viel habe ich auch nicht erwartet.

 

Mittlerweile hat sich auch 1LIVE (WDR) bei mir gemeldet und wollten mit mir ein Interview zu dem Thema führen.

Allerdings suchen die einen Privatverkäufer bis max. 40 Lenze und da bin ich doppelt raus 😉

Nachricht 701 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@koelner1963 Ja, das ist ein gelungener Thread, in vielerlei Hinsicht. Und das ist bestimmt noch nicht das Ende.

Den Fragesteller vom WDR habe ich hier kurz gesehen, der hatte einen Thread dazu eröffnet, aber die Presse muß hier ja andere Wege gehen und brauchen vorher wohl eine Genehmigung dafür. 

 

Aber dein Thread hat viel Aufmerksamkeit und das ist gut so!

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 702 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@koelner1963 

Irgendwie denke ich immer, wenn ich den Thread sehe, dass es eine offiziele Mitteilung von eBay ist. Ich glaube, das liegt an dem Bild, oder an der professionellen Schreibweise 🙂

Aber ich finde es auch gut, die Leute sollen ruhig wissen was da auf sie zu kommt! Und da eBay sie einwenig ins offene Messer laufen lässt, ist das schon wichtig! Auch wenn manche einwenig hysterisch reagieren, meiner Meinung nach. Eine Meldung ans FA war auch vorher schon möglich (auf Anfrage seitens des FA), und das FA hatte auch vorher schon Mittel und Wege die Steuerpflichtigen ausfindig zu machen (Xpider).

Und nur weil man mal 2000 Umsatz oder 32 verkaufte Artikel hatte, heißt es nicht dass man gewerblich ist. Man sollte eben immer seine Unterlagen beisammen halten, und sich auch mal die Kriterien anschauen die bestimmen ob man gewerblich ist oder nicht. Zum Beispiel sollte man Sachen die man irgendwo gekauft hat nicht gleich wieder auf eBay verkaufen, sondern villeicht eher zurück schicken.

Nachricht 703 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Moin.

Hab da mal mit einem Schulkameraden gesprochen, der seit Jahren beim Finanzamt ist.

Bearbeitet allerdings nur normale Einkommensteuererklärungen.

So richtig angekommen ist das Ganze dort wohl noch nicht, zumal der Begriff "größere Plattform"

völlig nebulös scheint. Auf EBAY hat man sich wohl von der Finanzdirektion eingeschossen, so ein bißchen zum  "Panik" erzeugen. Irgendwelche auch grössere Händler, die zum Beispiel Edelmetalle, Uhren, Modellbahnen, Antiquitäten,Militaria  (und "kaufe Pelze, zahle mehr als mein Kollege") usw. online ankaufen, sind von der Meldepflicht in der Form "30 Verkäufe oder 2000 Euro"  offensichtlich nicht betroffen.

Auf Anfragen per email bei großen Münz- und Briefmarkenhändlern habe ich auch entsprechende negative Antworten bekommen.

Nicht nur meinem alten Schulkameraden beim Finanzamt erschließt sich das ganze nicht so ganz.

Man könnte es durchaus für einen Aprilscherz halten, wenn das Ganze nicht einen offiziellen Anstrich hätte.

Auf jeden Fall schon mal genug Popcorn und Bier für unser Forum für das nächste Jahr oder ggf. für das laufende Jahr, wenn bereits Kriterien  erfüllt sind und Meldungen beim Finanzamt eingegangen sind, bereitstellen.🤔

Nachricht 704 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hey @nordwinni 

ja die gewerblichen sollten damit kein Problem haben, die müssen ihre Umsätze ja eh dem FA melden.

Allerdings wird die Meldung sowohl bei privaten als auch bei den gewerblichen vorgenommen werden.

Wenn also ein gewerblicher nicht immer alles ganz so korrekt angibt, könnte er unter Umständen dadurch auffällig werden.

Dein Freund der Sachbearbeiter ist, hat damit auch nicht allzu viel zu tun, da die Meldung zu erst ans Zentralamt geht. Und die entscheiden dann ob der Fall würdig ist, weitergeleitet zu werden.

Nachricht 705 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hab mich wohl unklar ausgedruckt.

Gewerbliche  Online Ankäufer melden doch meiner Kenntnis nach keine Kundendaten an das Finanzamt.

Verdachtsfälle und Betriebsprüfungen mal ausgenommen.

Also werden  doch wohl nur die genannten Auktionsplattformen unter die  30/2000 Regelung fallen.

Das habe ich gemeint.

Der  z.B.  3 malige online Verkauf eines Privatverkäufers/Uhrensammlers  von Uhren im Gesamtwert von z.B. 3000 Euro an einen gewerblichen Uhrenhändler wird  meiner Meinung  nach von dem Gesetz nicht erfasst, da dieser nach meiner Auskunft nicht vom PStTG  betroffen ist.

Das wird wohl zu einem Ankauf-Boom bei gewerblichen Ankäufern führen. Die Ankaufpreise werden entsprechend niedrig sein.   Zurück in die Steinzeit vor dem Internet.

Und EBAY schaut vermehrt in die Röhre.

 

 

Nachricht 706 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@nordwinni  schrieb:

 

Also werden  doch wohl nur die genannten Auktionsplattformen unter die  30/2000 Regelung fallen.

Das habe ich gemeint.

 

Und EBAY schaut vermehrt in die Röhre.

 

 


Zu Punkt eins: ich glaube gehört zu haben das darunter sogar auch Social Media PLATTFORMEN wie zB Facebook ( wo man ja auch Handeln kann) oder WhatsApp  fallen. Auch würde ich mich wundern wenn gewerbl. Ankäufer die Ausnahme machen. Zu mindest die großen wie *mei swup* (bayrisch) werden auf jeden Fall abgefragt 🙂

Und zu Punkt 2: nicht unbedingt, denn die gewerblichen Ankäufer können ja auch auf eBay verkaufen und bezahlen sogar noch mehr gebühren als die privaten 😉

(Klar ein paar einbußen wird es sicherlich geben, aber ich glaube/hoffe nicht allzu drastisch)

Nachricht 707 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Oder um es vereinfachter darzustellen.

Wenn man also Uhren oder andere Sammlergegenstände an die Onlinehändler, die ja meist parallel zu EBAY unter dem gleichen Namen/Impressum  ihr Shop oder ihre Firma oft deutschlandweit bekannt führen, und diese in allen möglichen Medien bewerben, direkt online verkauft, passiert nichts.

Beim Verkauf an die gleichen Händler über EBAY geht das ganze Erfassungstheater los.

Wo ist da die Logik.

Oder sehe ich da ganze zu simpel und bin naiv ?

Ich will auch niemanden nerven, aber irgendwie fehlt mir der Durchblick.

 

Nachricht 708 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Der eine oder andere Verkäufer wirds sicher werbewirksam kundtun, wenns ihn nicht betrifft. 🙂

Also dann.

Nachricht 709 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

So, das Gesetz nun 31 Tage gültig und der Januar hat ein Ende gefunden. Ich habe 41 Sachen bei den Anzeigen verscherbelt/verschenkt und bin 258 Körten reicher. 200 Taler habe ich noch für meinen Laptop bekommen, den ich vor 14 Tagen mit Eistee getauft habe. Ich hatte ihn zur VB angeboten und nach 10 Minuten kam einer und bot 200 Kröten bei Abholung in einer Stunde. Das habe ich dankend angenommen. 

Student, sehr nett im Gespräch. Will das Ding reparieren und dann verkaufen. Ich freue mich für das Kerlchen, wenn er ein Plus macht und sich dann zwei oder drei Dosenravioli mehr leisten kann. Habe ihm gleich mal gesagt, dass die Bucht nun an das FA melden muss. Da hat er große Augen gemacht. 🙂 Ist wohl immer noch nicht bei allen angekommen. Macht er jetzt hoffentlich auch beim Anzeiger.

Sind es also für die restlichen 40 Sachen noch 58 Euro gewesen. Das Finanzamt wird sich freuen. Ich mich übrigens auch. Wieder was weg und Luft in der Bude. Ich habe auch nicht vor den neuen Laptop ebenfalls zu taufen, war wohl ein einmaliger Höchstbetrag.  Daher habe ich zwar die 30 Artikel geknackt, aber die 2000 Kröten sind wohl unerreichbar mit meinem Alltagsplunder, den ich als Minimalist so aus dem eigenen Haushalt verbanne. Ich sehe der Sache also weiter in aller Gelassenheit entgegen und führe Liste. Ob die jemals jemand sehen will? Ich wage es zu bezweifeln... 

Nachricht 710 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Unfassbar, wie viele ´Herrschaften´ sich hier in zahlloser Manier ins legendäre Hemd zu machen verstehen. Gleichwohl wissend, wie sehr der massive Personalmangel der F-Ämter, der gewollten Big-Bro-Buch-Beschau von ganz oben, widersprechen muss! Die Behörden werden zum einen ´ne ganze Weile mit den Grundsteuer-Abläufen zu kämpfen haben, so dass die nächsten mind. zwei Jahre keine Rolle spielen werden. Und danach, ... danach werden höchstens(!) jene Heuler, die seit Jahr u. Tag diverse NEU-Waren in übergroßen Mengen anbieten, womöglich zu Angaben aufgerufen werden. Für den o815-privat-Michel, der Sammlungen - selbst große - preisgibt, wird es keinesfalls irgendwelche negative Folgen  haben.  Dazu müsste das jeweilige Bundesland innerhalb einiger Jahre wie wahnwitzig neu einstellen, dies jedoch wird nicht nur im Ansatz aus verschiedenen Gründen nicht geschehen (s. allein den entsprechenden, zu verbeamteten Lehrermangel landauf-landab.  Darauf somit verwette ich meinen Schädel, samt enthaltener Schlauheit. Also: KEINE übertriebenen Sorgen!    UND: Je mehr die "Normalos" weiterhin verkaufen, desto größer und nicht erfassbarer bleibt das Heer des  ´gemeinen´ Verkaufs-"Privatier".    

Nachricht 711 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@prallerwaldkauz  schrieb:

Die Behörden werden zum einen ´ne ganze Weile mit den Grundsteuer-Abläufen zu kämpfen haben


.....

 

da würde ich mich nicht drauf verlassen - unser Bescheid zur Grundsteuer kam schneller als der nach der "normalen" Einkommensteuererklärung 😎

Nachricht 712 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@hasjana  schrieb:

 

da würde ich mich nicht drauf verlassen - unser Bescheid zur Grundsteuer kam schneller als der nach der "normalen" Einkommensteuererklärung 😎


 

Das dürfte regional höchst unterschiedlich ausfallen!

 

Ich habe diese noch im Juli 2022 erstellt sowie an mein Finanzamt per Elster übermittelt,

und bis heute noch keinen Bescheid erhalten.

 

Scheinbar wurden nicht nur Abgabefristen immer wieder verlängert,

sondern intern auch Bearbeitungsfristen 😁

Nachricht 713 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 

Nachricht 714 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


@Anonymous Wir haben heute den 1 .Februar und nicht den 1. April.

 

Und die Meldungen gehen mit Sicherheit im Januar 2024 raus. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 715 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


@Anonymous 

mit wem genau hast du bei Ebay telefoniert?

Mit einem der Facility Manager ?

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 716 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


@Anonymous 

mit wem genau hast du bei Ebay telefoniert?

Mit einem der Facility Manager ?


😂

 

Also Miriam könnte das rausbekommen...... 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 717 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Na, aber diese Aussage haste aber hoffentlich auch schriftlich vorliegen? 🤣

Nachricht 718 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


EBAY wird wohl künftig  dein kleineres Problem sein 😉

Nachricht 719 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens.

 

Ein guter Rat für umsonst: führe ab Januar 2023 einfach Buch/Exeltabelle und du wirst im Januar 2024 nicht aus allen Wolken fallen. 

Und außerdem wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

 

@Anonymous 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 720 von 1.239
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