09-11-2023 18:15
09-11-2023 18:20 - bearbeitet 09-11-2023 18:20
Hallo @boccadifragola
wie es beim privaten Verkauf mit der rechtlichen Seite aussieht ist das eine,
aber mit dem Verkauf auf ebay hast du deren AGB zugestimmt und wenn du den Versand nicht belegen kannst erstatten die dem Käufer im Rahmen des Schutzes das Geld.
Du kannst anschließend selbstverständlich den Käufer auffordern den Kaufpreis erneut, nun an dich , zu zahlen.
Das ist aber nicht ebays Sache.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
09-11-2023 18:21
09-11-2023 18:23
09-11-2023 18:33
@boccadifragola schrieb:
Ja aber, genauso wenig ist es doch ebays Sache das Geld einzubehalten, sondern eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer. Hier wird also mit zweierlei Maß gemessen?
Hier wird nicht mit zweierlei Maß gemessen @boccadifragola
Käufer und Verkäufer handelt auf ebay nach deren AGB da hast du mit dem einstellen deiner Sachen zugestimmt.
Da ebay nicht über dem BGB steht, steht es dir ja frei gegen den Käufer zivilrechtlich vorzugehen.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
09-11-2023 18:34
Dass mir der Verkaufserlös rein rechtlich zusteht, steht außer Frage (unversicherte Sendung) und lässt sich notfalls gerichtlich klären.
Wenn du einen Versand belegen kannst, ja, dann darfst du das mit dem Käufer notfalls vor Gericht ausfechten.
Über Ebay geht da nichts und Ebay wird dir auch nicht helfen.
... eBay verlangt einen Versand-Nachweis ...
Das ist so nicht richtig.
Ebay verlangt einen Zustellnachweis, den du nicht hast.
Es spielt auch keine Rolle, wie oft du Ebay anschreibst und wieviele Ebay-Mitarbeiter dir antworten.
Du hast den Käuferschutzbestimmungen, die zu deinen Lasten gehen, durch die Nutzung der Plattform zugestimmt und entgegen der Empfehlung Ebays eine nicht verfolgbare Versandart gewählt, bzw. zur Auswahl angeboten.
Also wirst du erstatten müssen oder Ebay macht das für dich.
09-11-2023 18:51 - bearbeitet 09-11-2023 18:52
Dass mir der Verkaufserlös rein rechtlich zusteht, steht außer Frage (unversicherte Sendung) und lässt sich notfalls gerichtlich klären
Ich bin immer wieder platt, wie hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Wenn man so eine Erfahrung hier macht, dann ändert man was an seinem Versand, so dass er verfolgt werden kann und ebay zufrieden ist.
so das es also schlicht und ergreifend keinen Nachweis geben kann/muss.
Muss schon, weil du dich ebay unterworfen hast, also nach ihren Regeln handeln musst.
Hier nochmal aus der ebay Hilfe:
Wenn keine Sendungsnummer angegeben werden kann, entscheiden wir in der Regel zugunsten des Käufers.
Und wenn du noch soviel Frust hast, du wirst an der Situation nichts ändern. Im schlechtesten Fall entscheidet ebay für dich und zwar z.G. des Käufers.
09-11-2023 19:13
09-11-2023 19:17
09-11-2023 19:25
@boccadifragola schrieb:
Es hat den Anschein, als stünde eBay über dem Gesetz, AGBs hin oder her, es wurden schon so einige AGBs „in der Luft zerfetzt“, weil sittenwidrig etc.
Es sind AGB.
Seit der Zahlungsabwicklung (ca. 3 Jahre), seit ebay das Geld entgegennimmt und teilweise bis zu 4 Wochen einbehalten kann, bei unversichertem Versand an Käufer erstattet usw.
habe ich keinerlei Veränderung hier bemerkt.
Entweder hat niemand von den Millionen Kunden irgendwas gegen ebay veranstaltet oder irgendwelche Prüfungen durch Leute, die sich damit sehr gut auskennen, hat nichts ergeben.
Wenn du der Meinung bist, du kannst da was bewegen, dann nur zu. Hier werden eine Menge Leute auf deine Antwort- irgendwann- gespannt sein.
09-11-2023 19:30
09-11-2023 19:41
09-11-2023 20:02
09-11-2023 20:11
09-11-2023 20:22
Nur weil Du den Vertrag nicht liest, heißt es nicht, daß er nicht existiert.
In dem Moment, wo Du das Kästchen klickst, abnickst und hier verkaufst, akzeptierst Du die Bedingungen.
Wenn Dir das nicht gefällt - warum auch immer - mußt Du woanders verkaufen.
Oder den Versand versichern.
Und mal ehrlich - bei Artikeln über einem gewissen Betrag oder Volumen würde ich das eh tun ...
Gerade hier.
09-11-2023 20:45
Richtig, so ist das mit dem Käuferschutz.
Es bleibt sich unterm Strich aber gleich, ob sie das Geld wieder von deinem Bankkonto einziehen, oder von neueren, offenen Auszahlungen abziehen.
Da geht Ebay den leichteren Weg und erspart dir die Wahl, nicht zu erstatten.
Dann bekämst du nämlich noch einen Mangeleintrag oben drauf.
09-11-2023 20:50
@boccadifragola schrieb:
Danke für die Antworten,
nur erschließt sich mir die Logik nicht so ganz:
eBay versichert also unversicherte Sendungen? Interessant! was bringt der Käuferschutz dem Käufer, wenn ich den Verkaufserlös dann gerichtlich bei dem Käufer einklage?
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Hier die Plattform mit ihren Nutzungsbedingungen/AGB/Grundsätzen, dort ein deutsches Gericht, welches nach den Gesetzen entscheiden würde.
Was du privat mit dem Käufer zivilrechtlich anstellst, muss Ebay doch nicht interessieren.
Und etwas anstellen kannst du eben auch nur, wenn du einen Versand belegen kannst.
Der Beleg vom Kauf einer Briefmarke dürfte vor Gericht nicht ausreichen, um klagen zu können.
09-11-2023 21:32
09-11-2023 21:39
09-11-2023 21:40 - bearbeitet 09-11-2023 21:40
Bevor du klagst reicht eine Rechnung mit Zahlungsziel. 😏