Hallo ans Forum, ich habe eine Frage hinsichtlich der Übernahme der Versandkosten bei einem falsch gelieferten Artikel. Die Sachlage stellt sich folgermaßen da: Ich habe einen Verkäufer hinsichtlich eines Getriebes, unter Angabe der Fahrgestellnummer kontaktiert. Die Frage, ob das Getriebe passend für mein Fahrzeug sei, wurde mit ja beantwortet. Daraufhin habe ich es gekauft. Das Getriebe wurde gestern geliefert. Der Wagen wurde in die Werkstatt gefahren, unser Getriebe ausgebaut, das neue ausgepackt und dabei stellte der Mechaniker fest, dass das gelieferte Getriebe nicht passt. Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert. Ihn Bilder von unserem nun ausgebauten Getriebe geschickt um zu verdeutlichen, dass sein geliefertes Getriebe nicht passt. Daraufhin bekamen wir folgende Antwort: Das Geld für das Getriebe wird zurückerstattet. Die Versandkosten nicht und wir müssten uns um die Rücklieferung per Spedition zu unseren Lasten kümmern. Auf meinen Einwand, dass wir das Getriebe nur gekauft haben, weil der Mitarbeiter mir schriftlich versichert hat, dass dies das passende Getrieb für mein Fahrzeug sei, wurde nicht eingegangen. Im Gegenteil. Heute bekam ich folgende Antwort: Guten Tag, Sie benötigen laut Ihres nachträglich übermittelten Fotos vom 25.07.2019 ein S-Klassengetriebe haben aber bei uns ein E-Klassengetriebe gekauft am 19.07.2019. Bitte beachten Sie im Fall einer Rückgabe unsere gewährte Rückgabefrist von 14 Tagen. Beste Grüße, Ihr FAB24 GmbH Team Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich in diesem Fall weiter Verhalten soll? Die eBay lautet Artikelnr. 264180002565 Gruß hjauernig
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