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16-12-2024 11:20
Guten Tag,
Ich habe bereits versucht, mit drei verschiedenen Mitarbeitern des eBay-Teams zu kommunizieren, keiner von ihnen konnte mein Problem lösen.
Die "vergünstigten Obergrenzen der Verkaufsprovision" bei eBay beziehen sich auf eine Reduzierung der Verkaufsgebühren für Verkäufer, die bestimmte Angebote oder Abonnements wie das eBay-Shop-Abo haben. Wenn du ein "Shop Basis"-Abo bei eBay hast, bedeutet das, dass du von den Vergünstigungen bei den Verkaufsprovisionen profitieren kannst, die eBay für Verkäufer in verschiedenen Kategorien gewährt".
Im Detail:
Obergrenzen der Verkaufsprovision: Dies bezieht sich auf die maximalen Gebühren, die eBay für Verkäufe in bestimmten Kategorien erhebt. Normalerweise wird eine Verkaufsprovision als Prozentsatz des Verkaufspreises fällig. Die "Obergrenze" bedeutet hier den maximalen Betrag, den du für diese Provision zahlen musst.
Vergünstigungen: Wenn du ein eBay-Shop-Abo (wie das "Shop Basis"-Abo) hast, kannst du von speziellen Rabatten oder niedrigeren Provisionen profitieren. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass die maximalen Verkaufsgebühren für einige Kategorien gesenkt oder auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden.
eBay Shop Basis Abo: Mit dem "Shop Basis"-Abo erhältst du unter anderem eine reduzierte Verkaufsprovision in verschiedenen Kategorien und kannst von zusätzlichen Funktionen wie der Möglichkeit zur individuellen Gestaltung deines Shops profitieren. Diese vergünstigten Obergrenzen der Verkaufsprovision können für dich als Abonnent günstiger sein als für Verkäufer ohne ein Abo.
Zusammengefasst bedeutet das, dass du bei vielen Kategorien, in denen du etwas verkaufst, von reduzierten Verkaufsprovisionen profitierst, weil du ein Abo hast, was für dich als Verkäufer kostengünstiger sein kann.
Problem 2: 19% IVA
Als Kleingewerbe muss ich die 19 % Umsatzsteuer nicht angeben, das bedeutet, dass diese in meinem Fall bei eBay entfernt werden muss, aber es scheint, dass ich es nicht schaffen kann, dies selbst zu beheben, deswegen habe ich Sie kontaktiert.
"S.D. § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."
Kann jemand meine beiden Probleme irgendwie dauerhaft lösen, ohne um den heißen Brei herumzureden oder Ausreden zu finden?
Ich habe den Fehler unten angehängt, daher sollte es zusammenfassend zu einer Reduzierung dieser 11 % der Kategoriebesteuerung/ Kategorie Gebühren kommen, was ebenfalls sehr wichtig ist und diese 19 % der Mehrwertsteuer, die in meinem Fall absolut nicht angewendet werden darf, da ich nur kleingewerbe bin.
ich bedanke mich im Voraus für eine eventuelle Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
19% IVA und Gebühren für Kategorien Reduzierung
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16-12-2024 12:15 - bearbeitet 16-12-2024 12:18
Für die Gebühren müssen Sie natürlich die 19% Umsatzsteuer bezahlen. Hier ist ebay der "Verkäufer der Gebühren" - und ebay ist selbstverständlich nicht von der Umsatzsteuer befreit. Als Kleinunternehmer können Sie die Umsatzsteuer allerdings nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Reduzierte Verkaufsprovision gibts nicht - eventuell ist hier gemeint, dass ab einer gewissen Summe (meist 499 oder 999 Euro) nur noch 2% anfallen, aber nur für den Anteil über dieser Summe.
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16-12-2024 12:15 - bearbeitet 16-12-2024 12:18
Für die Gebühren müssen Sie natürlich die 19% Umsatzsteuer bezahlen. Hier ist ebay der "Verkäufer der Gebühren" - und ebay ist selbstverständlich nicht von der Umsatzsteuer befreit. Als Kleinunternehmer können Sie die Umsatzsteuer allerdings nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Reduzierte Verkaufsprovision gibts nicht - eventuell ist hier gemeint, dass ab einer gewissen Summe (meist 499 oder 999 Euro) nur noch 2% anfallen, aber nur für den Anteil über dieser Summe.
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16-12-2024 12:24 - bearbeitet 16-12-2024 12:25
Außerdem sollten Sie sich schon mal auf kostspielige Abmahnungen einstellen: Sie haben weder eine Widerrufsbelehrung noch ein Impressum oder einen Link zur Streitbeilegung. Die AGB ist auch etwas sparsam ausgefallen (diese brauchen Sie zwar nicht zwingend, aber es fehlen dann die Informationen zum Vertragsschluss usw.).
Die Gebührenproblematik ist somit im Moment das kleinste Problem.
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16-12-2024 12:37
Datenschutzerklärung sehe ich auch keine.
Und ich glaube so langsam, dass die Leute garnicht wissen was die Kleinunternehmerregelung eigentlich tatsächlich bedeutet wenn man hier so manche Posts liest 😉
19% IVA und Gebühren für Kategorien Reduzierung
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16-12-2024 14:14
Guten Tag der-steine-spezialist,
Ich bin neu hier und wusste leider nicht viel, ich habe vor etwa zwei Wochen mit der Shop begonnen, vielen Dank für die Informationen.
Ich werde versuchen, so schnell wie möglich die Korrekturen vorzunehmen.
