DDG: Kundin hat keine Rechnung von eBay erhalten
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27-06-2025 09:07
Ich verkaufe Software zum Download. eBay behält bei solchen Verkäufen an Privatkunden die MwSt ein und zahlt diese erst an mich aus, sobald ich die Ware an eBay berechne. Der Privatkunde bekommt dann eine Rechnung mit MwSt von eBay.
Eine Kundin besteht jetzt aber darauf, dass ich ihr die Rechnung stelle. Sie sagt auch, dass sie von eBay keine Rechnung bekommen hat und der eBay-Support in einem Chat bestätigt, dass die Rechnung von mir kommen muss.
Ich komme hier nicht weiter. Wo findet die Kundin ihre Rechnung im Portal oder wird diese von eBay per Mail geschickt?
Besten Dank, Harald
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27-06-2025 10:28 - bearbeitet 27-06-2025 10:28
Das leidige Thema ...
Grundsätzlich, wenn man alle Threads dazu verfolgt, die es in den vergangenen Monaten seit Einführung der Regelung gab, ist eBay zur Ausstellung der Rechnung verpflichtet.
Soviel zur Theorie, immerhin beruft man sich immer auf die "fiktive Lieferkette".
Ich weiß allerdings nicht, wie es den anderen Software-Händlern geht.
Aber es wäre ein Unding, wenn eBay seiner Pflicht zur Rechnungsstellung nicht nachkommt und die "fiktiver Lieferkette" nur zu 50 % anwendet, nämlich den Teil, in welchem die MwSt. einbehalten wird.
Am besten im Thema dazu ist miriam@ebay die uns bzw. Dir eventuell erklären kann, wieso eBay, trotz eigener Verpflichtung, keine Rechnungen ausstellt.
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27-06-2025 11:21
Ich bin nicht davon überzeugt, dass die Kundin wirklich keine Rechnung bekommen hat. Der Chat mit dem Support könnte auch einfach bedeuten, dass der Support nichts von DDG wusste, das ist ja eher Ausnahme.
Frage: Wo findet die Kundin ihre Rechnung von eBay. Ich bin ja immer nur auf Verkäuferseite und kann ihr nicht sagen, wo sie suchen soll.
Gruß, Harald
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27-06-2025 11:31
@sb-krekeler schrieb:
Frage: Wo findet die Kundin ihre Rechnung von eBay. Ich bin ja immer nur auf Verkäuferseite und kann ihr nicht sagen, wo sie suchen soll.
Hallo,
wenn ebay eine Rechnung erstellt hat, dann müsste die in den "Einzelheiten zum Kauf" beim Kunden ersichtlich sein und kann auch da heruntergeladen werden.
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27-06-2025 11:48
Es würde sich generell die Frage stellen, ob die Käuferin überhaupt einen Anspruch auf eine Rechnung hat.
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27-06-2025 13:37
Das Thema bleibt strittig.
Als ordentlicher Kaufmann, der auch gegenüber dem Finanzamt einen Nachweis erbringen muss, wie sich die jährlichen Umsätze erklären, ist es doch am einfachsten eine Rechnung zu erstellen.
Warum sollte man dem Kunden also keine Kopie weiterleiten?
Zum einen ist es bei einigen Handelswaren Gewähr- und Garantiebeleg, zum anderen kann es auch ein Nachweis für den "ordentlichen" Erwerb sein.
Ich kenne auch keinen großen Marktplatz der seinen Privatkunden keine Rechnung zukommen lässt.
Es gibt da eher Probleme, von dem ein oder anderem Händler eine Rechnung zu bekommen, wenn ich mir z.B. den Marktplatz A*** anschaue und auch hier bei ebay, läuft man dem ein oder anderen hinterher.
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27-06-2025 13:50
Es geht hier um das spezielle Thema "Download und DDG": Rechnung von Händler an eBay => Rechnung von eBay an Endkunden. Ich als Händler darf selbstverständlich nicht denselben Auftrag zweimal berechnen.
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27-06-2025 15:06
Das ist mir bewusst. 😉
Deshalb ... nach bisheriger Regelung ist ebay verpflichtet, dem Besteller*in eine ordentliche Rechnung auszustellen mit ausgewiesener MwSt..
Sonst müssten nicht alle Software-Händler den Aufwand betreiben, eBay in monatlichen Abrechnungen die Ware und MwSt. in Rechnung zu stellen.
a.) Besteller*in --> kauft "digitales Produkt".
b.) Verkäufer*in --> verkauft die Ware an eBay und erstellt monatlich eine Rechnung (um die MwSt.-Differenz zu erhalten)
c.) ebay --> verkauft das "digitale Produkt" weiter an den Besteller*in = "fiktive Lieferkette" (behält MwSt. ein und führt diese anhand der UST-ID vom GVK an das Finanzamt ab)
Soviel zur Theorie.
Ob das in der Praxis auch so ist, muss ich nach Deinem Beitrag in Frage stellen.
Auch mein regionales FA lässt diese Frage seit 2 Jahren unbeantwortet, ob ebay anhand meiner UST-ID die MwSt. abgeführt hat.
Es bedarf also weiter Wort- bzw Schriftmeldungen, welche Erfahrungen andere Software-Händler inzwischen gesammelt haben.
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27-06-2025 16:49 - bearbeitet 27-06-2025 16:50
Buchhaltung/Finanzamt und Rechnungen für Kunden sind zweierlei.
Nur weil man zB den Kunden keine Rechnung ausstellt wenn sie Verbraucher sind, heißt ja nicht, dass man seine Umsätze dem FA gegenüber nicht belegen kann.
Ich kann da nämlich so einige Stories erzählen, was gewerblichen Einkauf unter privater Flagge betrifft und dann dreist und frech Verbraucherrechte einfordern.
Aber das soll nicht das Thema hier sein.
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03-07-2025 15:55 - bearbeitet 03-07-2025 16:32
Hallo @sb-krekeler! Auch wenn mit etwas Verspätung – ich freue mich, dir mitteilen zu können, dass deine Kundschaft die Rechnung für den Artikel, den unsere Systeme korrekt als digital übermitteltes Gut erkannt haben, im Abschnitt "Andere Aktionen" innerhalb der Kaufdetails finden kann.
Die Rechnung enthält neben den allgemeinen Rechnungsinformationen auch eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer und eBay erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen.
Wir geben zudem als Feedback weiter, dass unser Automatischer Assistent künftig noch gezielter auf die Frage nach einer Rechnung für digital übermittelte Artikel eingehen sollte, um mögliche Unklarheiten auf Käuferseite von vornherein zu vermeiden.
Noch als kleine Ergänzung - das ist vielleicht auch für Mitlesende interessant: Es ist nicht möglich, den Namen auf einer von eBay bereitgestellten Rechnung für digital übermittelte Güter zu ändern. Nach unseren AGB ist die registrierte Person unser Vertragspartner und die Kaufverträge kommen zwischen zwei Nutzer*innen zustande. Daher kann die Rechnung nicht auf eine andere Person ausgestellt werden.
Danke für den Austausch hier und liebe Grüße
Miriam
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