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10-01-2025 15:25
Hallo allerseits,
ich habe einen verkauften Artikel versendet und für den Versand das Brieflabel direkt über Ebay ausgedruckt. Nun ist der Brief angesichts der aktuellen Versandlage zwar überraschend schnell angekommen, allerdings wurde die Ware wohl aus dem Umschlag genommen und dann der leere Brief beim Kunden eingeworfen. Da der Klebestreifen sehr stark ist und die Ware eher leicht, kann das nicht aus Versehen beim Versand geschehen sein.
Da der Brief ja nun ausgeliefert wurde, kann der Kunde keinen Fall öffnen, seine Möglichkeiten bei dem Kauf hat er mir auf dem angehängten Ausschnitt vom Screenshot gesendet.
Bei mir selbst finde ich auch keine Möglichkeit, den Sachverhalt zu melden. Der Kunde macht auf mich einen seriösen Eindruck, darum würde ich ihm eine Teilerstattung anbieten, meine Sorge ist da nur, dass sich das irgendwie negativ auf meinen Servicestatus auswirkt. Wie verfahre ich da nun am besten? Macht es Sinn, das auch an DHL zu melden für den Fall dass es in der bestimmten Region öfter vorkommt und die da dann mal in Zukunft etwas genauer hinsehen?
LG
Christian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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11-01-2025 10:47
Hallo @captainglondo , vielen Dank für deinen Beitrag und dafür, dass du dich um eine Lösung mit deinem Käufer bemühst. Eine Käuferschtzanfrage zu einem nicht erhaltenen Artikel würde unter Umständen zu deinen Gunsten ausfallen, da der Käufer die Zustellung bestätigt. Der Käufer müsste hier eine Rückgabe starten mit der Begründung "leere Verpackung" oder "Angebot weicht von der Beschreibung ab".
Lasse den Käufer bitte so eine Rückgabe öffnen, damit wir im Rahmen des eBay-Käuferschutzes eingreifen und ggf. euch beiden weiterhelfen können.
@perfect-sally - danke dir 🙂
Liebe Grüße, Sonja
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10-01-2025 15:31 - bearbeitet 10-01-2025 15:32
Du bist doch gewerblich angemeldet wie ich sehe. Kennst du deine Rechte und vor allem Pflichte nicht als gewerblicher Verkäufer?
Wieso nur eine Teilerstattung? Wenn der Kunde damit zufrieden ist hast du Glück und es ist ok. Aber eigentlich musst du als Gewerblicher voll erstatten.
Auf deinen Servicestatus hat das keinerlei Einwirkung solange du ebay raushälst und ebay nicht eingreifen muss.
Der Käufer könnte sehr wohl eine Rückgabe öffnen mit dem Grund, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist. Und wenn du dann nicht reagierst greift ebay ein und der Mangel ist dir gewiss.
Wenn du den Artikel per Brief versendet hast wird es ja wohl nicht um einen hohen Betrag gehen, das hoffe ich zumindest. Ich an deiner Stelle würde erstatten denn wenn der Käufer es darauf anlegen würde bekommt er nicht nur von ebay Recht sondern auch ausserhalb.
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11-01-2025 09:53
Zuerst einmal danke für die Antwort.
Der Kunde wollte mich nur informieren und hatte gar nicht vor, von mir Geld zurück zu verlangen. Der Vorschlag, einen Fall bei Ebay zu öffnen kam von mir selbst, der Kunde schreibt, dass ihm dies nicht möglich sei. Anstatt jetzt einfach zu sagen, dann ist es nicht mein Problem, will hier nur versuchen, die Sache für uns beide vernünftig zu klären. Also bitte nicht vorschnell behaupten, ich nähme meine Pflichten als gewerblicher Verkäufer nicht ernst, auch wenn mir natürlich als erst seit Ende August aktiv agierendem Verkäufer Fehler passieren und man in dieser Branche sowieso immer wieder Neues dazu lernen muss. Ich habe den Artikel wie immer sorgfältig verpackt und versichert versendet.
Wenn ich einen Artikel im Warenwert von bis zu 20€ versende und das Brieflabel über Ebay ausdrucke, gibt es doch einen gewissen Verkäuferschutz. Ich möchte doch nur wissen, wie ich da jetzt das Ganze an Ebay weitergeben kann, da diese "Versicherung" doch zwischen Ebay und DHL existiert und Ebay dann auch im Zweifelsfall entscheidet, ob und wie der Kunde kompensiert wird.
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11-01-2025 09:59
Der Verkäuferschutz deckt sowas nicht ab und ist dafür nicht zuständig.
Du hast auch keine "Versicherung" bei ebay und auch nicht bei der Post für einen normalen Großbrief. Diesen Verkäuferschutz gewährt nur ebay und ist keine Versicherung und greift in solchen Angelegenheiten nicht.
Der Verkäuferswchutz würde evtl. greifen wenn der Kunde behauptet trotz nachgewiesener Zustellung, er habe nichts erhalten.
Ich leite es weiter an eine ebay MA, sie wird sich hier melden.
sonja@ebay schaust du hier bitte auch? Danke 🙂
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11-01-2025 10:10
Okay, danke nun habe ich wieder etwas gelernt. Das kann einem dann also auch genausogut bei einem versicherten Paket passieren oder bei einem Einschreiben.
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11-01-2025 10:38
Ein versichertes Paket ist wie der Name schon sagt versichert. Ein Einschreiben ist auch bis zu einem gewissen Betrag versichert. Beides hat jedoch mit dem Verkäuferschutz nichts zu tun.
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11-01-2025 10:47
Hallo @captainglondo , vielen Dank für deinen Beitrag und dafür, dass du dich um eine Lösung mit deinem Käufer bemühst. Eine Käuferschtzanfrage zu einem nicht erhaltenen Artikel würde unter Umständen zu deinen Gunsten ausfallen, da der Käufer die Zustellung bestätigt. Der Käufer müsste hier eine Rückgabe starten mit der Begründung "leere Verpackung" oder "Angebot weicht von der Beschreibung ab".
Lasse den Käufer bitte so eine Rückgabe öffnen, damit wir im Rahmen des eBay-Käuferschutzes eingreifen und ggf. euch beiden weiterhelfen können.
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11-01-2025 11:59
und wenn dann ebay in dem Fall betreffend des Käuferschutzes eingreifen würde, bekommt TE KEINEN Mangel?
Das wäre seltsam denn sonst bekommt jeder VK seinen Mangel wenn ebay eingreifen muss.
Ich würde es garnicht soweit kommen lassen, dass ebay eingeschaltet wird. Ich weise nochmals darauf hin, dass TE gewerblich ist und so oder so bezahlen muss wenn es der Kunde darauf anlegt. Da brauche ich als VK nicht auch noch einen Mangel im Konto.
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11-01-2025 12:18
@perfect-sally schrieb:und wenn dann ebay in dem Fall betreffend des Käuferschutzes eingreifen würde, bekommt TE KEINEN Mangel?
Das wäre seltsam denn sonst bekommt jeder VK seinen Mangel wenn ebay eingreifen muss.
Ich würde es garnicht soweit kommen lassen, dass ebay eingeschaltet wird. Ich weise nochmals darauf hin, dass TE gewerblich ist und so oder so bezahlen muss wenn es der Kunde darauf anlegt. Da brauche ich als VK nicht auch noch einen Mangel im Konto.
Hallo,
da stimme ich Dir zu.
Wenn ebay eingreift und dann zu Gunsten des Käufer entscheidet - was ja hier bei "abweichender Beschreibung" passieren wird - sind auch noch die ebay-Gebühren verloren.
Wenn der Kunde eine Rückgabe aus diesen Gründen eröffnet, ist der Mangel eh schon garantiert in der Servicestatistik - und wenn ebay entscheidet kommt noch ein weiterer hinzu: Fälle ohne Klärung.
Je nachdem wie du dich mit dem Käufer versteht, anscheind gut, kannst du Ihn ja fragen, ober er den Kauf abbrechen kann, dann kannst du darüber auch erstatten (mängelfrei).
Und Teilerstattungen bekommst Du mängelfrei in den Einzelheiten zum kauf hin, z.B. mit dem Betreff "Versandrabatt".
Ein Mangel wäre aber eigentlich auch berechtigt, denn Du bist für die sichere Zustellung verantwortlich - obwohl du ja keinen direkten Einfluss daruf hast. Ist halt das Verkäuferrisiko.
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11-01-2025 12:25
@perfect-sally - aktuell ist keine Käuferschutzanfrage offen. Die Rückgabe-Anfrage muss ja nicht eskaliert werden, wenn die Rückerstattung erfolgt, schließt sich dieser und der Verkäufer hat auch keinen Mangel. Eine Rückerstattung ohne eine Anfrage erzeugt auch einen Mangel.
Liebe Grüße, Sonja
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11-01-2025 13:16
In Ordnung, danke an @perfect-sally , @gebraucht-ist-gut und sonja@ebay für die Antworten! Ich werde das dann zuhause direkt mit dem Kunden abklären.
