Doppelt abgeführte Mehrwertsteuer bei Import
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10-02-2025 22:22 - bearbeitet 10-02-2025 22:24
Hallo zusammen, ich habe mir eine CD-Box aus den USA bestellt:
Dire Straits Live 1978–1992 (CD) (US IMPORT) | eBay
kleine Anekdote am Rand: Auf der Box ist ein Aufkleber "Made in Germany".
Ich habe für diese Box 39,83 Euro bezahlt. Der Versand war kostenlos. eBay hat 7,57 Euro Mehrwertsteuer kassiert. Insgesamt sind also 47,40 Euro an Kosten angefallen.
Jetzt wurde die CD Box geliefert und der Postbote hat noch einmal 10,39 Euro abkassiert (Auslagenpauschale von 6 Euro plus 4,39 Euro Zoll (als Einfuhrabgaben in Form von Mehrwertsteuer) da der Verkäufer den Wert der Sendung mit 24,26 US$ angegeben hat.
Ich mir gedacht, gut, man kann ja die zuviel bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern - Pustekuchen, weil der Beitrag der Post vom Beitrag von eBay abweicht, gibt es keine Rückerstattung. Außerdem wäre der Betrag eh schon abgeführt worden, ich soll mich an den Versanddienstleister wenden. So die offizielle Aussage seitens eBay.
DHL erstattet keine Zollgebühren und auch keine Auslagen, letzteres nur, wenn die Zollgebühr zu Unrecht erhoben worden wäre, was ich aber mit dem Zoll ausmachen soll. Der Zoll erkennt aber die Tax Invoice von eBay nicht an weil dort a) keine Sendungsnummer vermerkt ist und b) auf dem Paketlabel zwar IOSS steht, aber keine entsprechende Nummer auf eBay verweist. Zudem stimmt der Artikelwert nicht mit dem Preis von eBay überein. Der Zoll geht also von einem anderen Artikel aus und verweist auf eBay.
Und jetzt stehe ich da, habe für eine 39,83 Euro CD Box jetzt insgesamt 57,79 Euro bezahlt, welche dann auch noch anstelle von US Import ein Germany Re-Import ist. Und wie immer ist niemand zuständig.
Hat irgendjemand Tips oder gute Ratschläge? Vielleicht bin ich ja nur an die falschen "Experten" geraten? Ich habe mir jetzt noch einmal den DHL Abgabenbescheid angefordert, nur kommt der mit der Post, weil der Verkäufer meine Email-Adresse nicht auf dem Versandlabel präsentiert hat, kann also noch ein paar Tage dauern. Dort sollte man zumindest dann ja schon mal die zuständige Zolldienststelle vermerkt sein, so dass man sozusagen vor Ort jemanden erreichen kann.
Wie schätzt Ihr denn die Lage ein?
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11-02-2025 04:56
Moin @katzenjogi
ich kenne nur den Weg bei eBay:
Doppelt bezahlte Umsatzsteuer
Wenden Sie sich an eBay, wenn Ihnen die Umsatzsteuer bei der Lieferung Ihrer Waren vom Versanddienstleister ein zweites Mal berechnet wurde. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link und übermitteln Sie uns einen Nachweis dafür, dass die Umsatzsteuer ein zweites Mal bezahlt wurde. Die von eBay für die ursprüngliche Transaktion berechnete Umsatzsteuer kann dann erstattet werden.
Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung
Um eine Umsatzsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch.
Quelle:
www.ebay.de/help/buying/paying-items/steuern-auf-ebaykufe-zahlen?id=4771#section6
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11-02-2025 10:26
Wie schätzt Ihr denn die Lage ein?
Ich würde sagen, vergiss es @katzenjogi
Setz dich in einen bequemen Sessel (die Kopfhörer auf?) und genieße einfach diesen Kauf (ich würde es zumindest gerne so machen :)))
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11-02-2025 10:30
Hallo @turbotuentchen
vielen Dank für Deine Antwort - über genau diese Seite bin ich ja gegangen und habe eine Ablehnung von eBay per Mail erhalten, weil der Verkäufer einen anderen Artikelwert angegeben hat - was im Prinzip auch logisch ist, ist ja allein schon der Währungsumrechnung geschuldet.
Interessanterweise taucht aber auf der Tax-Invoice von eBay eben eBay als Verkäufer auf. Und eBay gibt dem Verkäufer die Schuld daran, nicht mehr erstatten zu können.
Ich komme also über den von Dir geposteten Link nicht weiter.
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11-02-2025 10:32
Ganz umsonst hättest du dir die Musik auch von YT ziehen können 😉
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20-02-2025 22:50
Hallo zusammen,
mal ein kleines Update, hatte ja am 10.02.2025 den Abgabenbescheid bei der DHL angefordert, den man benötigt, um Einspruch sowohl beim Zoll als auch bei DHL einzulegen. Sollte per Post kommen, da über Email nur ein Empfang möglich ist, wenn der Verkäufer meine Email-Adresse auf dem Versandaufkleber hinterlegt hätte, was er nicht getan hat.
Jetzt aktuell 10 Tage später ist der Bescheid noch nicht bei mir eingetroffen, ob es nun an den Streiks bei der Post liegt oder aber Verzögerungstaktik der Post selbst, kann ich nicht sagen. Wenn ich dann den Einspruch noch schriftlich bei Zoll und dann bei der Post vorlegen muss - sprich postalisch versenden muss, wird es mit der 30 Tagesfrist schon echt knapp.
Da vergeht einem echt die Lust, noch mal irgendetwas hier bei eBay zu kaufen...
