Kauf ohne Antwort auf Preisvorschlag?
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10-09-2024 09:51
Hallo zusammen,
ich hatte gestern einen Preisvorschlag für einen Artikel abgegeben. Dieser wurde mir per Mail bestätigt.
Eben habe ich mal nachgeschaut, ob schon eine Antwort gekommen ist, da steht da, dass ich aktuell keinen Preisvorschlag gemacht habe??
Der Artikel wird aber auf einmal als "Gekauft" u. als "Nicht bezahlt" angezeigt. Wie geht das denn?
Lt. meinen Mails, incl. Spam/Junk, kam da keinerlei Info, dass mein Preisvorschlag angenommen wurde.
Kann mir das bitte jemand erklären u. muss ich den Artikel jetzt kaufen?
Danke & Gruß
Foccacini
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13-09-2024 16:03
Moin Steffi,
auch wenn es mir schwer fällt, muss ich Ebay hier auch einmal loben, wenn es wirklich so gewollt war. Ich selbst bin froh, wenn ich deutlich weniger Nachrichten und Mails von Ebay erhalte.
Wenn ich einen Preisvorschlag abgebe, weiß ich, daß dies verbindlich ist und daß ich gekauft habe, wenn der Verkäufer akzeptiert. Dies sehe ich ja in der Liste meiner nicht bezahlten Käufe. Allerdings muss ich dazu schreiben, das mein Konto gewerblich ist und ich deshalb natürlich jeden Tag bei Ebay unterwegs bin.
Allerdings kann ich es auch verstehen, wenn ein User seltener bei Ebay als in seine Mails reinschaut.
Allen könnt Ihr es also gar nicht recht machen.
Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende
Peter
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13-09-2024 17:20
steffi@ebay schrieb:
eBay kommt dem Wunsch der Mitglieder nach, die Emailanzahl bei einem Prozess der klar und deutlich geregelt ist zu reduzieren, und dann ist es auch wieder nicht recht 😔
Du siehst aber schon den Unterschied zwischen der Information über irgendwelchen Larifari, den man sowieso selbst mitbekommt („Bestellung zugestellt“), und der Weiterleitung einer rechtlich bindenden Willenserklärung, die zum Abschluss eines Vertrags führt?
Die Willenserklärung des Verkäufers muss gegenüber dem Käufer abgegeben werden und nicht gegenüber einem Ebay-Algorithmus, der ihn dann in irgendeine Liste einträgt, die der Käufer zur Kenntnis nehmen kann oder auch nicht. Also dürfte der Vertrag erst dann zustandekommen, wenn die Annahme des Angebots durch den Verkäufer dem Käufer zugestellt wurde. Ob dafür eine Rubrik in „mein Ebay“ oder sonst irgendeine Stelle ausreicht, die man erst aufsuchen muss? Ich bezweifle das.
Ebay und BGB – das war schon immer eine Geschichte voller Missverständnisse und Peinlichkeiten. Allmählich müsste doch bei euch angekommen sein, dass die Mechanismen und Regularien auf der Plattform das geltende Recht nicht außer Kraft setzen. Und es ist in eurem Sinne, dass Vertragsabschlüsse nicht daran scheitern, dass ihr den gewohnten Informationsfluss einfach kappt.
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13-09-2024 21:57
Allen könnt Ihr es also gar nicht recht machen.
Achso! Und deshalb wird's eben beim einen so und beim andern so gemacht: Einer kriegt seine Mail, wie's seit eh und je Usus war - und der andere soll sich gefälligst bis zum Fristablauf alle Viertelstunde in die eBay-Saftware einloggen.
DAS wäre allerdings wiederum eBay-typisch! 🥴
"Unter Strohköpfen sind Geistesblitze lebensgefährlich."
Peter Tille
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14-09-2024 13:29
Das ist bestimmt nur ein Test. 😎
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14-09-2024 15:56
Seufz ... einerseits - warum mache ich einen PV und nörgele dann, weil ich sollte doch wissen, wie das läuft !
Andererseits wäre ein GEKAUFT unter dem Vorschlag schon sinnig.
Mails lese ich NICHT mehr, seit für jeden Artikel gefühlte 6 gesendet werden.
Ich gucke nur noch in die Zusammenfassung. Da wäre die Info denn auch zu sehen.
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14-09-2024 17:19
Moin @*sweet-melody*
Wenn ich auf Sofort-Kaufen klicke oder eine Auktion gewinne, bekomme ich auch keine Mail des Verkäufers oder von Ebay. Warum soll das beim Preisvorschlag anders sein?
Als Käufer weiß ich, daß mein Preisvorschlag rechtlich verbindlich ist und ich sehe in der Liste meiner Käufe, ob ich etwas zu bezahlen habe.
Mir reichen diese Informationen vollkommen aus.
Allerdings habe ich in meinen Accounts alle für mich redundanten Benachrichtigungen ausgeschaltet.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
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15-09-2024 13:54
Hallo @petersmodellbahnstuebchen !
Bisher habe ich immer eine Nachricht bekommen bei Auktionen
oder Preisvorschlägen. Es ist allerdings schon etwas länger her.
Einen schönen Sonntag!😊

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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15-09-2024 19:25
Moin @*sweet-melody*
ich muss auch zugeben, daß ich in meinem Einkaufsaccount alle Benachrichtigen von Ebay abgestellt habe, da ich diese nicht brauche.
Leider bekomme ich immer noch welche, z.B. die täglichen Zahlungserinnerungen von Ebay bei Verkäufern, die Sammeln über 10 Tage anbieten. Die kann ich scheinbar nicht abstellen.
Wie bereits geschrieben, brauche ich diese Emailflut nicht.
Liebe Grüße von der Ostsee und ebenfalls einen schönen Sonntag
Peter
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15-09-2024 22:48
Hallo zusammen,
also ich habe bisher immer eine Email-Benachrichtigung von eBay bekommen, wenn einer meiner Preisvorschläge angenommen wird. Daher schaue ich auch nur in mein Email-Programm, wenn ich mal einen Preisvorschlag gestartet habe, ob dieser angenommen wurde und nicht in meine eBay-Übersicht, ob vielleicht irgendwo plötzlich ein Artikel zusätzlich in meiner Gekauft-Liste auftaucht, der vorher noch nicht dagewesen ist.
Wenn eBay das Nachrichtenverhalten einseitig ändert, dann erwarte ich zumindest einen Hinweis oder eine Nachricht dazu in meinem Postfach, bei Änderungen der AGB geht dies ja auch, warum dann nicht bei wesentlichen Änderungen im Informationsfluss?
Diejenigen, welche es bisher gestört hat, konnten die entsprechenden Nachrichten ja bei den Einstellungen deaktivieren. Wäre mal wieder eBay typisch eine sinnvolle Sache für alle Kunden zu entfernen, nur weil sich ein kleiner Prozentsatz darüber aufgeregt hat. Anstelle diesen Nörglern den Weg zu den Einstellungen des eigenen eBay Konto aufzuzeigen, wo diese "Nachrichtenflut" problemlos deaktivert werden könnte.
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16-09-2024 15:28
Hallo @katzenjogi !
Man kann noch ein Häkchen setzen, wenn man benachrichtigt werden möchte.

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16-09-2024 15:34
@Anonymous schrieb:
Das ist bestimmt nur ein Test. 😎
😂 - soweit ich weiß nicht! @Anonymous
Lieben Gruß,
Steffi
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16-09-2024 15:38
@katzenjogi schrieb:
Hallo zusammen,
also ich habe bisher immer eine Email-Benachrichtigung von eBay bekommen, wenn einer meiner Preisvorschläge angenommen wird. Daher schaue ich auch nur in mein Email-Programm, wenn ich mal einen Preisvorschlag gestartet habe, ob dieser angenommen wurde und nicht in meine eBay-Übersicht, ob vielleicht irgendwo plötzlich ein Artikel zusätzlich in meiner Gekauft-Liste auftaucht, der vorher noch nicht dagewesen ist.
Wenn eBay das Nachrichtenverhalten einseitig ändert, dann erwarte ich zumindest einen Hinweis oder eine Nachricht dazu in meinem Postfach, bei Änderungen der AGB geht dies ja auch, warum dann nicht bei wesentlichen Änderungen im Informationsfluss?
Diejenigen, welche es bisher gestört hat, konnten die entsprechenden Nachrichten ja bei den Einstellungen deaktivieren. Wäre mal wieder eBay typisch eine sinnvolle Sache für alle Kunden zu entfernen, nur weil sich ein kleiner Prozentsatz darüber aufgeregt hat. Anstelle diesen Nörglern den Weg zu den Einstellungen des eigenen eBay Konto aufzuzeigen, wo diese "Nachrichtenflut" problemlos deaktivert werden könnte.
Hallo an Alle! Ich werde mich jetzt auf den Weg machen und herausfinden, wie das Mitglied, welches einen Preisvorschlag für einen Artikel abgegeben hat, von eBay informiert wird! Ich bin der Meinung, dass man schon während des Prozesses darauf hingewiesen wird, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, aber ich kaufe einfach zu wenig mit Preisvorschlag, um hier eine verbindliche Antwort geben zu können 🙈.
Lieben Gruß,
Steffi
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17-09-2024 15:08
@foccacini schrieb:
Hallo zusammen,
ich hatte gestern einen Preisvorschlag für einen Artikel abgegeben. Dieser wurde mir per Mail bestätigt.
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Foccacini
Hallo @foccacini, hast Du den Artikel extra dann bezahlt oder ging das automatisch? Danke 🌻
Lieben Gruß,
Steffi
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28-09-2024 17:34
steffi@ebay schrieb:Ich bin der Meinung, dass man schon während des Prozesses darauf hingewiesen wird, dass ein Kaufvertrag zustande kommt
Das ist doch gar nicht der Punkt. Durch den Preisvorschlag selbst kommt eben noch kein Kaufvertrag zustande, sondern erst dann, wenn der Verkäufer den Vorschlag annimmt. Von dieser Annahme, ab der von beiden Seiten die Vertragserfüllung zu erwarten ist, muss der Käufer aber Kenntnis erlangen. Und sie muss nicht gegenüber Ebay erklärt werden, damit sie dort irgendwo dokumentiert wird, sondern gegenüber dem Käufer. Ebay ist also in der Pflicht, den Käufer über die Annahme seines Vorschlags aktiv zu informieren.
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30-09-2024 17:14
@3halt schrieb:
steffi@ebay schrieb:
Ich bin der Meinung, dass man schon während des Prozesses darauf hingewiesen wird, dass ein Kaufvertrag zustande kommt
Das ist doch gar nicht der Punkt. Durch den Preisvorschlag selbst kommt eben noch kein Kaufvertrag zustande, sondern erst dann, wenn der Verkäufer den Vorschlag annimmt. Von dieser Annahme, ab der von beiden Seiten die Vertragserfüllung zu erwarten ist, muss der Käufer aber Kenntnis erlangen. Und sie muss nicht gegenüber Ebay erklärt werden, damit sie dort irgendwo dokumentiert wird, sondern gegenüber dem Käufer. Ebay ist also in der Pflicht, den Käufer über die Annahme seines Vorschlags aktiv zu informieren.
doch das ist eben schon der Punkt @3halt - es gibt nämlich das Szenario, dass du bereits deine Zahlungsangaben bei der Abgabe des Preisvorschlages machst und dadurch automatisch bezahlst, wenn der Verkäufer deinem Preisvorschlag zustimmt. Aktiv wirst du von Anfang an darüber informiert, dass ein Preisvorschlag wie ein Gebot zu werten ist und dadurch bindend, was letztendlich zum Kaufvertrag führen kann.
Lieben Gruß,
Steffi
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03-10-2024 17:51
steffi@ebay schrieb:doch das ist eben schon der Punkt @3halt - es gibt nämlich das Szenario, dass du bereits deine Zahlungsangaben bei der Abgabe des Preisvorschlages machst und dadurch automatisch bezahlst, wenn der Verkäufer deinem Preisvorschlag zustimmt.
Der Fall ist hier nicht einschlägig, das Szenario des Eingangspostings ist ein anderes.
steffi@ebay schrieb:
Aktiv wirst du von Anfang an darüber informiert, dass ein Preisvorschlag wie ein Gebot zu werten ist und dadurch bindend, was letztendlich zum Kaufvertrag führen kann.
Dann sieh dir mal den entscheidenden Halbsatz nach deiner Markierung an: „... sofern der Verkäufer den Vorschlag akzeptiert.“ Dieses Akzeptieren besiegelt erst den Kaufvertrag, denn erst dann liegt von beiden Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung vor (§ 311 BGB).
Der Käufer muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sein Vorschlag angenommen wurde, denn § 130 (1) 1 BGB sagt dazu: „Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“ Dass die Annahme gegenüber Ebay erklärt wurde, genügt nicht, dann muss Ebay diese Erklärung eben an den Käufer weitergeben, und zwar aktiv.
Man muss es wohl immer wieder sagen: Ebay-Grundsätze und -Geschäftsbedingungen hebeln das BGB nicht aus und stehen auch nicht darüber.
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04-10-2024 11:00
@3halt schrieb:
steffi@ebay schrieb:
doch das ist eben schon der Punkt @3halt - es gibt nämlich das Szenario, dass du bereits deine Zahlungsangaben bei der Abgabe des Preisvorschlages machst und dadurch automatisch bezahlst, wenn der Verkäufer deinem Preisvorschlag zustimmt.
Der Fall ist hier nicht einschlägig, das Szenario des Eingangspostings ist ein anderes.
steffi@ebay schrieb:
Aktiv wirst du von Anfang an darüber informiert, dass ein Preisvorschlag wie ein Gebot zu werten ist und dadurch bindend, was letztendlich zum Kaufvertrag führen kann.
Dann sieh dir mal den entscheidenden Halbsatz nach deiner Markierung an: „... sofern der Verkäufer den Vorschlag akzeptiert.“ Dieses Akzeptieren besiegelt erst den Kaufvertrag, denn erst dann liegt von beiden Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung vor (§ 311 BGB).
Der Käufer muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sein Vorschlag angenommen wurde, denn § 130 (1) 1 BGB sagt dazu: „Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“ Dass die Annahme gegenüber Ebay erklärt wurde, genügt nicht, dann muss Ebay diese Erklärung eben an den Käufer weitergeben, und zwar aktiv.
Man muss es wohl immer wieder sagen: Ebay-Grundsätze und -Geschäftsbedingungen hebeln das BGB nicht aus und stehen auch nicht darüber.
Hallo @3halt, ich hatte mich mit meiner Antwort auch auf deinen Beitrag bezogen. Mal ganz abgesehen davon, dass du selbstverständlich immer über einen Kauf informiert wirst (unabhängig davon, ob es durch einen Preisvorschlag zustande gekommen ist), bist du als Käufer*in immer informiert:
Zudem wurde die Annahme nicht über eBay erklärt, sondern gegenüber deinem Handelspartner, deiner Handelspartnerin, welche selbstverständlich auch über den Prozess informiert sind und diesem, genauso wie du auch, zugestimmt haben.
Lieben Gruß,
Steffi
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04-10-2024 17:13
So, so, wie passt denn dann das hier:
„mia@ebay schrieb:
Wenn Du einen Preisvorschlag abgegeben hast und der Verkäufer nimmt diesen an, erhälst Du keine automatische E-Mail mehr.“
zusammen mit dem folgenden?
steffi@ebay schrieb:
(unabhängig davon, ob es durch einen Preisvorschlag zustande gekommen ist), bist du als Käufer*in immer informiert:
Wenn mich niemand informiert, dann bin ich auch nicht informiert.
Betreff: Kauf ohne Antwort auf Preisvorschlag?
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05-10-2024 10:21
@3halt schrieb:
steffi@ebay schrieb:doch das ist eben schon der Punkt @3halt - es gibt nämlich das Szenario, dass du bereits deine Zahlungsangaben bei der Abgabe des Preisvorschlages machst und dadurch automatisch bezahlst, wenn der Verkäufer deinem Preisvorschlag zustimmt.
Der Fall ist hier nicht einschlägig, das Szenario des Eingangspostings ist ein anderes.
steffi@ebay schrieb:
Aktiv wirst du von Anfang an darüber informiert, dass ein Preisvorschlag wie ein Gebot zu werten ist und dadurch bindend, was letztendlich zum Kaufvertrag führen kann.
Dann sieh dir mal den entscheidenden Halbsatz nach deiner Markierung an: „... sofern der Verkäufer den Vorschlag akzeptiert.“ Dieses Akzeptieren besiegelt erst den Kaufvertrag, denn erst dann liegt von beiden Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung vor (§ 311 BGB).
Der Käufer muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sein Vorschlag angenommen wurde, denn § 130 (1) 1 BGB sagt dazu: „Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“ Dass die Annahme gegenüber Ebay erklärt wurde, genügt nicht, dann muss Ebay diese Erklärung eben an den Käufer weitergeben, und zwar aktiv.
Man muss es wohl immer wieder sagen: Ebay-Grundsätze und -Geschäftsbedingungen hebeln das BGB nicht aus und stehen auch nicht darüber.
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Hallo @3halt !
*sofern der Verkäufer den Vorschlag akzeptiert.“
Der entscheidende Satz ,wunderbar auf den Punkt gebracht und verständlich! 👍
Sonnige Grüße!

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27-12-2024 15:23
Hallo zusammen,
Ich habe das gerade mal durchgespielt:
Preisvorschlag an Verkäufer gemacht -> email-Benachrichtigung
Verkäufer akzeptiert -> keine Benachrichtigung, auch keine über getätigten Kauf.
Zahlung getätigt -> email-Benachrichtigung
Zahlung eingegangen -> email-Benachrichtigung "Bestellung bestätigt".
In meinen Einstellungen ist hinterlegt, dass ich bei Käufen informiert werden will. Also ist das Problem nach wie vor nicht behoben - keine Infos über Käufe nach akzeptiertem Preisvorschlag an Verkäufer.
Grüße und guten Rutsch!
