am 29-02-2024 11:23 - zuletzt bearbeitet am 29-02-2024 18:02 von kh-marina
Hallo zusammen. Ich habe ein altes Autoradio für 80 € zzgl. Versand bei einem Privatverkäufer gekauft, das sich nach dem Erhalt als defekt erwiesen hat und sich gar nicht einschalten lässt. Verkauft wurde es nicht als defekt. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und er hat mir gleich frech geantwortet "Die Masche läuft nicht. Ihr wollt das Radio nur umsonst haben." Das ist natürlich nicht wahr, denn ich möchte es zurückgeben und kann mit dem defekten Gerät nichts anfangen, selbst wenn ich es geschenkt bekommen würde. Da der Verkäufer sich auf eine Rückgabe nicht einigen wollte und meinte als Privatverkäufer muss er nichts zurücknehmen, habe ich das an eBay übergeben (Fallnummer 5332385613). Kurz danach bekam ich eine Mail, das ich zwei Optionen habe. 1. Entweder ich kann einen schriftlichen Schadensnachweis von einem Handler oder einen Reparatur Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eines Sachverständigen eBay zukommen lassen und darf dann das Radio zurückschicken. 2. Oder ich bekomme von eBay 30 € Kulanzzahlung und kann das Radio behalten. Beide Möglichkeiten sind Unfug. Ich investiere doch nicht bei einem 80 € Artikel meine Zeit und werfe gutes Geld in Höhe von 50-100 € (umsonst macht es niemand) schlechtem hinterher um irgendwelche Kostenvoranschläge oder Gutachten zu holen um dann den Kaufpreis für das Radio zurückzubekommen. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn. Auch 30 € Kulanz würden mir nichts bringen, weil ich dann immer noch 50 € Verlust hätte und diese 30 € würde auch nicht der Verkäufer, sondern eBay zahlen, was ungerecht wäre. Ich habe telefonisch mit Kundenservice gesprochen bzw. versucht zu sprechen (die sprechen alle nur gebrochen Deutsch). Der erste Mitarbeiter sagte zu mir, der Fall würde nach 3-5 Tagen zu meinen Gunsten geschlossen, was natürlich nicht passierte aber davon bin ich vorher schon ausgegangen. Dann habe ich nochmal angerufen. Der Mitarbeiter war, obwohl Deutsch für ihn Fremdsprache ist, sehr verständnisvoll und bemüht, hat aber gesagt, dass er, obwohl der selben Meinung mit mir ist, trotzdem nichts machen kann, weil alles vom System vorgegeben ist und er als Mitarbeiter überhaupt keinen Einfluss darauf hat und nichts an dem Prozess ändern kann. Ganz toll! Ein Mensch kann also nur befolgen was die Maschine sagt. Man kann sich also sparen mit dem Kundendienst zu telefonieren, die können eh nichts machen. Aber vielleicht hat nina@ebay mehr Möglichkeiten und kann sich den Fall anschauen und eventuell zu meinen Gunsten schließen. Wie gesagt, ich möchte das defekte Radio zurückschicken und zwar ohne irgendwelche Gutachten etc. So was rentiert sich bei dem Preis nicht und wäre verlorene Zeit und rausgeschmissenes Geld.
02-03-2024 10:28
@sunrise1605 schrieb:
Wo im BGB?
Rechtsberatung gibt es gegen Einwurf mehr oder weniger kleiner Münzen beim Anwalt.
02-03-2024 12:25
@dpr812 schrieb:V hat einen funktionsfähigen Artikel in den Versand gegeben. Beweise das Gegenteil!
Das Zauberwort heißt Plausibilität. Wenn der VK einen funktionsfähigen Artikel in den Versand gegeben hätte, wäre er auch beim Erhalt funktionsfähig. Bedauerlicherweise ist er das nicht aber laut der Aussage des VK, hat er vor 10 Jahren gut funktioniert. Nur bringt mir das leider nichts, da ich keine Zeitmaschine besitze. Habe schon überall danach gesucht, auch auf eBay aber nichts gefunden. Auch beim China-Mann, der sonst alles hat, war sie ausverkauft.
02-03-2024 16:29
Da schließe ich mich vollinhaltlich an!
02-03-2024 16:31
@old-euro schrieb:Hallo @fr.schmitz. Das System weiß anscheinend besser was für uns gut ist. Ich möchte gar nicht wissen was in Zukunft alles passieren wird, wenn Maschinen alleine unsinnige Entscheidungen treffen, die von Menschen nicht korrigiert werden können. Schöne neue KI Welt, die oft nur künstlich aber nicht intelligent ist.
Willkommen in der Matrix! 😊
03-03-2024 13:20
@old-euro schrieb:nina@ebay Tut mir leid Nina aber das stimmt nicht. Nur in den seltensten Fällen wird so etwas verlangt. Hier gab es Hunderte Beiträge von Verkäufern, die Ihre nicht mal defekte Sachen zurücknehmen mußten, weil ein Käufer nur gehustet hat. Nix Nachweis, nix Gutachten und nix defekt. Ein Geschrei wäre auch ganz groß, wenn jeder Käufer einen Nachweis vorlegen müßte um Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Da würden sich nicht nur jede Menge Verkäufer, sondern auch alle Käufer vom eBay verabschieden.
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Hallo @old-euro !
Da stimme ich dir voll zu. Prima, dass du am Ball geblieben bist!👍
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
05-03-2024 17:07
Nun möchte ich vom Ende der Geschickte berichten. Das von mir "Erlaubnis" von eBay zurückgeschickte Radio wurde am Samstag dem Verkäufer zugestellt. Da ich bis heute kein Geld zurückbekommen habe, musste ich wieder mit Kundendienst telefonieren. Maint ihr, die wussten von irgendwas Bescheid? Fehlanzeige! "Wer hat Ihnen gesagt, Sie sollen zurückschicken?". "Wann hat man Ihnen gesagt, Sie sollen zurückschicken?". "Wer hat Ihnen das Rücksendeetikett" zur Verfügung gestellt?". "Eine Rücksendenummer sehe ich nicht im System" (obwohl ich sie am Samstag telefonisch der Kundendienst Mitarbeiterin Zahl für Zahl "buchstabiert" habe, inkl. Wiederholung). "Warten Sie mal paar Minuten, ich frage bei der "Fachabteilung" nach". Das ganze Prozedere erinnerte mich stark an Kindergarten. Letztendlich wurde der Fall zu meinen Gunsten geschlossen und ich habe das Geld zurückbekommen. Dennoch gestaltete sich die Käuferschutz-Abwicklung von Anfang bis zum Ende sehr unprofessionell, einschließlich der Nachfrage bei der eBay Mitarbeiterin hier im Forum. Zumindest weiß ich jetzt, dass der Ausgang beim Käuferschutz genau so intransparent und unvorhersehbar ist, wie beim Verkäuferschutz.
09-03-2024 18:30
Mir ist es auch leider schon aufgefallen: Mitarbeiter tätigen hier Aussagen, entschuldigen sich anschließend für das "Missverständnis", verschwinden in der Versenkung, und lassen nix mehr von sich hören. Im Grunde nur eine "Hinhaltetaktik" ..... Der Grund dafür ist mir Schleierhaft.
09-03-2024 18:37
09-03-2024 19:05
@pitt-mosh-berlin schrieb:Mir ist es auch leider schon aufgefallen: Mitarbeiter tätigen hier Aussagen, entschuldigen sich anschließend für das "Missverständnis", verschwinden in der Versenkung, und lassen nix mehr von sich hören. Im Grunde nur eine "Hinhaltetaktik" ..... Der Grund dafür ist mir Schleierhaft.
Wenn wir mal davon ausgehen, dass du Ebay hier getrost vergessen kannst... was wirst du unternehmen?
09-03-2024 19:24
09-03-2024 20:50
Soll das heißen, du hattest den Kaufbetrag ausgezahlt bekommen und er ist noch bei dir?
09-03-2024 20:51
Wie hoch ist in etwa der einbehaltene Betrag für deine anderen Verkäufe?
10-03-2024 23:32
Kleines Update. Meine negative Bewertung, die ich für den uneinsichtigen und unkooperativen Verkaufer abgegeben hat, der mir das defekte Radio verkauft und die Rücknahme verweigert hat, wurde von eBay gelöscht. Ein Schließen des Käuferschutzfalls zu Gunsten des Käufers (in diesem Fall mich) bedeutet also eine automatische Entfernung der abgegebenen negativen Bewertung. Damit wird der unsaubere Verkäufer "reingewaschen" und hat wieder eine weiße Weste. So geht eBay mit einer berechtigten Meinungsäußerung der Käufer um und verfälscht die Bewertungsprofile schlechter Verkäufer. Eine Rückzahlung, erst recht mit Hilfe von mangelhaftem Käuferschutz, macht den Verkäufer nicht besser und mein "Kauferlebnis" auch nicht. Trotzdem pfeift eBay darauf und nimmt den Käufern das Recht auf eine angemessene Bewertung. Setzen, sechs, eBay. Fehlt nur noch eine an den Haaren herbeigezogene Erklärung eines eBay Mitarbeiters (ohne Sternchen), die diese abartige Praxis rechtfertigt.