Geld einbehalten

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26-05-2025 14:15
Seit 2002 verkaufe ich auf ebay. Stets zur Zufriedenheit für alle Seiten. Doch nun hat das Ganze Risse bekommen. Trotz Sendungsnachweis der erfolgten Zustellung beim Kunden hat ebay trotzdem den mir zustehenden Betrag einbehalten! Ich finde das Ganze als langjähriges, seriöses Mitglied eine Unverschämtheit und muß nach dieser Erfahrung sagen, das ich es eigentlich niemanden nach diesen Erfahrungen empfeheln kann bei ebay zu Handeln! Ich bin ziemlich enttäuscht von diesem Vorgehen. Ware weg, Geld weg. Und der betreffende Käufer hat es in all der Zeit, seit dem Kaufdatum, nicht einmal für möglich gehalten mit mir Kontakt aufzunehmen, bzw. hat er nicht einmal auf meine Nachrichten geantwortet. Dies kommt bei dem ganzen noch erschwerend hinzu.
Betreff: Geld einbehalten

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28-05-2025 18:10
Sorry, aber ich habe die Uhr NACHWEISLICH versendet und es wurde mir eine Rückerstattug von einem Servisemitarbeiter angekündigt weil dieser Fall so eindeutig ist!
So, nun erst mal essen 🙂
Erst mal Danke für die Unterstützung
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28-05-2025 18:19
@Anonymous schrieb:Sorry, aber ich habe die Uhr NACHWEISLICH versendet und es wurde mir eine Rückerstattug von einem Servisemitarbeiter angekündigt weil dieser Fall so eindeutig ist!
Hallo,
aber sorry, eindeutig ist hier überhaupt nichts.
Der Verkäuferschutz greift auch nur, wenn Du eine Zustellung nachweisen kannst.
Da hilft auch kein nachweislich versendet - es muss zugestellt worden sein.
Du hast die Regeln zum Verkäuferschutz anscheind nicht mit einem Wort gelesen.
Einzig allein der Verkäuferschutz per Briefversand ist ohne Zustellungsbeleg möglich, aber wie auch schon geschrieben - nur bis 20,00 EUR.
Eindeutig ist leider nur, dass du am Telefon falsch informiert wurdest.
Du hast keinen Anspruch auf irgendeinen Schutz bei dieser Transaktion.
Du hast hier sogar 2 x falsch gehandelt - und mach jetzt bitte ebay nicht dafür verantwortlich.
Guten Hunger
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28-05-2025 18:33
@Anonymous schrieb:Hallo 🙂
Ja, das mit Hermes war der Standart. Es war aber nur eine Uhr die bequem in eine Umschlag passte.
Muß ich beim nächchten mal drauf achten.
Das mit den 20 € ist aber nicht so einfach ersichtlich (siehe Bild) Auch nicht so schön gemacht von eBay 😞
MfG
Warum bist du von der sendungsverfolgten Versandart, die du deklariert hattest und für die Käufer 4,99 € gezahlt hatte, abgewichen, @Anonymous ?
Ähm, das geht nun mal nicht.
Dass das Hermespäckchen, so du es wirklich nutzt, bis 50 € bei Versandverlust haftet, weißt du ?
Ja klar passt die Uhr in einen Umschlag.
Und wenn der Umschlag, also die Uhr in dem Versandumschlag in der Sortiermaschine stecken bleibt, dann isse futsch, die Uhr.
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28-05-2025 21:30
Hallo Voli-Maus
Das mit dem Hermes ist meine Standardversandart die so bei neuen Angeboten immer wieder auftaucht und ich diese oft vergesse zu ändern.
Falls ich hier unter diesen Bedingungen noch mal was verkaufen sollte muß ich daran denke diese zu ändern, stimmt.
Aber es ändert nun mal nichts daran daß sich der Versand bis zum Postzentrum Herford nachweisen lässt und ein Servicemitarbeiter, der wohl sein Handwerk versteht, zusagte den Betrag zurück zu senden.
Seine Worte:
"Hallo Herr Dombrowski,
helfe ich ihnen gerne dabei,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Einspruch zum Käuferschutzfall 5357621525 an den eBay-Kundenservice wenden.
Ich habe Ihren Fall erneut gründlich überprüft und freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich Ihren Einspruch angenommen habe.
Sie erhalten den vollen Betrag in spätestens 5 Tagen auf Ihr Bankkonto zurückerstattet.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
vielen Dank, dass Sie Kontakt mit dem eBay-Kundenservice aufgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Diar Moser
eBay-Kundenservice"
Komme mir nun doppelt betrogen vor 😞
MfG und einen schönen Feierag 🙂
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28-05-2025 21:35
Hallo 🙂
Als Privatverkäufer muß ich NICHT die Zustellung nachweisen so viel ich weiß!
Den Mitarbeiter hatte ich auch nicht am Telefon sondern habe es schriftlich in meinem Posteingang.
Kann evtl. nützlich werden falls ich den Betrag zurück buchen muß 😉
MfG und einen schönen Feiertag 🙂
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28-05-2025 21:54
@Anonymous schrieb:Hallo 🙂
Als Privatverkäufer muß ich NICHT die Zustellung nachweisen so viel ich weiß!
Den Mitarbeiter hatte ich auch nicht am Telefon sondern habe es schriftlich in meinem Posteingang.
Kann evtl. nützlich werden falls ich den Betrag zurück buchen muß 😉
MfG und einen schönen Feiertag 🙂
Das steht wo, @Anonymous ?
ebay bucht den Betrag von deinem Konto zurück.
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28-05-2025 22:10
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28-05-2025 22:14
Du bist von der Versandart abgewichen, @Anonymous , das ist das Thema.
Alles Gute dir. 😶
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28-05-2025 22:23
Hallo
Ja, aber verschickt habe ich den Artikel trotzdem als guter Ebayaner, Nachweislich 😉
MfG und einen schönen Feiertag
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28-05-2025 22:25
Du bist von der Versandart abgewichen, @Anonymous .
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28-05-2025 22:29
Ja, aber verschickt habe ich den Artikel, Nachweislich!
Und auch ein Servicemitarbeiter hat meinen Einspruch angenommen, und das schriftlich.
MfG
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29-05-2025 11:55 - bearbeitet 29-05-2025 11:57
@Anonymous
Du bist von der vom Käufer bezahlten (eingeschränkt) versicherten und sendungsverfolgten Versandart abgewichen, das bedeutet, Du haftest für einen Versandverlust ... und das auch als Privatverkäufer nach dem BGB
btw. dass die Sendung in Herford gescannt wurde, bedeutet nicht, dass das Teil auch in xy ausgeliefert wurde
... mal abgesehen davon, dass so eine Versandartabweichung allein schon eine negative Bewertung gerechtfertigt, dazu kommt dann noch ein vlt. nicht angekommener Artikel
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29-05-2025 12:04
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29-05-2025 19:19
Guten Abend
das hat nicht mit lernresistent zu tun, auch ein Servicemitarbeiter entschied am 18. Mai den Einspruch zu meinen Gunsten und wollte den Betrag zurück erstatten. Es tat sich aber nichts, so was gehört sich nicht und lässt den Kundenservice auch nicht in einem guten Licht stehen.
MfG und noch einen schönen Restfeiertag 🙂
Reinhold
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29-05-2025 19:24
Hallo @Anonymous ,
danke für deine Rückmeldung.
Ich habe hier eine eBay- Käuferschutzfall (Artikel nicht erhalten) gefunden, der Artikel ist eine Damenuhr.
Dein Einspruch wurde bereits am 18. Mai 2025 abgelehnt.
Bitte wende dich an deinen Versanddienstleister, da du dort bereits einen Nachforschungsantrag gestellt hast.
Liebe Grüße
Elke
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29-05-2025 19:24
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29-05-2025 19:28
Hallo @voli-maus ,
ja, hier ist bereits alles erledigt, ein weiterer Einspruch ist nicht möglich.
Für eine eventuelle Rückerstattung kann hier nur noch der Versanddienstleister kontaktiert werden.
Liebe Grüße
Elke
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29-05-2025 19:36
Hallo Elke
Und Danke für die Antwort 🙂
Es kamen 2 Antworten zu dem Fall am selben Tag.
Die erste war einen Standartantwort, die zweite kam ca. 3 Minuten später und die Worte des Servicemitarbeiters am 18. Mai waren:
"Hallo Herr Dombrowski,
helfe ich ihnen gerne dabei,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Einspruch zum Käuferschutzfall 5357621525 an den eBay-Kundenservice wenden.
Ich habe Ihren Fall erneut gründlich überprüft und freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich Ihren Einspruch angenommen habe.
Sie erhalten den vollen Betrag in spätestens 5 Tagen auf Ihr Bankkonto zurückerstattet.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
vielen Dank, dass Sie Kontakt mit dem eBay-Kundenservice aufgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Diar Moser
eBay-Kundenservice"
Auch einen Nachforschugsauftrag habe ich schon gestellt, aber so was dauert ja meist... 😞
MfG
Reinhold
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29-05-2025 19:38
Hallo @Anonymous ,
laut unserem System wurde der Einspruch eindeutig abgelehnt und keine Rückerstattung an dich veranlasst.
Du hast dazu auch bereits alle Informationen per E-Mail von uns erhalten.
Liebe Grüße
Elke
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
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29-05-2025 19:38
Guten Abend
Der Artikel wurde ja mit Sendungsverfolgung verschickt!
MfG
