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26-05-2025 14:15
Seit 2002 verkaufe ich auf ebay. Stets zur Zufriedenheit für alle Seiten. Doch nun hat das Ganze Risse bekommen. Trotz Sendungsnachweis der erfolgten Zustellung beim Kunden hat ebay trotzdem den mir zustehenden Betrag einbehalten! Ich finde das Ganze als langjähriges, seriöses Mitglied eine Unverschämtheit und muß nach dieser Erfahrung sagen, das ich es eigentlich niemanden nach diesen Erfahrungen empfeheln kann bei ebay zu Handeln! Ich bin ziemlich enttäuscht von diesem Vorgehen. Ware weg, Geld weg. Und der betreffende Käufer hat es in all der Zeit, seit dem Kaufdatum, nicht einmal für möglich gehalten mit mir Kontakt aufzunehmen, bzw. hat er nicht einmal auf meine Nachrichten geantwortet. Dies kommt bei dem ganzen noch erschwerend hinzu.
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26-05-2025 14:42
Frage meinerseits: wieso sollte ein Käufer mit dir Kontakt auf nehmen oder auf deine Nachrichten antworten wenn der Artikel laut Sendungsverfolgung angekommen ist?
Der Käufer kann dir nicht helfen deine Auszahlung zu erhalten. Es wird vermutlich einen guten Grund geben warum ebay plötzlich nicht mehr zeitnah auszahlt.
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26-05-2025 17:25 - bearbeitet 26-05-2025 17:26
@ddr-fundgrube schrieb:... Ware weg, Geld weg....
Wieso Geld weg, erst mal ist es ja nur einbehalten und noch nicht dem Käufer erstattet, zumindest hast du das so geschrieben.
Und wenn der Fall noch offen ist, dann vergiss nicht, darin auch die Sendungsnummer nochmals zu hinterlegen. Dann sollte der fall auch zu Deinen Gunsten geschlossen werden.
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26-05-2025 18:56
Trotz Sendungsnachweis der erfolgten Zustellung beim Kunden hat ebay trotzdem den mir zustehenden Betrag einbehalten!................
Wenn das wirklich zutreffend ist, dann gibt es nur eines , den Kundendienst anrufen und so lange auf Auszahlung deiner dir zustehenden Zahlung bestehen.
Diese Vorgehenbsweise von Ebay ist gegen jede gesetzliche Regelung , ja sogar gegen die eigenen wunderlichen Hausregen von Ebay.
Notfalls , wenn sich gar nichts bewegt Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Macht natürlich nur Sinn , wenn der einbehaltene Betrag hoch ist, bei Kleinpreis einfach den Blödsinn den Ebay mal wieder veranstaltet einfach aussitzen, weil behalten tut Ebay das Geld garantiert nicht.
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27-05-2025 21:59
Hallo zusammen
Das mit der Basis-Sendungsverfolgung ist wirklich irreführend.
Ich (privat) hatte auch einen Artikel verschickt mit einem Etikette welches ich über eBay gekauft habe.
Angeblich kam der Artikel nicht an obwohl ich laut Sendungsnummer belegen kann daß die Sendung in Herford bearbeitet wurde.
Der Käufer eröffnete natürlich einen Fall und der Kundenservice entschied erst gegen mich.
3 Minuten später kam eine Nachricht eines Service-Mitarbeiters der sich persönlich darum kümmerte und mir eine Rückerstattung zusagte welche aber bis heute nicht ankam. Guter Mann! 🙂
Eine weitere Anfrage meinerseits ergab daß das Ursprüngliche "Urteil" gegen mich bestehen bleibt und ich trotz Sendungsverfolgung über eBay einen Schaden erlitten habe.
Einige "Fachkräfte" im Service halten sich somit nicht an deren eigene Grundsätze oder kennen diese nicht. Traurig 😞
Da scheit die linke Hand nicht zu wissen was die Rechte tut 😞
Ich denke ich werde den Betrag von meiner Bank zurück buchen lassen und warte mal ab was passiert.
MfG
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27-05-2025 22:07 - bearbeitet 27-05-2025 22:07
@Anonymous schrieb:Hallo zusammen
Das mit der Basis-Sendungsverfolgung ist wirklich irreführend.
Ich (privat) hatte auch einen Artikel verschickt mit einem Etikette welches ich über eBay gekauft habe.
Angeblich kam der Artikel nicht an obwohl ich laut Sendungsnummer belegen kann daß die Sendung in Herford bearbeitet wurde.
Der Käufer eröffnete natürlich einen Fall und der Kundenservice entschied erst gegen mich.
3 Minuten später kam eine Nachricht eines Service-Mitarbeiters der sich persönlich darum kümmerte und mir eine Rückerstattung zusagte welche aber bis heute nicht ankam. Guter Mann! 🙂
Eine weitere Anfrage meinerseits ergab daß das Ursprüngliche "Urteil" gegen mich bestehen bleibt und ich trotz Sendungsverfolgung über eBay einen Schaden erlitten habe.
Einige "Fachkräfte" im Service halten sich somit nicht an deren eigene Grundsätze oder kennen diese nicht. Traurig 😞
Da scheit die linke Hand nicht zu wissen was die Rechte tut 😞
Ich denke ich werde den Betrag von meiner Bank zurück buchen lassen und warte mal ab was passiert.
MfG
Würde ich nicht machen, @Anonymous .
Inkasso wird richtig kostenintensiv, gelinde gesagt.
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27-05-2025 22:22
Hallo @Anonymous
dass mit den Grundsätzen ist so eine Sache. Der Verkäuferschutz als Kulanzleistung bei Nutzung der Basissendungsverfolgung beim Kauf eines Postwertzeichens über eBay ist nun mal an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Artikelwert darf nicht über 20 Euro betragen, die Basis-ID muss beim Artikel eingetragen werden und dann später noch einmal, wenn ein Käuferschutzfall geöffnet wird. Dann kann ein Käuferschutzfall unter Umständen zu Gunsten des Verkäufers geschlossen werden oder es gibt eine Kulanzzahlung, wenn der Fall zu Gunsten des Käufers entschieden wird. Sprich eBay zahlt aus eigener Tasche zurück.
Problem bei dem ganzen ist nun mal, dass a) dies nur bei Kauf der Etiketten direkt über eBay angeboten wird und b) es keinen Zustellungsnachweis gibt. Da ist man also als Verkäufer immer in der Schwebe, wenn ein nicht erhaltener Artikel gemeldet wird. Man kann zwar nachweisen, dass man etwas verschickt hat, aber eben nun mal nicht, ob der Artikel auch beim Käufer eingetroffen ist.
Ein Grund, warum ich während meiner aktiven Verkaufszeit nur noch Artikel angeboten habe, die safe einen sendungsverfolgten Versand gerechtfertigt haben, eben weil der Kaufpreis entsprechend hoch war. Für ein Euro Artikel hat es sich natürlich nicht gelohnt, aber als ich verkauft habe, musste man für jeden Artikel Angebotsgebühren zahlen, da haben sich ehrlich gesagt ein Euro Artikel auch nicht mit unversichertem Versand gelohnt - jedenfalls nicht für den privaten Verkäufer.
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27-05-2025 22:24
Hallo, und Danke für die Antwort 🙂
Hier mal ein interessanter Link zu eBay Rechtsportal:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Denke nicht daß die sofort ein Inkassounternehmen einschalten bei einem so eindeutigen Fall 😉
MfG
Reinhold
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27-05-2025 22:29
Versuch macht Kluch, @Anonymous .
Warte ab, was pssiert.
Ich wünsche dir gute Nerven und eine gute Nacht.
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27-05-2025 22:33
Hallo, und Danke für die Antwort
Das mit den 20 € steht nirgends, und hier mal ein Verweis auf das Rechtsportal von eBay:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Die Sendungsnummer ist auch eingetragen und kann angeklickt werden.
Besonders ärgerlich ist es auch daß die Servicemitarbeiter einen anderen Bildungsstand haben! 😞
MfG
Reinhold
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27-05-2025 22:35
Danke Dir
Good night and sleep very well in your klappry Bettgestell 🙂
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27-05-2025 22:39
Mein Bettgestellt ist nicht klapprig und ich versende meine bei ebay verkauften Artikel sendungsverfolgt, mit Sendungsnummer, die ich bei dem verkauften Artikel manuell hinterlege, weil ich die Versandlabel direkt beim Versandienstleister erstelle und kauf.
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27-05-2025 23:30
Vorteile
- Zuverlässige Basis-Sendungsverfolgung* im Inland – so wissen Sie sowie die Käuferinnen und Käufer, wo sich die Briefsendung gerade befindet.
- eBay-Käuferschutz bei Artikeln mit einem Verkaufspreis bis zu 20 €**
- eBay-Verkäuferschutz bei Artikeln mit einem Verkaufspreis bis zu 20 €**
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/news/verkaeufer/2024-juni/deutsche-post
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28-05-2025 02:37 - bearbeitet 28-05-2025 02:38
@Anonymous schrieb:Hallo, und Danke für die Antwort
Das mit den 20 € steht nirgends, und hier mal ein Verweis auf das Rechtsportal von eBay:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Die Sendungsnummer ist auch eingetragen und kann angeklickt werden.
Hallo,
hast Du denn Einspruch gegen die fallentscheidung eingelegt oder noch nicht?
Geld zurück buchen würde ich ebenfalls nicht empfehlen.
Und was Deinen Link betrifft - ja das ist bekannt und auch richtig was da steht.
Das BGB regelt aber nur den Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer.
Ihr habe aber zur Durchführung dieses Kaufvertrages einen "Vermittler" (ebay) dazwischengeschaltet - und das zu ebays eigenen Bedingungen.
Du kannst natürlich jederzeit Dein Recht ausserhalb von ebay gegen den Käufer durchsetzen, denn letztendlich ist eine Erstattung durch ebay lediglich eine gescheiterte Zahlung des Käufers.
Aber wir können hier auch noch einmal eine Mitarbeiterin hinzuziehen (morgen Vormittag)- wenn du alle Regeln befolgt hast, müsste der Verkäuferschutz eigentlich greifen.
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28-05-2025 07:21
Guten Morgen
Ich habe ein Etikette über eBay gekauft, ausgedruckt und aufgeklebt.
Anhand der Sendungsnummer konnte man ersehen daß die Sendung im Postzentrum Herford gescannt wurde. 😉
MfG
Reinhold
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28-05-2025 07:28
Guten Morgen
Und Danke für die Antwort 🙂
Das mit den 20€ ist beim Kauf eines Etikettes nicht ersichtlich 😞
Einen Einspruch habe ich natürlich eingelegt, aber der Kundenservice entschied anderes als einer deren Kollegen zuvor. Dieser schrieb zuerst:
"Hallo Herr Dombrowski,
helfe ich ihnen gerne dabei,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Einspruch zum Käuferschutzfall 5357621525 an den eBay-Kundenservice wenden.
Ich habe Ihren Fall erneut gründlich überprüft und freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich Ihren Einspruch angenommen habe.
Sie erhalten den vollen Betrag in spätestens 5 Tagen auf Ihr Bankkonto zurückerstattet.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
vielen Dank, dass Sie Kontakt mit dem eBay-Kundenservice aufgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Diar Moser
eBay-Kundenservice"
Kennen da einige ihre eigenen AGB's nicht? 😞
Mit freundlichem Gruß
Reinhold
[THREAD ID: 1-6AXSHBNV]
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28-05-2025 16:33
Hallo gebraucht-ist-gut
Wie zieht man denn eine Mitarbeiter hinzu? Irgendwie habe ich den Eindruck daß solche Probleme hier niemanden interessieren... Der Käuferschutz via Basisverfolgung ist wohl noch nicht ausgereift 😞
"Du kannst natürlich jederzeit Dein Recht ausserhalb von ebay gegen den Käufer durchsetzen, denn letztendlich ist eine Erstattung durch ebay lediglich eine gescheiterte Zahlung des Käufers.
Ne, der Käufer kann ja nichts für den Fehler der Post, das wäre meiner Meinung nach unangemessen.
MfG
Reinhold
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28-05-2025 17:21 - bearbeitet 28-05-2025 17:24
@Anonymous schrieb:Hallo gebraucht-ist-gut
Wie zieht man denn eine Mitarbeiter hinzu? Irgendwie habe ich den Eindruck daß solche Probleme hier niemanden interessieren... Der Käuferschutz via Basisverfolgung ist wohl noch nicht ausgereift 😞
"Du kannst natürlich jederzeit Dein Recht ausserhalb von ebay gegen den Käufer durchsetzen, denn letztendlich ist eine Erstattung durch ebay lediglich eine gescheiterte Zahlung des Käufers.
Ne, der Käufer kann ja nichts für den Fehler der Post, das wäre meiner Meinung nach unangemessen.
MfG
Reinhold
Hallo,
also Deinem vorherigen Post habe ich für mich entnommen, dass der Wert über 20,00 EUR war, damit wäre der Schutz verloren.
Aber lassen wir samantha@ebay aber gerne noch einmal rüberschauen.
Und ausserdem sehe Ihr bei Dir eigentlich keinen Verkauf mit Briefversand - nur Päckchen.
Und da gibt es keinen Käuferschutz für.
Nachtrag: Sogar Hermes-Päckchen? Warum versendest Du dann eigentlich als Brief?
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28-05-2025 17:51
Hallo 🙂
Ja, das mit Hermes war der Standart. Es war aber nur eine Uhr die bequem in eine Umschlag passte.
Muß ich beim nächchten mal drauf achten.
Das mit den 20 € ist aber nicht so einfach ersichtlich (siehe Bild) Auch nicht so schön gemacht von eBay 😞
MfG
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28-05-2025 18:01
@Anonymous schrieb:Hallo 🙂
Ja, das mit Hermes war der Standart. Es war aber nur eine Uhr die bequem in eine Umschlag passte.
Muß ich beim nächchten mal drauf achten.
Sogar die Uhr für 60,00 EUR als Brief versendet?
Tut mir leid, jetzt hört mein Verständnis komplett auf.
Fahrlässiger geht es schon gar nicht mehr.
Ebay verlinkt überall, was der Verkäuferschutz ist und auch zu welchen Bedingungen.
Wenn Du das nicht liest, ist das ebenfalls dein Problem.
Sorry, klingt hart, ist aber so.
Ich weiß nicht, was Du jetzt noch für Hilfe von ebay erwartest, da nützt jetzt auch Samantha nichts.
