02-04-2024 10:24 - bearbeitet 02-04-2024 10:26
Liebe eBay-Community,
langsam nervt es ein bisschen: Ich habe vor ein paar einer Woche einen Artikel auf eBay erstanden (Auktion) und diesen Kauf unmittelbar danach beim Verkäufer widerrufen (= Artikel verwechselt). Produkturl: https://www.ebay.de/itm/196297401427
Es ist noch kein Geld geflossen und auch noch kein Artikel verschickt worden, dennoch steht seit Tagen jetzt "Artikel bezahlen" in meiner eBay-Übersicht und ich kriege auch regelmäßig Erinnerungsmails. Verkäufer hat direkt am Anfang den Kaufabbruch abgelehnt und ignoriert meinen wiederholten Widerruf per Mail und per Ebay-Privatnachricht völlig.
Der eBay-Support hat am Telefon leider auch nichts verstanden und wusste nicht, was ein Widerruf ist.
Zwar schreibt der Händler, dass "Rücknahmen ausgeschlossen" sein. Dies ist aber natürlich nicht haltbar, da
1.) ... es sich eindeutig um einen gewerblichen Händler handelt (§ 14 BGB) ("Rechnung mit Umsatzsteuer", "Wiederholter Verkauf von ähnlichen Artikeln", "registriert als gewerblicher Händler"..)
2.) ... es auch für Auktionen (Fernabsatzgeschäft) ein Widerrufsrecht gibt (https://www.anwaltonline.com/ebay-recht/tipps/1810/gibt-es-ein-widerrufsrecht-bei-internet-auktionen...)
3.) ... das Widerrufsrecht nur in ganz seltenen Fällen ausgeschlossen werden kann, in diesem Fall ist dies nicht geschehen
4.) ... ich auch unmittelbar widerrufen habe.
Es wäre schon super gewesen, wenn der Verkäufer sich mal melden würde und man hätte eine Lösung finden können. Völliges Ignorieren ist aber absolut unseriös. Es ist auch sehr schade, dass der Ebay-Telefonsupport keinerlei Lösung geboten hat.
Ich hoffe hier auf Hilfe und eine Lösung des Problems.
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-04-2024 13:46
Hallo @simopeter-1, zuallererst möchte ich mich bei dir dafür entschuldigen, dass du nicht die Lösung erhalten hast, die du dir gewünscht hast. Ich kann dir vergewissern, dass es nicht unsere Absicht war, dir so ein Gefühl zu vermitteln.
Ich habe alle Einzelheiten geprüft und habe deinem Verkäufer eine Aufforderung gesendet, dass er einen Kaufabbruch einleiten soll. Als gewerblicher Verkäufer ist er dazu verpflichtet, den Käufern eine Widerrufsfrist einzuräumen. Auch ein Kaufabbruch gehört zum Widerrufsrecht. In der Regel reagieren Verkäufer innerhalb von drei Tagen auf unsere Aufforderung. Ich wünsche dir einen schönen T
@oskar_der_wikinger danke, dass du mich markiert hast.
Liebe Grüße
Claudia
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
02-04-2024 11:46
Hallo @simopeter-1
Ebay hat mit deinem Widerruf nichts zu tun.
Das ist eine Sache zwischen dir und dem Verkäufer.
Und wenn der den Kauf nicht abbricht, bekommst du eben diese Erinnerungsmails.
Du hättest gleich nach deinem Fehlkauf innerhalb einer Stunde den Kauf abbrechen können.
Später geht das nicht mehr von deiner Seite aus.
Dass der Verkäufer nicht reagiert ist sicher ärgerlich, nützt ihm aber wenig.
Dass der Verkäufer wiederum verärgert ist, ist verständlich, denn schließlich hattest du bei der Auktion viele Tage Zeit, deinen Irrtum rechtzeitig zu bemerken.
Der wird dir einen Nichtzahlerfall anhängen, zu recht wie ich finde.
Solche Käufer braucht niemand.
02-04-2024 12:25
02-04-2024 13:03
Hallo "sunrise",
vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Ich habe unmittelbar nach Auktionsende den Verkäufer kontaktiert / die Abbruchanfrage gestellt, nebenbei war die Auktion auch ein Zufallsfund (ca. 15 Minuten vor Ablauf), da hatte ich nicht "mehrere Tage Zeit". Die Abbruchanfrage wurde SOFORT gestellt und der Verkäufer hat auch SOFORT abgelehnt.
Ich kann sehr gut verstehen, dass es für den Verkäufer doof ist, dass er den Artikel nochmal erneut reinstellen muss, aber es wurde hier nicht mal das Produkt losgeschickt und auch keine Zahlung getätigt. Genau wie es @kenn-i-di-1 geschrieben hat, ist es natürlich doof, aber auch der einzige Grund warum ich da mitgeboten hatte (= gewerblicher VK).
02-04-2024 13:04
Danke für die Antwort! 🙂
02-04-2024 13:08
Hallo @simopeter-1
Auch wenn dein Fund "kurz vor Torschluß" war sollte man sich immer die Zeit nehmen und den Auftritt deines möglichen VKs zumindest auf die Standarts überprüfen.
Zeit reicht dafür nicht? Dann nicht bieten und auf ein Angebot bei einem seriösen VK achten - dann hättest du jetzt wahrscheinlich nicht den Stress den du grade durchlebst 🤗
02-04-2024 13:10 - bearbeitet 02-04-2024 13:11
Hallo @simopeter-1
auch wenn ich nichts von Kaufabbrüchen halte, aber was dieser gewerbliche VK in seinen Angeboten stehen hat geht auch nicht.
Vielleicht kann claudia@ebay den VK mal daran erinnern was seine gesetzlichen Pflichten auf der Plattform sind, z.b dass das ausschließen von Widerrufen nicht zulässig ist.
Oft ist ebay so kleinlich, aber manchmal sehen die den Wald vor lauter Bäumen nicht.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
02-04-2024 13:12
Danke, da hast du natürlich völlig recht. In Zukunft werde ich das auch sicher beherzigen!
02-04-2024 13:43
Das ist das Problem mit den Schnellschüssen, die gehen schnell mal nach hinten los.
Deshalb immer genau aufpassen, auch 15 Minuten reichen völlig aus, um sich das Angebot samt Verkäufer genau anzuschauen 😉
Nichtsdestotrotz kann der VK nicht so einfach das Widerrufsrecht ausschließen.
Das steht doch außer Frage.
Trotzdem liegt der Fehler beim Käufer:
erstens, dass er nahezu blind geboten hat und zweitens, dass auch noch bei solch einem VK
02-04-2024 13:46
Hallo @simopeter-1, zuallererst möchte ich mich bei dir dafür entschuldigen, dass du nicht die Lösung erhalten hast, die du dir gewünscht hast. Ich kann dir vergewissern, dass es nicht unsere Absicht war, dir so ein Gefühl zu vermitteln.
Ich habe alle Einzelheiten geprüft und habe deinem Verkäufer eine Aufforderung gesendet, dass er einen Kaufabbruch einleiten soll. Als gewerblicher Verkäufer ist er dazu verpflichtet, den Käufern eine Widerrufsfrist einzuräumen. Auch ein Kaufabbruch gehört zum Widerrufsrecht. In der Regel reagieren Verkäufer innerhalb von drei Tagen auf unsere Aufforderung. Ich wünsche dir einen schönen T
@oskar_der_wikinger danke, dass du mich markiert hast.
Liebe Grüße
Claudia
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
02-04-2024 18:16
Das ist mal wieder so ein VK, der sich seiner gesetzlichen Pflichten anscheinend nicht bewusst ist.
Und dies ist mal wieder so ein Thread, wo ein solcher unfähiger, desinteressierter oder unseriöser Verk.
umgehend Schützenhilfe erhält, indem der Käufer zum eigentlich Schuldigen erklärt wird.
02-04-2024 20:13
02-04-2024 22:17
Ich verstehe das Problem nicht. Du hast widerrufen (und von der Kommunikation dazu hoffentlich Screenshots oder dergleichen). Du hast nichts bezahlt. Also würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen. Wenn der VK noch Diskussionsbedarf zeigen sollte, kann man dann einmal überlegen, ob der Widerruf ein Widerruf oder eine Anfechtung wegen Irrtums war. Die Sorge dem Tag.
BTW: "Als gewerblicher Verkäufer ist er dazu verpflichtet, den Käufern eine Widerrufsfrist einzuräumen." zeugt jetzt nicht unbedingt von Sachkenntnis, liebe Moderation.
02-04-2024 22:19
Hallo @kenn-i-di-1
Ich sehe das etwas anders und vom Widerruf und dem Verhalten des VK gelöst.
TE hat, obwohl er noch 15 Minuten Zeit hatte sich das Angebot genau anzuschauen, dies nicht getan, geboten, gekauft und dann nicht gezahlt.
Da konnte er von dem nicht zu akzeptierenden Verhalten des VK noch nichts wissen.
Und egal wie, das Verhalten des TE war/ist ebenfalls nicht korrekt.
02-04-2024 22:28
02-04-2024 22:31 - bearbeitet 02-04-2024 22:32
Technisch korrekt, hatte nur so eine Situation noch nicht und wollte nicht, dass jetzt eBay den Account oder so sperrt, weil der Telefonsupport das Problem nicht verstanden hat.
Das war übrigens die Mail vom Ebay-Support nach dem Telefonat (oder kam das vom Verkäufer?):
„Guten Tag
wir schreiben Ihnen, weil Ihr Verkäufer " tnt-handel " uns mitgeteilt hat, dass er offene Fragen zum Kauf Art:196297401427 gibt. Aus Technischer sicht kann der Verkäufer den Kauf nicht mehr Abbrechen da es sich hierbei um ein Offiziellen Kaufvetrag Handelt Sie können nur diesen Artikel Bezahlen damit der Kauf zu Stande kommt und aus der Liste entfernt weren kann“
Das kräuselt sich bei mir das BGB im Schrank😅
09-04-2024 19:56
09-04-2024 19:58
Claudia ist heute nicht da.
Vielleicht kann verena@ebay weiterhelfen.
09-04-2024 20:14
@simopeter-1 schrieb:Technisch korrekt, hatte nur so eine Situation noch nicht und wollte nicht, dass jetzt eBay den Account oder so sperrt, weil der Telefonsupport das Problem nicht verstanden hat.
Das war übrigens die Mail vom Ebay-Support nach dem Telefonat (oder kam das vom Verkäufer?):
„Guten Tag
wir schreiben Ihnen, weil Ihr Verkäufer " tnt-handel " uns mitgeteilt hat, dass er offene Fragen zum Kauf Art:196297401427 gibt. Aus Technischer sicht kann der Verkäufer den Kauf nicht mehr Abbrechen da es sich hierbei um ein Offiziellen Kaufvetrag Handelt Sie können nur diesen Artikel Bezahlen damit der Kauf zu Stande kommt und aus der Liste entfernt weren kann“
Das kräuselt sich bei mir das BGB im Schrank😅
Und mir der Duden ... zusätzlich 🙄
26-04-2024 09:32