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Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :)

hi, Gemeinde. Ich fertige seit einigen Monaten handbemalte Holzperlen an, um die Materialkosten wieder reinzubekommen und meinen Verein zu unterstützen, bin ehrenamtlicher Klinikclown. Bis jetzt lief auch alles problemlos, alle sind begeistert. Es gibt aber nervige Ausnahmen.

 

Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten"? Nach einer Woche, nach zwei Wochen, nach drei Wochen?

Ich verrate es euch - nach 3 1/2 Werktagen!!! 😳

 

Letzten Donnerstag bestellt, Donnerstagabend fertiggemacht, Foto vom frankierten Maxibrief geschickt, Freitagmittag zur Postfiliale gebracht - noch schneller geht echt nicht. Aber da liegt ja nun auch ein WE dazwischen, wo die Post nicht arbeitet. Dienstagabend war die Sendung noch nicht da, also meldet die Kundin gleich Mittwoch früh die Ware als "nicht erhalten" an Ebay. Einkaufswert übrigens 8 €.

 

Auf meine Erklärung, dass nach dem neuen Postgesetz 2025 Briefe & Co. doppelt so lange wie sonst dauern können und ich keinerlei Einfluss auf die Lieferzeit habe, antwortet sie: "Deshalb habe ich ja bis heute gewartet." Hä? Ich kapier's nicht.

 

Bearbeitungszeit 1-3 Tage, voraussichtl. Lieferdauer 2-4 Tage - da steht NICHT "heute bestellt - morgen da"!

 

Und nun? Bekommt sie recht? Ist das ne Masche? Wir hatten ja vorher ganz normal Kontakt per Nachrichtensystem. Ihre erste Sendung war nach 2 Tagen schon da, davon schickte sie mir sogar Fotos. Also, von mir ist noch nie was nicht angekommen, allerdings hatte ich in der Vorweihnachszeit tatsächlich 2 Briefe, die über 2 Wochen unterwegs waren.

 

Na, wie auch immer, beste Erfolge euch allen und nicht den Spaß verlieren. 🤡
Claudia

Nachricht 14 von 14
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13 ANTWORTEN 13

Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

mal abgesehen davon, dass die Angebote nicht wirklich privater Natur sind, unterliegst Du einem Irrtum bzgl. Deiner Bearbeitungszeit: da sind keine 3, sondern nur 2 gespeichert

 

mich stört es auch, wenn Verkäufer sich über Käufer beschweren und meinen der Artikel hätte "nur" xy Euro gekostet ...

 

... es ist vollkommen egal, wie hoch der Kaufpreis ist (also Artikelpreis und Versand) - ob 1 oder 10 oder 1000 Euro - der Käufer bezahlt und möchte den Artikel erhalten ... und für nicht wenige sind auch Kleinstbeträge viel Geld 

Nachricht 1 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

hi Sally, noch eine Frage - wenn jemand am Donnerstagabend bestellt, steht da "verschicken bis Dienstag" (Screenshot aktuelles Beispiel) - also habe ich die Sendung spätestens am darauffolgenden Dienstag zum Versandanbieter zu bringen. Das bedeutet nicht, dass die Sendung am Dienstag zugestellt sein muss (worauf ich ohnehin keinen Einfluss habe). Also wie kann die o.g. Kundin, dann überhaupt am Mittwochmorgen schon einen Fall aufmachen wg. "Ware nicht erhalten" - wie ist das technisch möglich?

pegasusgera_0-1737109681848.png

 

Nachricht 2 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Hallo @turbotuentchen ,

 

abgestellt nein, angepasst ja. 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 30.03 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 3 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

hi Turbo - kommt drauf an. Wenn es nur EINE Kleinbestellung ist, dann als Warensendung, wenn mehr, dann Maxibrief oder Hermespäckchen auf meine Kosten, weil das versichert ist und Tracking hat.

Ich schicke eigentlich IMMER bereits am nächsten Werktag ab, manchmal sogar noch am selben Tag.


Apropos Algorithmus: Also, je schneller ich bin, um so kürzer wird die Lieferzeit berechnet? Und umso eher können User einen Fall aufmachen? Was ist das denn für ein Unfug! Da werde ich ja als zuverlässiger und schneller Verkäufer doppelt bestraft.

Das mit dem versicherten Maxibrief über Ebay wusste ich nicht - habe noch massig Briefmarken da, die ich erstmal verkleben muss. 😒

Nachricht 4 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Moin @pegasus-gera 

 

tust du als Brief oder als Warensendung frankieren?

Da Maxi-Briefe wenn diese über eBay frankiert werden, bis 20 € incl. Versand gibt es Verkäuferschutz, bei Warensendungen nicht.

bitte lesen, der Link  gilt auch private Verkäufer:

 

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/news/verkaeufer/2024-juni/deutsche-post

 

Zum Thema: Fall eröffnen seitens Käufern nach 3 1/2Tagen 

oh, das kenne ich

da nutzt eBay ein  Algorithmus, der berechnet wie schnell einen Verkäufer versendet, incl. die verschönte DP Brieflaufzeiten, die nähmlich dieses Jahr gar nicht mehr stimmen sollen, da die DP sich auf Schneckentempo eingestellt hat.

 

 

Moin patrick@ebay.

 

es hieß doch vor ca. einen halben Jahr, dass eBay diese ulkige Berechnung abgestellt hat, nachdem in DF einen großen Aufschrei gab. Leider seit geraumer Zeit wieder aktiv, da mehrere Meldungen im Forum schon gab und selber danach noch betroffen war.

 

 

Nachricht 5 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Für dich gibt es drei Alternativen:

1. Du kalkulierst weitere Verluste mit ein

2. Du verschickst als Brief mit der Zusatzleistung Einschreiben-Einwurf kostet 4,15€, dafür mit Sendungsverfolgung.

3. Du eröffnest bei DHL ein Geschäftskonto und verschickst als Kleinpaket ab 3,99€ mit Sendungsverfolgung

https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/dhl-kleinpaket.html

Nachricht 6 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Wenn du über ebay die sogenannten Matrixmarken kaufst, hast du eine Sendungsverfolgung UND Verkäuferschutz bis 20 € inkl. der Versandkosten.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 7 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

ja, aber Prio gibt es nicht mehr (habe ich letztes Jahr genutzt) und bei normaler Briefpost gibt es keine Sendungsverfolgung. Oder habe ich automatisch eine Sendeverfolgung, wenn ich die Briefmarke über Ebay kaufe?

Nachricht 8 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Solche Käufer am besten gleich sperren. Ich befüchte mit einer Erhöhung der Bearbeitungszeit wird das Problem nicht gelöst wenn du weiterhin ohne Nachweis verschickst.

Möchtest du dennoch erhöhen geht das unter Artikel bearbeiten - das kann man auch für mehrere oder alle Artikel gebündelt machen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 9 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

huch, danke für die schnelle Antwort.
Ich habe verschiedene Versandoptionen (unversichert/versichert) eingestellt, aber die meisten wählen die günstigste, also Warensendung oder Maxibrief - sonst wären ja die Versandkosten teilweise höher als der Warenwert.
Ja, zum Glück sind solche "Kunden" die Ausnahme - man merkt es oft schon daran, wie sie kommunizieren, wenn sie denn kommunizieren.
Wie kann ich die Bearbeitungszeit ändern/erhöhen? Habe mich dusslig gesucht.

Kann ich die Userin als Käuferin gleich sperren oder soll ich warten, bis der "Fall" abgeschlossen ist?

 

Nachricht 10 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

 

 

Der Verkäuferschutz bei ebay ist so ausgelegt, dass Verkäufer einen Sendungsnachweis + Zustellnachweis haben müssen!

 

 

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz

 

Versand- und Lieferprobleme?

Mit Sendungsverfolgung geschützt

Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.

Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag. 

Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.

 

https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/

 

 

Anspruchsberechtigung

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

Nachricht 11 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Hallo,

das alte Dilemma, du hast ohne Sendungsverfolgung verschickt und kannst deswegen nicht nachvollziehen ob die Sendungangekommen ist oder wosie sich befindet.

Nach den Angaben deiner Bearbeitungszeit und Lieferfrist hätte die Sendung am Dienstag eintreffen müssen.

Wenn deine Käuferin einen Fall eröffnet mit der Begründung, das sie den Artikel nicht erhalten hat bekommt sie Recht und du musst den vollen Kaufpreis plus Versandkosten erstatten.

Deswegen am besten immer mit Sendungsverfolgung verschicken.

Nachricht 12 von 14
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Betreff: Ab wann eröffnet man einen Fall wegen "Ware nicht erhalten" ?! ...mit Auflösung :

Man kann einen nicht erhaltenen Artikel melden sobald die Lieferfrist überschritten ist. Und wenn du tatsächlich per Warensendung verschickst und somit keinen Sendungsnachweis hast, bekommen deine Käufer Recht und ihr Geld zurück.

Und an solche "Kunden" kommt man leider immer wieder.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 13 von 14
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