In meinem Fall erwerbe ich einen gebrauchten Plattenspieler bei einem „Großhändler“ mit „Garantie“ und „Rücksendegarantie“. Der Verkäufer mißachtet beim Verpacken des Gerätes die Bedienungsanleitung, welche vorschreibt, der Plattenteller müsse gesichert werden. Das Gerät gibt beim Probelauf bei mir angekommen nur gruselige Geräusche von sich.
Als ich das Gerät wieder in der ursprünglichen Weise verpacke klappert das Gerät sehr unschön. Ich recherchiere nach der Bedienungsanleitung, finde das Original als Scan im Netz. Diese besagt, das zum Versand des Gerätes der Plattenteller mit Schrauben gesichert werden muss. Also packe ich das Gerät wieder aus und befestige ein Polster aus Noppenfolie zwischen Plattendeckel und Plattenteller. Die Geometrie und die Sicherung der Noppenfolie verhindern ein Verrutschen des Plattentellers wie auch eine weitere Beschädigung des Tonabnehmers.
Nach erneutem Einpacken klappert nichts mehr. Nach Eingang beim Händler behauptet dieser, die Noppenfolie hätte den Abtaster beschädigt. Ich weise den Händler darauf hin, dass er den Plattenteller nicht ordnungsgemäss vor Versand gesichert hat und sende ihm Auszüge der Bedienungsanleitung zu. Der Händler bleibt bei seiner Anschuldigung, geht auf meinen Hinweis nicht ein, bestreitet den Sachverhalt aber auch nicht! Offensichtlich hat der Plattenteller auf dem Weg zu mir den Abtasterbeschädigt!
Der Händler verlangt von mir den Ersatz des Abtaster, was ich verweigere, da er die Sicherung unterlassen hat und somit die Beschädigung zu vertreten hat. In dem darauf folgenden Fall entscheidet der Götterrat bei ebay der Verkäufer hätte Recht und ich bekomme weder ein Gerät, noch meine Kaufsumme zurück. Niemand bei ebay nimmt meine Hinweise auf die fehlende Sicherung des Plattentellers auf. Es werden ausschließlich die Interessen solcher Umsatz bringenden „Großhändler“ geschützt, de kleine Kunde wird mit Füßen getreten. Ich bin mir sicher, vor jedem Gericht der Welt nach Sachlage Recht zu bekommen, allerdings werde ich für eine Summe von knapp 100,€ nicht die Umstände auf mich nehmen. Vielleicht ein Fall für die Zeitung oder für Escher ???
Was nutzt dem Kunden eine Garantie oder Rücksendegarantie, wenn so entschieden wird.....
Ich kann nur jeden Kunden warnen, bei my-upcycling etwas zu kaufen. Der technische Sachverstand des Verkäufers ist zweifelhaft, seine Garantien sind nichts wert !!!
Ich bin jetzt knapp 100,-€ los und habe keinen Artikel dafür bekommen.
Hat jemand eine Idee, sich zu wehren?
dagobert_herzilein
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