Ich hatte nun den Fall, das mein Käufer nach Zahlung und Versendung des Artikels, Beanstandungen hatte. Diese Beanstandungen konnte ich anhand den Fotos die ich hatte nicht finden. Obwohl ich die Rücknahme ausgeschlossen hatte, bot ich an den Artikel zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Dies wurde zuerst akzeptiert. Der Artikel wurde 14 Tage nicht zurückgeschickt! Dann wurde vom Käufer die Rücksendung vor Eingang des Kaufpreises verweigert! Ich habe nun angeboten den Kaufpreis zu erstatten und der Käufer solle die Ware behalten. Aus folgenden Gründen:
-Wenn ich das Geld überwiesen hätte ohne die Ware, wäre ich Gefahr gelaufen, die Ware nicht zu erhalten (Da der Käufer solche Gedanken unterstellt spricht für sich). Weiter hätte die Ware zwischenzeitlich benutzt worden sein (Käufer teilte ursprünglich mit erst die Ware nach dem Urlaub zurücksenden zu können). Bei vorab Überweisung hätte ich nichts mehr machen können, wenn ich die Ware nicht in dem Zustand bekommen hätte. Außerdem wird erst nach erhalt der Ware das Geld erstattet (gesetzlich geregelt).
Nun musste ich aber feststellen, dass es nicht möglich ist, so einem Käufer eine negative Bewertung zu geben, er allerdings kann dem Verkäufer eine negative Bewertung geben! Ich finde dies unglaublich. Um ehrlich zu sein habe ich bei Käufern, wo ich bedenken habe, immer in die Bewertungen gesehen. Allerdings habe ich erst jetzt gemerkt, das ich bei einem Käufer mit den bewertungen nichts anfangen kann, außer er ist auch als Verkäufer tätig. Ich finde man sollte vorallem als Privatverkäufer den gleichen Mechanismus von Ebay haben wie die Käufer. Ich möchte vor solchen käufern gewarnt werden!
... Mehr anzeigen