liebe ebay-er,
ich habe eine neuwertige dvd verkauft, die ich nur 1x mal gesehen haben. sie ging für 1 euro startgebot weg. der käufer behauptet nun, sie sei völlig zerkratzt und hat mir eine frist gesetzt, dass ich ihm eine dvd zusenden muss, die der beschreibung (neuwertig, etc) entspricht.
ich habe ihn daraufhin ein umtauschangebot vorgeschlagen, daraufhin kam keine antwort.
jetzt kam ein brief von einem rechtsanwalt. da hieß es jetzt sogar, die dvd sei nicht lauffähig. und meine angaben bei ebay (neuwertige dvd, nur 1x geguckt, so gut wie neu, etc) wären NICHT richtig. die dvd sei anscheinend völlig zerkratzt und das würde heißen, sie muss definitiv oft geguckt worden sein oder man müsse davon ausgehen jemand hätte sie abgeschliffen.
die wahrheit ist allerdings, ich habe sie neu gekauft, dann nur 1x gesehen - und dann verkauft. ich habe nicht geprüft ob sie noch geht - weil sie natürlich gehen muss nach 1x sehen und natürlich war sie nicht zerkratzt. also totale lüge von dem käufer!
nun meine frage:
ich möchte mit einem schreiben zurück antworten!
ich weiß, dass meine rechte sind: privatauktion, auch kein rückgaberecht, keine haftung usw.! das stand auch alles in meiner auktion drin!
kein anwalt der welt würde doch für 1 euro (!!!) etwas machen!
könnt ihr mir noch helfen, was ich für richtlinien, evtl. paragraphen usw. benutzen kann!? gibt es bestimmte ebay-richtlinien, die nochmals schwarz auf weiß aussagen, dass es eine privatauktion ist und so weiter.
danke euch!!! liebste grüße!
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